Denkmalschutz St. Jakobs-Strasse 185

Register dals monuments · Basel-Stadt

Document

Numer
P230611
Gener
Register dals monuments
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
RRB
Decidì
09-05-2023
En vigur dapi
25-05-2023

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungIn neuem Tab öffnen

Text

Rubrik: Beschlüsse und Erlasse Unterrubrik: Beschlüsse des Regierungsrates Publikationsdatum: KABBS 13.05.2023 Meldungsnummer: RS-BS45-0000000759 Publizierende Stelle Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Marktplatz 9, 4001 Basel

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 185 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis Informationen zum Beschluss: Beschlussdatum: 09.05.2023 P230611 Beschliessende Stelle: Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl Der vollständige Beschluss kann im PDF-Anhang eingesehen werden. Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 9. Mai 2023

Genehmigung des Vertrags betreffend Eintragung der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 185 (Basel) in das Kantonale Denkmalverzeichnis P230611

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Denkmalschutz vom 20. März 19801, beschliesst: ://: 1. Der Vertrag vom 31. Januar 2023 betreffend Eintragung der Liegenschaft St. JakobsStrasse 185, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis wird genehmigt. Während der Rekursfrist liegt der genehmigte Vertrag bei der Kantonalen Denkmalpflege für Interessierte zur Einsichtnahme auf. 2. Infolgedessen wird die Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 1852, Basel, unter Ziff. 1, Basel, Profanbauten, ins Denkmalverzeichnis vom 23. Juni 19813 aufgenommen. 3. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren. Basel, 9. Mai 2023 Im Namen des Regierungsrates Der Regierungspräsident: Beat Jans Die Staatsschreiberin: Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist binnen 10 Tagen nach der Eröffnung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht anzumelden; spätestens innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist eine schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angaben der Beweismittel zu enthalten hat.

1

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SG 497.100. Schutzumfang gemäss Vertrag vom 31. Januar 2023 (einsehbar bei der Kantonalen Denkmalpflege). 3 SG 497.300. 2

A

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

Staatskanzlei

lie. iur. Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 Fax: -41 61 267 85 72

E-Mail: [email protected] www.bs.ch

Basel, 25. Mai 2023 Rechtskraft zum RRB vom 9. Mai 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 185 in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 13. Mai 2023 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 9. Mai 2023 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft St. Jakobs-Strasse 185 in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

, /VW\ ?^/l44IBarbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin