Zollfreie Strasse

Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt

Document

Numer
BBG-Nr. 20070523
Gener
Surfatschas da cumpensaziun ecologica
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
FSB
Decidì
10-01-2007
En vigur dapi
10-01-2007

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Datotecas

2007-01-10_VerhandlungenStaatsvertrag_ökolMassnahmen_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Baden-Württemberg ı Sraerclt

REGIERUNGSPRÄSIDIUMFREIBURG & Nertwagel

ABTEILUNG STRASSENWESEN UND VERKEHR

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 : 79083 Freibutg i. Br. Freiburg i. Br. 10.01.2007

Baudepartement EENNEENNTEETNSTTE Durchwahl

- „ISEBAUAMT BASEL. -STADT ' i des Kantons Basel Stadt u% Aktenzeichen 43/Zollfreie Straße Tiefbauamt (Bitte bei Antwort angeben)

Münsterplatz 11 4011 Basel Schweiz

FE Neubau der F Verbindungsstraße Weil: am Rhein- Lörrach auf Gemarkung Riehen (CH), Zollfreie Straße; Ökologische Maßnahmen - Projektkoordinierungsbesprechung vom 5.09.2006 im Rathaus in Weil am Rhein

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Anlage Protokoll der Sitzung der gemischten D-CH Kommission vom 14.04.2004

Sehr geehrter

sehr geehrte Damen und Herren,

in der 0.g. Projektkoordinierungsbesprechung wurde unsererseits u.a. auch zum Thema ökologische Maßnahmen berichtet. Da die Auffassungen in diesem Punkt zwischen dem Baudepartement Basel Stadt und dem Regierungspräsidium Freiburg noch nicht übereinstimmten, wird - wie vereinbart - hierzu nochmals der Standpunkt des Regierungspräsidiums FR dargelegt und weiter erläutert.

Bereits im Jahr 2003 wurde seitens des Baudepartements BS darauf hingewiesen, dass bei der Zollfreien Straße auch ausreichende ökologische Ersatzmaßnahmen vorzusehen seien. Das Büro Gruner hat daraufhin die verschiedenen Vorschläge für ökologische Ersatzmaßnahmen an der Zollfreien Straße und in derem weiteren Umfeld von den Schweizer Fachdienststellen aufgenommen und im sogenannten Gruner-Konzept, letzte Fassung vom 30.01.2004, zusammengetragen.

Dienstgebäude Bissierstraße 7 : 79114 Freiburg i. Br. - Telefon 0761 208-0 : Telefax 0761 208-394475 abteilung4@rpf‘ bwi.de www.rp.baden-wuerttemberg.de < www.service-bw.de VAG-Linien 1,3 - Haltestelle Runzmattenweg - Parkmöglichkeiten vorhanden

ws”

Parallel wurde das Thema ‚Umfang der ökologischen Maßnahmen“ auch in der gemischten D-CH Kommission behandelt. Im Protokoll der Sitzung vom 14.04.2004 ist dazu Folgendes festgehalten:

„Um dem Kanton Basel-Stadt entgegen zu kommen und um den veränderten ökologischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist Deutschland bereit, zusstztcÄEE ° ökologische

Verbesserungen aufzuwenden.

Mit diesem Geld könnte die vom Kanton Basel-Stadt gewünschte bauberatende ökologische Baubegleitung während der Bauphase von CHF inanziet und der restliche Betrag von CHF EEE für weitere ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. im „Gruner-Konzept“ aufgezeigt, aufgewendet werden. Ein geändertes Aufteilungsverhältnis zu Gunsten der ökologischen Ausgleichs-

maßnahmen ist möglich. Die zusätzlichen Mittel werden ab dem Baubeginn des Tunnels dem Kantons zur Verfügung gestellt.“ Damit stellt sich die Situation wie folgt dar:

Grundlage für die im Zuge der Zollfreien Straße durchzuführenden Maßnahmen, so auch der ökologischen Maßnahmen, sind

- der Staatsvertrag mit der zugehörigen technischen Vereinbarung

und - die ergänzenden Festlegungen/Zusagen in der gemischten D-CH Kommission.

Danach wird, um eine möglichst gute Einbindung der Neubautrasse in das Umfeld zu erreichen entsprechend $ 4 der technischen Vereinbarung ein „detaillierter Gestaltungs- und Bepflanzungsplan“ ausgearbeitet und dem Baudepartement BD BS zur Genehmigung vorgelegt. Zusätzlich werden entsprechend der Zusage des BMVBS in der 0.g. Sitzung der gemischten deutsch-schweizerischen Kommission U für ökologische Verbesserungen (ökologische Baubegleitung + weitere ökologische Ausgleichsmaßnahmen) aufgewendet.

Die Detailplanung für das Gestaltungs- und Bepflanzungskonzept und.die Festlegungen für die weiteren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden 2007 in Abstimmung mit dem Baudepartement Basel-Stadt erarbeitet. Diese Abstimmung und Genehmigung kann u.E. im Nachgang und unabhängig von der jetzt anstehenden Allmendzirkulation (Teil 2: Tunnel, Trog und Straßenbau) erfolgen.

Zum „Gruner-Konzept‘ ist noch folgendes zu bemerken:

Da hierin die unterschiedlichsten Maßnahmen aufgeführt sind, wurde auf Bitte des Baudepartements in der zurückliegenden Projektkoordinierungssitzung vom Regierungspräsidium FR dargelegt, welche der dort genannten Maßnahmen in den Gestaltungs- und Bepflanzungsplan einfließen können.

Genannt wurden:

Maßnahme 1: Durchlässe für Kleintiere (im Trassenbereich)

Maßnahme 2: Lenkungsmaßnahme für Reptilien (im Trassenbereich)

Maßnahme 3: Unterbrochene Niederhecke (südseitig entlang des Radweges am Wiesenkriener)

Maßnahme 4: Lockere Kleingehölze (südseitig entlang des Radweges)

Maßnahme 6: Niederhecke (Parkplatz Schwimmbad)

* Maßnahme 9: Strukturverbesserung Weilmühleteich (Gewässer rechts der Trasse)

Diese Maßnahmen liegen im Trassenbereich oder in relativer Nähe zur Trasse. Soweit Maßnahmen nicht auf vom Kanton erworbenen Trassengrundstücken liegen, ist die Ausführung jedoch nur möglich, wenn hierfür keine weiteren Genehmigungen und Grunderwerbsverfahren notwendig werden. Nach einem ersten Überblick scheinen nur öffentliche Flächen (Gemeinde Riehen) und Flächen im Trinkwasserschutzgebiet (Industrielle Werke Basel) durch die vorgenannten Maßnahmen betroffen.

Die Erstellung des vollständige Gestaltung- und Bepflanzungsplan wird, entgegen dem bekannten bisherigen Gesamtterminplan (Stand:28.06.2006), unsererseits vorgezogen und bereits in 2007 erarbeitet.

Die übrigen Maßnahmen des „Gruner Konzepts“:

Maßnahme 5: Gehölze und naturnahe Gestaltung eines Gerinnes Maßnahme 7: Aufwertung Mühleteich Riehen Maßnahme 8: Aufwertung neuer Teich/Riehenteil

liegen in größerer Entfernung und haben keinen Bezug zur Zollfreien Straße. Für die Durchführung dieser und/oder anderer Maßnahmen kann die Finanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Zusage in der gemischten deutschschweizerischen Kommission vom 14.04.2004 erfolgen.

Unseres Erachtens ist diese Vorgehensweise konform zu den staatsvertraglichen Regelungen und den ergänzenden Festlegungen der gemischten deutsch-schweizerischen Kommission.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen weiteren Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Protokoll der Sitzung vom 14. April 2004 in Freiburg/Breisgau der gemischien Kommission gemäss dem Vertrag vom 25. April 1977 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Strasse zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet

. Protokoll

Das Protokoll der Sitzung vom 07. April 2004 wird genehmigt.

. Weitere Verhandlungen

Der Vorsitzende der Deutschen Delegation, ER iiest die Ministervorlage Deutschlands auszugsweise vor. Deutschland besteht erneut darauf, dass der Vertrag vom 25. April 1977 erfüllt wird und erachtet die vom Kanton Basel-Stadt erbrachten Argumente nicht als ausreichend für Neuverhandiungen, Die projektierte Lösung sei die verkehrstechnisch und städtebaulich beste Variante. Zudem hätten sich .die ökologischen Rahmenbedingungen nicht wesentlich geändert (Bundesgerichtsentscheide).

Der Vorsitzende der Schweizer Delegation EEE nimmt die deutsche Haltung zur Kenntnis. Angesichts der auf dem Tisch liegenden Argumente verzichtet die Schweiz auf den Versuch, Neuverhandlungen auf dem Streitweg. zu erzwingen. Abklärungen betreffend des noch fehlenden Landerwerbs haben ergeben, dass hier keine juristisch nicht lösbaren Probleme entstehen werden. Etwas heikel wird die Aufgabe des Kantons Basel-. Stadt sein, sich gegen den politischen Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen.

Um dem Kanton Basel-Stadt entgegenzukommen und um den veränderten ökologischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist Deutschland bereit, zusätzlich für ökologische Verbesserungen aufzuwenden.

Mit diesem Geld könnte die vom Kanton Basel-Stadt gewünschte beratende ökologische Baubegleitung während der Bauphase von CHF EEE finanziert und der restliche Betrag von CHF EN für weitere ökologische Ausgleichsmassnahmen, wie z, B. im „Gruner-Konzept“ aufgezeigt, aufgewendet werden. Ein geändertes Aufteilungsverhältris

. zugunsten der ökologischen Ausgleichsmaßnahmien ist möglich,

Die zusätzlichen Mittel werden ab dem Baubeginn des Tunnels dem Kanton zur Verfü- ‚gung gestellt.

Weiteres Vorgehen

Herr Burgunder erläutert das weitere Vorgehen der Schweiz. Bundesrat

wird die Empfehlung dieser Kommission entgegennehmen. Der Kanton. Basel-Stadt wird die. Signale aus Bern akzeptieren, ‚gleichzeitig aber seinem grossen Bedauern über diesen Entscheid Ausdruck verleihen.

Die ‚Schweiz wird ihrer vertraglichen Pflicht nachkommen und das Terrain so bereitstellen (bis und mit‘’Baumfällen), dass mit den Arbeiten begonnen werden kann.

EEE weist daraufnin, dass Deutschland nicht bereit sei, Kosten im Zusammenhang

mit dem verzögerten Baubeginn zu übernehmen. Der Kanton Basel-Stadt möchte bei eventuellen Verhanclungen mit der pezüslich solcher Kosten einbezogen werden.

9

4. Deutsche LKW-Maut und Gemischte Kommission zum $taatsvertrag betreffend

Rheinfelden (informelles Traktandum)

Die im Protokoll der Sitzung vom 7. April 2004 unter Punkt 5, Absatz 3, gestellte Frage betreffend LKWV-Maut beantwortet die deutsche Delegation wie folgt: Es braucht keine gemischte Kommission, die bisher eingesetzte Projektgruppe kann diese Aufgabe weiterführen.

, Länderübergreifendes Verkehrsmanagement für den Bereich Weil a. Rh./Basel,

Rheinfelden (D)/Rheinfelden (CH) und Bad Säckingen/Stein a/Rhein /:

Die gemischte Kommission erteilt einen Auftrag an eine Expertengruppe bestehend aus 3 Leuten pro Vertragspartner. Der Auftrag sollte innerhalb eines Monats ausformuliert werden inklusive Schätzung der entstehenden Kosten. Die Schweiz übernimmt die Kosten für.die Ausarbeitung des Auftrags,

EEE =n<et im Laufe der kommenden Woche ein Schreiben, in welchem die Beauftragten und der Vorsitzende benannt werden,

Die Maut wird am 1.1.05 auf dem bestehenden ‘Netz der Bundesautobahnen in Deutschtand eingeführt. j

6. Festlegung der nächsten Sitzung . on

"Die nächste Sitzung findet am 2. Juni 2004 in Freiburg/CH statt (Anreise 1. Juni 2004).

7. Beschluss über die Kommunikation der Sitzungsergehnisse

Im Anschluss an die Sitzung wird eine gemeinsame Pressemeldung verfasst und an die Medien versandt (Beilage).

7. Mai 2004

Für die schweizerische Delegation

Für die deutsche Delegation:

Beilagen: ,

[2

Teilnehmerverzeichnis Pressemitteilung

Schweizerische Delegation

Deutsche Delegation