Voltaplatz
Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt
Document
- Numer
- BBG-Nr. 9157501
- Gener
- Surfatschas da cumpensaziun ecologica
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Stadtgärtnerei
- Approvà da
- FSB
- Decidì
- 16-05-2024
- En vigur dapi
- 16-05-2024
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
Karte
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Datotecas
2024-05-16_ENT_9157501_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Tiefbauamt u Allmendverwaltung
Dufourstr. 40/50, CH-4001 Basel Telefon +41 61 267 93 57 Telefax E-Mail [email protected] Internet www.bs.ch/tiefbauamt
Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024 Adresse
Basel, Voltaplatz
Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson
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Objekt
Ganzen Text zeigen
Baumstandortverbesserungen mit Baumfällungen, kantonales Massnahmenrprojekt MP 2970
Eingabedatum Publikationsdatum
22.Januar 2024 6. April 2024
Einsprachefrist bis
7. Mai 2024
Dauer und Mengen der Belegungen Baustelle von 06.Jan.2025
bis 27.Jun.2025
Bauinstallation
von 06.Jan.2025
bis 27.Jun.2025
Entscheid
Die Nutzung der Allmend wird unter Beachtung der nachfolgenden Auflagen bewilligt. Der Entscheid stützt sich auf das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes vom 16.10.2013, die Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) vom 01.11.2022, das Bau- und Planungsgesetz vom 17.11.1999 sowie die Bauund Planungsverordnung vom 19.12.2000.
Prüfinstanzen
Abfall Allmendverwaltung Amt für Umwelt und Energie Amtliche Vermessung Archäologische Bodenforschung Basler Verkehrsbetriebe Bundesamt für Strassen Cablecom AG Entwässerung Grundbuch- und Vermessungsamt
Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024
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Allmendverwaltung
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Stadtgärtnerei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen und Grünanlagen:
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13. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln bei Bauarbeiten in Grünflächen und unter Bäumen, insbesondere die Vorschriften für Baumschutz auf Baustellen: https://www.stadtgaertnerei.bs.ch/geschaeftspartner/baum-gruenflaechenschutz/baum-g Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024
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Allmendverwaltung
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ruenflaechenschutz-baustellen.html Für allfällige Schäden an Bäumen und Grünanlagen die durch Missachtung vorgenannter Verhaltensregeln verursacht werden haftet der Veranlasser. Sie werden gemäss der letztgültigen Richtlinie der VSSG/BSB zur Schadenersatz-Berechnung von Bäumen, bzw. nach Aufwand dem Veranlasser in Rechnung gestellt. 14. Das Projekt wird seitens Stadtgärtnerei von Herrn begleitet. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Bäumen und Grünflächen sind an ihn zu richten: 15. Für die Ausführungs- und Detailplanung sowie für die Ausschreibung Ihrer Arbeiten muss mit uns Kontakt aufgenommen werden 16. Die Ausführungspläne der Bauwerke und Flächen, welche in die Zuständigkeit der Stadtgärtnerei fallen, sind ihr vor Baubeginn zur Baufreigabe vorzulegen. 17. Vor Baubeginn bitten wir um einen Termin zur Begehung der Baustelle. Naturschutz
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18. Im Rahmen des Bauprojekts der N2 Nordtangente Abschnitt 2: St. Johann (gem. Auflagen RRB RRB 34/35 vom 16.08.1994) wurden auf der Voltamatte Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach Art. 18 1ter NHG und §9 NLG verfügt. Der Bericht über die Umsetzung der Auflagen (vom 14.01.2014) zeigt, dass auf der Voltamatte gesamthaft 3216m2 Ersatzfläche verfügt sind. Zurzeit gibt es auf der Voltamatte jedoch ein Defizit zur verfügten Ersatzfläche. Deshalb werden die im vorliegenden Projekt neu entstehenden Grünflächen, 674m2 Wiesen- und Staudenflächen, als Ersatzflächen nach Art. 18 1ter und §9 NLG für die Behebung von gesamthaft 411m2 des zurzeit vorhandenen Defizits (162m2 Boulebahn und 249m2 zurzeit fehlende Ersatzfläche auf der Voltamatte) ausgeschieden. Aufgrund der Fragmentierung der neuen Grünflächen, des dadurch entstehenden grossen Nutzungsdruckes (Begehung, Hunde) und des Fehlens von natürlichen Vegetationsgesellschaften (Vorhandensein von Kulturpflanzen bei der Staudenbepflanzung), mit daraus resultierender geringerer ökologischer Qualität, werden die 411m2 durch 674m2 Fläche ersetzt. 19. Die Ersatzflächen müssen als ökologisch hochwertige Staudenbepflanzungen angelegt werden. Für die Bepflanzung (Baumarten, Stauden, Ansaat) sind mehrheitlich einheimische Arten zu wählen. Vor Baubeginn ist ein detaillierter Pflanzplan in Absprache mit der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zu erstellen. 20. Die ökologische Qualität und die Pflege der Ersatzflächen muss in Absprache der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz abgestimmt werden.
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Entscheid Nr. PBA 9'157'501 (1) vom 16. Mai 2024
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