5902

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel

Document

Numer
P240897
Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
25-06-2024
En vigur dapi
25-06-2024

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6 •

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 25. Juni 2024

Petersgasse, Herbergsgasse, Blumenrain, Petersgraben; Umgestaltung der Allmend; Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5901 und Nr. 5902 des Tiefbauamts betreffend die Umgestaltung der Petersgasse, der Herbergsgasse und im Bereich vor den Liegenschaften Blumenrain 19 und 21, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, sowie die Änderung der Bau- und Strassenlinien der Liegenschaft Petersgraben 11.

2.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

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3.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 25. April 2024 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung und den Werkleitungssanierungen sollen die bestehenden Begegnungszonen Petersgasse und Herbergsgasse neu gestaltet werden. In Umsetzung des Gestaltungskonzepts Innenstadt werden sie einen gemeinsamen Fahr- und Gehbereich ohne Niveauunterschiede aufweisen, ausgestaltet mit geschliffenen Wackensteinen und mittig angelegten Asphaltbändern. Die Bushaltestelle Universitätsspital, im Bereich vor den Liegenschaften Blumenrain 19 und 21, wird gemäss den Normen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst. Rechtsmittelbelehrung. Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5901 und Nr. 5902 können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartementes, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 3. Juli 2024.

Die Staatsschreiberin,