5807H
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel
Document
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 25-09-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 25. September 2018
Eidgenossenweg, Bereich Liegenschaften Nr. 3 - 20 Änderung der Baulinien, neue Baugrenzen, Planfestsetzungsbeschluss
1.
Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5807 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Baulinien sowie die neuen Baugrenzen im Eidgenossenweg, Bereich Liegenschaften Nr. 3 - 20, genehmigt.
2.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
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lm Namen des Regierungsrates Die Präsidentin:
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Die Staatsschreiberin:
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet.
P181327
Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt
Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5807 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel, eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.15 -17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 3. Oktober 2018.