10166 - BSW-Linienplan In der Au

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
18-07-2006

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Datotecas

Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat "In der Au": Abschnitt im Bereich des Wendeplatzes, Anpassen des Linien- und Erschliessungsplans, Festsetzen der Bau- und Strassenlinien sowie des Längen- und des generellen Querprofils; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juli 2006 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10'166-1 und 10'166-2 vom 29. März 2006 für die Bau- und Strassenli­ nien, das Längen- und das generelle Querprofil der Strasse "In der Au" im Bereich des Wendeplatzes fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt schriftlich beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Riehen, 18. Juli 2006 Im Namen des Gemeinderats Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, In der Au Genehmigung der Linien- und Erschliessungspläne Beschluss vom 26. September 2006 ://: 1. Es wird festgestellt, dass die vom Gemeinderat Riehen am 18. Juli 2006 genehmigten Linien- und Erschliessungspläne, Inventar Nr. 10'166-1, und 10'166-2, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 werden die Pläne Inventar Nr. 10'166-1 und 10'166-2 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin:

U Barbara Schneider

S