Bethesda Wäldchen

Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt

Document

Numer
P020101
Gener
Surfatschas da cumpensaziun ecologica
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
RRB
Decidì
29-01-2002
En vigur dapi
29-01-2002

Karte

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2002-01-29_RRB_020101.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

l Beschluss des Regierungsrates 04/22 des Kantons Basel-Stadt vom 29.01.2002

020101

Unterschutzstellung des "Wäldchens" im Park des Bethesdaspitals als Ersatzmassnahme zugunsten der Zonenänderung im Areal "Unterer Garten" des Diakonats Bethesda, Ecke Gellertstrasse/Hardrain

://: 1. Das Park"wäldchen" im Areal des Diakonats Bethesda (Parzelle Nr.

0478. ) wird in der Umgrenzung gemäss vorgelegtem Objektblatt und Plan, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Naturund Landschaftsschutz vom 25. Januar 1995 (NLG), unter Naturschütz gestellt. 2. Die Pflege durch die Eigentümerschaft ist primär auf die Erhaltung eines standortheimischen Baumbestandes und der bodenständigen Strauch- und Krautvegetation, insbesondere der standorttypischen Frühjahrsgeophyten, auszurichten. 3. Das Baudepartement wird beauftragt, im Sinne von § 18 NLG den Schutzstatus im Grundbuch anmerken zu lassen.

Dieser Beschluss ist im Kantonsblatt mit nachstehender Rechtsmittelbelehrunfl zu publizieren:

Gegen diesen Beschluss kann beim Verwaltungsgericht Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen seit Publikation schriftlich anzumelden. Innert 30 Tagen, vorm gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekyrrent^iT:

Ganzen Text zeigen

oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden./^1//-^^ ^ '

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