Bethesda Geburtsklinik (2. Etappe)

Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt

Document

Numer
BBG-Nr. 9056829 / 9052796
Gener
Surfatschas da cumpensaziun ecologica
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
FSB
Decidì
23-11-2012
En vigur dapi
15-02-2013

Karte

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Datotecas

2013-02-15_ENT_9056829_9052796_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'056'829 (1) vom 15. Februar 2013 Adresse

Basel, Gellertstrasse 144 Basel, Gellertstrasse 146 Geb. 53935 fertigerstellt Sek. 5 Parz. 478

Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson Objekt

Geburtsklinik Erweiterung im 1. Obergeschoss (Aufstockung) Parkplätze

Eingabedatum

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Publikationsdatum

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Entscheid

6.Dezember 2012 6.Februar 2013 31.Januar 2013 6.Februar 2013 8.Februar 2013 12. Dezember 2012

Erste Eingabe nachträgliche Unterlagen nachträgliche Unterlagen nachträgliche Unterlagen nachträgliche Unterlagen Einsprachefrist bis 11. Januar 2013

Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'056'829 (1) vom 15. Februar 2013

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Bau- und Gastgewerbeinspektorat

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Stadtgärtnerei Baumschutz bei Baubegehren

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17. Östlich des Gebäudes befindet sich das Areal im engeren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 50 cm Stammumfang (ca. 16 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemessen, geschützt sind (§ 3 BSchG). Westlich des Gebäudes befindet sich das Areal im weiteren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 90 cm Stammumfang (ca. 30 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemessen, geschützt sind (§ 4 BSchG). Vor Baubeginn müssen geschützte Bäume im Kronen- bzw. Wurzelbereich abgehagt werden. Sie müssen während der gesamten Bauphase vor jeglichem Befahren, dem Ausschütten von Flüssigkeiten (Oel, Benzin, Säuren, Laugen. Fäkalien, Zementwasser usw.) und vor Feuer geschützt werden. Im Baustellenbereich dürfen Grünflächen nicht mit Baumaterial belegt werden. Grünflächen und Baumrabatten sind vor Baubeginn zu schützen (Abzäunung). Im Wurzelbereich von geschützten Bäumen darf das Terrain weder abgesenkt noch aufgeschüttet noch verdichtet werden. Grabarbeiten in Baumnähe sind von Hand auszuführen. Beim Maschineneinsatz ist auf das Kronenprofil der Bäume Rücksicht zu nehmen. Allfällige notwendige Rückschnitt- oder Kappmassnahmen im Wurzel- und Kronenbereich geschützter Bäume bedürfen der schriftlichen Bewilligung durch die Stadtgärtnerei. www.stadtgaertnerei.bs.ch/baumschutzplakat.pdf Tel.: 061 267 67 47 Baustelleninstallation

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18. Die Baustelleninstallation muss auf bestehende geschützte Bäume und die im Kant. Inventar der schützenswerten Naturobjekte eingetragenen Wiesen (ID-Nr. Naturobjekt 147 ) Rücksicht nehmen. An der Begehung vom 11.02.2013 wurde festgelegt, dass eine Teilfläche der Wiese für die Installation des Baukrans (Fundamente, ca. 1,5 x 1,5m) genutzt werden kann. Die Eingriffe in die Wiesenfläche sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. 19. Die definitive Lage der neu zu erstellenden Parkplätze und die geplanten Veränderungen im Belag (Rampe, Zufahrt, Ambulanz etc.) ist in Absprache mit der Stadtgärtnerei festzulegen. Allfällige Projektanpassungen in diesen Bereichen können erforderlich sein. Naturschutz

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20. Im Westen des Gebäudes befindet sich dierkt angrenzend eine wertvolle Wiesenfläche, welche im Kant. Inventar der schützenswerten Naturobjekte eingetragen ist (ID-Nr. Bau-Entscheid Nr. BBG 9'056'829 (1) vom 15. Februar 2013

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Naturobjekt 147 ) . Nach Stellung des erforderlichen Schutzzaunes ist ein Termin zusammen mit der Verantwortlichen Fachperson, dem Unternehmer und der Stadtgärtnerei zu vereinbaren zur Prüfung der Abschrankung und zur Festlegung der weiteren Schutzmassnahmen (Tel: 061 267 67 47). Vor diesem Termin dürfen keinerlei Baumassnahmen oder sonstige Eingriffe im geschützten Baumbestand vorgenommen werden. Flachdächer sind als wertvolle Ersatzlebensräume mit einer Dachbegrünung zu versehen (NLG § 9, BGP § 72). Für die Dachbegrünung ist ein Substrat zu verwenden, welches aus geeignetem natürlichem Ober- oder Unterboden aus der Region besteht (empfohlen wird die Zusammenarbeit mit einer Gartenbaufirma). Geeignet sind humose Oberböden mit krümeligem Gefüge sowie kiesig, sandige Unterböden mit geringem Anteil lehmiger und toniger Komponenten. Das Bodenmaterial hat eine Schichtdicke von mind. 10 cm (verdichtet) aufzuweisen. Als Rückzugsorte für Bodentiere sowie zur Ermöglichung einer Standortvielfalt sind entweder flächig angeordnete, überhöhte Bereiche mit mind. 15 cm Substratstärke einzurichten (ca. 1/3 der Fläche) oder - aus statischen Gründen - kann die geforderte Standortvielfalt auch durch die Einrichtung von kleinen Hügeln (30 cm hoch, 3 m Durchmesser, Richtwert: pro 100 m2 ein Hügel) an statisch gegebenen Punkten erreicht werden, die durch kleinere überhöhte Bereiche miteinander zu verbinden sind. Als Ansaat ist die Basler Mischung zu verwenden. www.stadtgaertnerei.bs.ch/pflanzen_dachbegruenung.pdf www.aue.bs.ch/fassaden-dachbegruenung.htm Die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil durchzuführen ( ). Zusammen mit der Fachstelle für Dachbegrünung ist die Art des Substrates festzulegen, welche den statischen Anforderungen entspricht. Vor Baubeginn ist ein Detailplan mit Angaben über Aufbau, Schichtstärke, Art des Substrates und Begrünung zur Begutachtung und Genehmigung einzureichen. Die Beratung ist für die Bauherrschaft kostenlos. Die vorgesehenen Fensterflächen stellen ein grosses Gefahrenpotenzial für Vögel dar (Kollision). Vor Baubeginn ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Vogelfragen ( ) ein detaillierter Massnahmenkatalog zu erstellen, welcher aufzeigt, dass die vorgesehenen grossflächigen Verglasungen nicht zu Fallen für Vögel werden (Natur- und Landschaftsschutzgesetz § 3, 5, 9, Jagdgesetz Art.2, 7). Die Beratung durch die Fachstelle für Vogelfragen ist für die Bauherrschaft kostenlos. Das Protokoll der Besprechung mit der Fachstelle für Vogelfragen ist der Stadtgärtnerei VOR Baubeginn zuzustellen. Im Baustelleninstallationsplan, welcher der Stadtgärtnerei zugestellt wurde, sind die erforderlichen Schutzzäune einzutragen.

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Bau-Entscheid Nr. BBG 9'056'829 (1) vom 15. Februar 2013

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 92 00 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bgi.bs.ch

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'052'796 (1) vom 23. November 2012 Adresse

Basel, Gellertstrasse 146 Geb. 53935 fertigerstellt Sek. 5 Parz. 478

Gesuchsteller Grundeigentümer Verantwortliche Fachperson Objekt

Umbau ehemaliges Schulhaus in Geburtsklinik (Trakt E) Anbau Erschliessungsbereich Umbau und Erweiterung Passerelle Baumfällungen Parkplätze

Eingabedatum

5.Juni 2012 19.Oktober 2012 23.Oktober 2012 24.August 2012 29. August 2012 13. Juni 2012

Publikationsdatum Publikationsdatum

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Entscheid

Erste Eingabe abgeänderte Unterlagen abgeänderte Unterlagen abgeänderte Unterlagen Einsprachefrist bis 28. September 2012 Einsprachefrist bis 13. Juli 2012

Das Baubegehren wird unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen und Auflagen bewilligt.

Bau-Entscheid Nr. BBG 9'052'796 (1) vom 23. November 2012

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Bau- und Gastgewerbeinspektorat

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Stadtgärtnerei Baumschutz bei Baubegehren

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33. Das Areal befindet sich im engeren Baumschutzgebiet, in dem Bäume ab 50 cm Stammumfang (ca. 16 cm Durchmesser), einen Meter über dem Boden gemessen, geschützt sind (§ 3 BSchG). Vor Baubeginn müssen geschützte Bäume im Kronen- bzw. Wurzelbereich abgehagt werden. Sie müssen während der gesamten Bauphase vor jeglichem Befahren, dem Ausschütten von Flüssigkeiten (Oel, Benzin, Säuren, Laugen. Fäkalien, Zementwasser usw.) und vor Feuer geschützt werden. Im Baustellenbereich dürfen Grünflächen nicht mit Baumaterial belegt werden. Grünflächen und Baumrabatten sind vor Baubeginn zu schützen (Abzäunung). Beim Maschineneinsatz ist auf das Kronenprofil der Bäume Rücksicht zu nehmen. Allfällige notwendige Rückschnitt- oder Kappmassnahmen im Wurzel- und Bau-Entscheid Nr. BBG 9'052'796 (1) vom 23. November 2012

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Kronenbereich geschützter Bäume bedürfen der schriftlichen Bewilligung durch die Stadtgärtnerei. www.stadtgaertnerei.bs.ch/baumschutzplakat.pdf Tel.: 061 267 67 47 Im Bereich der geschützten Rosskastanie ist die Baugrube wie vereinbart mit Unterfangungen zu sichern. Für den ganzen Bauablauf ist die baumpflegerische Begleitung und Überwachung durch einen ausgewiesenen Baumpflegespezialisten sicherzustellen (regelmässige Meldungen an die Stadtgärtnerei). Den Anweisungen des Baumpflegespezialisten ist Folge zu leisten. Grabarbeiten im Wurzelbereich sind vom Baumpflegespezialisten zu überwachen. Nach Stellung des erforderlichen Baumschutzzaunes ist ein Termin zusammen mit der Verantwortlichen Fachperson, dem Baumpflegespezialisten, dem ausführenden Unternehmen und der Stadtgärtnerei zu vereinbaren zur Prüfung der Abschrankung und zur Festlegung der weiteren Schutzmassnahmen (Tel: 061 267 67 47). Vor diesem Termin dürfen keinerlei Baumassnahmen oder sonstige Eingriffe im geschützten Baumbestand vorgenommen werden. Zur Realisierung des Bauvorhabens dürfen gemäss Baumbestandesplan und Fällgesuch vom 24.05.2012 folgende Bäume gefällt werden (BSchG §6): 1 Stk. Eibe 1 Stk. Essigbaum Für die zu fällenden Bäume sind mind. 2 mittelkronige Ersatzpflanzungen auf dem Areal nach Möglichkeit im näheren Umfeld, zu pflanzen (BSchG § 9). Die verfügten Ersatzbäume stehen von der Pflanzung an unter Baumschutz (BSchG § 12). Während der Brutzeit vom 01.März bis zum 31. Juli dürfen keinerlei Fällarbeiten vorgenommen werden (Bundesverordnung über den Natur- und Heimatschutz Art.20 Abs.2,, Jagdgesetz Art.2, 7, Internationale Übereinkunft zum Schutz der Vögel Art. 2a,4). Die im Plan Baumbestand / Ersatzpflanzung vom 18.10.2012 (Revisionsdatum) eingetragenen Standorte und Baumarten sind vor Rohbauvollendung in Absprache mit der Stadtgärtnerei nochmals zu prüfen und allenfalls neu festzulegen.

Naturschutz

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39. Flachdächer sind als wertvolle Ersatzlebensräume mit einer Dachbegrünung zu versehen (NLG § 9, BGP § 72). Für die Dachbegrünung ist ein Substrat zu verwenden, welches aus geeignetem natürlichem Ober- oder Unterboden aus der Region besteht (empfohlen wird die Zusammenarbeit mit einer Gartenbaufirma). Geeignet sind humose Oberböden mit krümeligem Gefüge sowie kiesig, sandige Unterböden mit geringem Anteil lehmiger und toniger Komponenten. Das Bodenmaterial hat eine Schichtdicke von mind. 10 cm (verdichtet) aufzuweisen. Als Rückzugsorte für Bodentiere sowie zur Ermöglichung einer Standortvielfalt sind entweder flächig angeordnete, überhöhte Bereiche mit mind. 15 cm Substratstärke einzurichten (ca. 1/3 der Fläche) oder - aus statischen Gründen - kann die geforderte Standortvielfalt auch durch die Einrichtung von kleinen Hügeln (30 cm hoch, 3 m Durchmesser, Richtwert: pro 100 m2 ein Hügel) an statisch gegebenen Punkten erreicht werden, die durch kleinere überhöhte Bereiche miteinander zu verbinden sind. Als Ansaat ist die Basler Mischung zu verwenden. 40. Es wird empfohlen, die Planung der Flachdachbegrünung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil durchzuführen ( ). Vor Baubeginn ist ein Detailplan mit Angaben über Aufbau, Schichtstärke, Art des Substrates und Begrünung zur Begutachtung und Genehmigung einzureichen. Bau-Entscheid Nr. BBG 9'052'796 (1) vom 23. November 2012

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Die Beratung ist für die Bauherrschaft kostenlos. 41. Die vorgesehenen Glasflächen, insbesondere im Bereich der Passerelle, stellen ein grosses Gefahrenpotenzial für Vögel dar (Kollision). Vor Baubeginn ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Vogelfragen ( ) ein detaillierter Massnahmenkatalog zu erstellen, welcher aufzeigt, dass die vorgesehenen grossflächigen Verglasungen nicht zu Fallen für Vögel werden (Natur- und Landschaftsschutzgesetz § 3, 5, 9, Jagdgesetz Art.2, 7). Die Beratung durch die Fachstelle für Vogelfragen ist für die Bauherrschaft kostenlos. Das Protokoll der Besprechung mit der Fachstelle für Vogelfragen ist der Stadtgärtnerei VOR Baubeginn zuzustellen.

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Bau-Entscheid Nr. BBG 9'052'796 (1) vom 23. November 2012

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Bethesda Geburtsklinik (2. Etappe), Basel-Stadt | Lexipedia