5919

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel

Document

Numer
P252073
Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
06-01-2026

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Datotecas

Text

Beschluss

6

l

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 06. Januar 2026

Bäumleingasse; Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzungsbeschluss

1.

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die $$ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes den Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5919 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Bäumleingasse, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.

2.

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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.

3.

Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 2. Dezember 2025 wird dem Gesuchsteller eröffnet.

Begründung In der Bäumleingasse müssen die Strasse wie auch die Werkleitungen erneuert werden. Die notwendige Sanierung bietet Gelegenheit für die Umgestaltung der Bäumleingasse gemäss dem Gestaltungskonzept Innenstadt. Die Randsteine der Trottoirs fallen weg, die Fahrbahn wird angehoben und mit geschliffenen Rheinwachen gepflästert, damit Fussgängerinnen und Fussgänger die ganze Strassenbreite nutzen können. In der Mitte der Gasse wird weitgehend ein Asphaltband verlaufen. Bei den Liegenschaften Bäumleingasse 3 und 5 werden mit vorliegendem Projekt die Bau- und Strassenlinien an die Fassade und Treppenanlage angepasst. Die Fläche zwischen Fassade und Poller wird der Allmend zugeschlagen und die Poller werden mit dem Projekt entfernt. Das bestehende Behinderten-Parkfeld in der Bäumleingasse wird aufgehoben und neu in der Rittergasse eingerichtet.

P252073

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5919 des Tiefbauamts kann ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartementes, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 14. Januar 2026.

Die Staatsschreiberin

Plan

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

5919

Tiefbauamt

NUTZUNGSPLAN Linien- und. Erschliessungsplan Bäumleingasse Freie Strasse - Rittergasse

Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 12.11.2024

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt:

Planerstellung: Massstab:

Basel, den

Ganzen Text zeigen

23.10.2025 1:200

Geprüft:

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0 3. Jan. 2025

Der Präsident: sass, den

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Basel, den

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erb: Die Staatsschreiberin:

Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.**

Querprofil 1** 1:100

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Gerichtsgebäude 2.15

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Baulinie bestehend *

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NUTZUNGSPLAN

Baulinie neu**

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* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung

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Freie Strasse - Rittergasse

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901300

Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 12.11.2024

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Planerstellung: 23.10.2025 Massstab: 1:200

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Basel, den

Basel, den

Leiter AV- Landerwerb:

Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:

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2986 00

Geprüft:

Der Präsident:

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Bäumleingasse

Bäu

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Bäumleingasse

zu entfernende Objekte

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7

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BL + Strl

5

3.90

nze Bäum

Freie Strasse

2

Steinpoller entfernen

Gebäude, Bauwerke bestehend* Trottoir, Gehbereich (gepflästert ebene Fläche*) Trottoir, Gehbereich Plattenbelag

ektg

Strl

Projektgre

Steinpoller entfernen

neuer Randabschluss ohne Anschlag

5919

Proj

Querprofil 1**

Strl

Strl

Trottoir, Gehbereich

o Zur h

97

010700

3

Tiefbauamt

Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**

gasse

8.30 Gehbereich

1

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

LEGENDE 10

Parzellengrenze best. Gebäude

010501

0cm

93

0 0 9 9 01

Parzellengrenze best. Gebäude

U

0097 02

Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**

SEKTION5