Tramverbindung Margarethenstich
Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt
Document
- Numer
- BAV-Nr.: 411-24-2016/0354
- Gener
- Surfatschas da cumpensaziun ecologica
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Stadtgärtnerei
- Approvà da
- FSB
- Decidì
- 25-06-2019
- En vigur dapi
- 25-06-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
Karte
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Datotecas
2019-05-19_ENT_20160354_9093747_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt
u Allmendverwaltung
Bericht Nr. PBA 9’093’747 (1) vom 12. April 2017 Adresse
Basel, Margarethenstich Binningerstr. bis Dorenbachviadukt/Gundeldingerstr. Basel, Binningerstrasse Höhenweg 191 bis Baslerstr. Basel, Dorenbachviadukt Höhenweg bis Margarethenstr. Basel, Gundeldingerstrasse Haus Nr. 57 bis Haus Nr. 63 Basel, Margarethenstrasse Dachsfelderstr. bis Gundeldingerstr.
Gesuchsteller Verantwortliche Fachperson Objekt
Tramverbindung Margarethenstich (bikantonales koordiniertes Bauprojekt) Koordinierter Werkleitungs- Strassen- und Gleisbau kantonal erfasstes Projekt/Massnahmennr: MP 709,
Eingabedatum Publikationsdatum
3.Februar 2017
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Bericht Nr. PBA 9’093’747 (1) vom 12. April 2017
Einsprachefrist bis
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Naturschutz
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25. Das Areal tangiert das Kantonale Inventar der schützenswerten Naturobjekte (ID-Nr. Naturobjekt 133, Margarethenstich). Für die Flächen, welche aufgrund der Baumassnahmen nicht wiederhergestellt werden können, ist gleichwertiger Ersatz zu leisten. Eine zusätzliche Beeinträchtigung während der Bauphase ist unbedingt zu vermeiden. 26. Aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und dem Umweltbericht wird nicht abschliessend ersichtlich, wie die Ersatzflächen ausgestaltet werden sollen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist mit detaillierteren Angaben zur Ausgestaltung und Zielvegetation der Ersatzflächen zu ergänzen und VOR Baubeginn der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz zur Genehmigung einzureichen. 27. Die sachgerechte Pflege der Ersatzflächen ist sicherzustellen. Hierzu ist VOR Abschluss der Baumassnahmen ein Pflegeplan auszuarbeiten und durch die Fachstelle für Naturund Landschaftsschutz genehmigen zu lassen. 28. Die Ersatzflächen sind grundsätzlich auf Dauer des Betriebs des verursachenden Projektes zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Dies ist sicherzustellen. 29. Die Böschung am Dorenbachviadukt ist wieder als Trockenrasen herzustellen. Der vorhandene Oberboden der Böschung ist für die Umsiedlung der Schneckenpopulation und für die Wiederherstellungs- resp. für die Ersatzflächen zu verwenden. 30. Für die Wiederherstellungs- und Ersatzflächen mit Trockenrasenvegetation ist ausschliesslich standorttypisches Saatgut aus regionaler Herkunft zu verwenden. Das verwendete Saatgut für alle Ersatzflächen ist mit der Kantonalen Fachstelle für Naturund Landschaftsschutz zu definieren. 31. In der Böschung des Dorenbachviadukts (ID-Nr. Naturobjekt 133, Margarethenstich) kommen 12 verschiedenen Molluskenarten vor. Davon ist insbesondere die Quendelschnecke (Candidula unifasciata) zu nennen, sie gehört zu den national prioritären Arten und wird auf der schweizerischen Roten Liste als verletzlich aufgeführt. Der Fortbestand der Schneckenpopulation ist sicherzustellen und ist deshalb fachgerecht umzusiedeln resp. wiederanzusiedeln. Die Erkenntnisse aus der Testumsiedlung (Bericht: Testumsiedlung einer Schneckenpopulation am Margarethenstich von life science, (November 2012) sind zu berücksichtigen und das Pflichtenheft Schneckenumsiedlung Margarethenstich (Juli 2016) ist verbindlich. 32. Für die Planung und Umsetzung der Um- und Wiederansiedlung der Schneckenpopulation ist eine ausgewiesene Fachperson für Weichtiere beizuziehen. 33. Über die Umsiedlung der Schneckenpopulation ist durch eine Fachperson eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Drei Jahre nach der Um- resp. Wiederansiedlung ist der Kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ein Kurzgutachten abzuliefern. 34. Die sachgerechte Pflege der Zielflächen für die Schneckenumsiedlung im Kanton Basel-Landschaft ist sicherzustellen. Hierzu ist VOR Baubeginn ein verbindlicher Pflegeplan nachzureichen. 35. Für die Phasen der Detailprojektierung (Bauetappierung) und des gesamten Baus ist für Bericht Nr. PBA 9’093’747 (1) vom 12. April 2017
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die Belange von Natur- und Landschaftsschutz eine ausgewiesene und erfahrene ökologische Baubegleitung beizuziehen, welche als unabhängige Fachperson die Umsetzung sämtlicher Massnahmen und Vorschriften zum Schutz und Erhalt von Naturwerten begleitet und über besondere Vorkommnisse der Bauherrschaft sowie der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz Bericht erstattet. Den Anweisungen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten. Die Bauetappierung ist in Mitwirkung der ökologischen Baubegleitung so auszuarbeiten, dass Flora und Fauna maximal geschont werden können. Die Protokolle der regelmässigen Begehungen der ökologischen Baubegleitung sind der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz Basel-Stadt unaufgefordert zuzustellen. Die kantonale Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ist regelmässig über den Stand der Baumassnahmen zu informieren und für Begehungen aufzubieten. Als Hauptelement der ökologischen Ersatzmassnahmen soll das Dach des Unterwerks Margarethen der IWB begrünt werden. Diese Dachbegrünung wird ausnahmsweise als ökologische Ersatzmassnahme akzeptiert, da die Fläche aufgrund des Geländesprungs ebenerdig mit umliegenden Grünflächen liegt und somit auch für flugunfähige Organismen erreichbar ist. Diese Dachbegrünung ist ökologisch wertvoll mit einer Trockenrasenvegetation auszugestalten. Für die Ansaat sind ausschliesslich einheimische Arten aus regionaler Herkunft zu verwenden. Die schriftliche Vereinbarung mit der IWB über die langfristige Nutzung des Unterwerks Margarethen als ökologische Ersatzfläche ist VOR Baubeginn nachzureichen. Für die Dachbegrünung ist ein Substrat zu verwenden, welches aus geeignetem natürlichem Ober- oder Unterboden aus der Region besteht. Geeignet sind humose Oberböden mit krümeligem Gefüge sowie kiesig, sandige Unterböden mit geringem Anteil lehmiger und toniger Komponenten. Das Bodenmaterial hat eine Schichtdicke von durchschnittlich 20 cm (verdichtet) aufzuweisen. Als Rückzugsorte für Bodentiere sowie zur Ermöglichung einer Standortvielfalt sind flächig angeordnete, überhöhte Bereiche einzurichten (ca. 1/3 der Fläche). Aus statischen Gründen kann die geforderte Standortvielfalt auch durch die Einrichtung von kleinen Hügeln (30 cm hoch, 3 m Durchmesser, Richtwert: pro 100 m2 ein Hügel) an statisch gegebenen Punkten erreicht werden, die durch kleinere überhöhte Bereiche miteinander zu verbinden sind. Die Planung und Ausführung der Flachdachbegrünung ist in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Dachbegrünung der Hochschule Wädenswil durchzuführen ( ). Die Beratung ist für die Bauherrschaft kostenlos. VOR Baubeginn ist der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz ( ) ein Detailplan (Grundriss und Schnitt) mit Angaben über Aufbau, Schichtstärke, Art des Substrates und Begrünung zur Begutachtung und Genehmigung einzureichen. Nach Vollendung der Bauarbeiten ist die kantonale Fachstelle für Natur- und ) zu Landschaftsschutz ( einer Bauabnahme einzuladen.
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