5925
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel
Document
- Numer
- P260218
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 03-03-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Datotecas
Text
Plan
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
5925
Tiefbauamt
NUTZUNGSPLAN Linien- und Erschliessungsplan GRENZACHERSTRASSE Schwarzwaldstrasse - Rankstrasse
Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024 Planerstellung: Massstab:
06.01.2026/cgi 1 :200
Geprüft: g34.6 é
Vom Regierungsra Basel-Stadt genehm Basel, den
Ganzen Text zeigen
0 3. März 2026
Der Präsident: sas, den
24.1., 2026
cr
.
o. 2G
Basel, den 3o.
Die Staatsschreiberin:
se Ra nks tras
Querprofil 2** 1:100
Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.** Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**
Querprofil 3**, 1:100
LEGENDE
1.70
2.38
4.20
1.69
4.22
Wartehalle
Trottoir Bushaltestelle
Bus/Velo
Grünfläche
Fahrbahn
0.71
7.13
4.88
5.76
2.00
5.00
4.53
3.56
Grünfläche
Fahrbahn
Grünfläche
Trottoir
Fahrbahn
Zuwegung / Grünfläche
Trottoir
1.56 Schleppbereich 285
5.80
2.25
7.25
7.25
2.25
5.50
9.00
1.82
Fahrbahn
Beton-Innenring überfahrbar
Grünfläche
Grünfläche
Beton-Innenring überfahrbar
Fahrbahn
Fahrbahn (Eisenbahnweg)
Trottoir
22cm
12cm
12cm
Trottoir / Gehbereich
Fahrbahn
Trottoir, Gehbereich
Fahrbahn (angehoben *)
Trottoir, Gehbereich (abgesenkt *)
Fahrbahn (gepflästert)
Trottoir Anrampung Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)
Bauten
Bauwerke/Möblierung neu
Übrige Flächen
Gebäude, Bauwerke: bestehend *
Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *)
Drittprojekt *
Bl
Str l
12cm
Str l
Strl
U
Parzellengrenze
Parzellengrenze
Fahrbahn
Neue Mauer
12cm
4.5cm
10cm
10cm
4.5cm
4cm
8cm
0cm
Parzellengrenze
Parzellengrenze
12cm
8cm
12cm
12cm
12cm
12cm
12cm
22cm
Parzellengrenze
Parzellengrenze / Strl
Bl
U
Querprofil 1**, 1:100
Projekt Servicezentrum Bus (SZB) Garage Rank Stand 15.09.2025*
Grünflächen, Bäume und Gewässer
Grünfläche neu
Randabschlüsse
191203
3.31
5.00
4.42
3.67
4.33
3.85
Trottoir
Fahrbahn
Grünfläche
Fahrbahn
Bus/Velo
Trottoir Bushaltestelle
Randabschluss mit Anschlag
Grünfläche bestehend *
Randabschluss ohne Anschlag
Baum bestehend * Baum entfernen * (keine Fällbewilligung erforderlich)
zu entfernende Objekte (220
Baum neu
Strassen-, Weg- und Baulinien
700)
Baulinie neu**
Baulinie bestehend * Strl
Strassenlinie neu**
Strl
Strassenlinie bestehend* Strassenlinie / Baulinie aufgehoben** Öffentliches Wegrecht
Strl
6.00
Bl
Bl
3.85
5.05
1x Plakatträger Typ F12, an Wartehalle
Plakatträger Typ Soleil F4 freistehend
* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung
04 22 1
2
Warteh 17alle 071 Wartehalle Mono 297
8.50
Bl 5.15
Strl
3.50
SEKTION8
4.20
3.50
5.00
Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend
Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend
3.30
Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend
1 x Plakatträger Typ Soleil F200 L freistehend
7.25
2.25
5.80
Grenzacherstrasse
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt 4.05
Tiefbauamt 1 x Plakatträger
5925
Typ Soleil F200 L freistehend 3.50
5.00
Grenzacherstrasse
NUTZUNGSPLAN
3.30
Strl
Strl
Bl
Plakatträger Typ Soleil F4 freistehend
Bl
Querprofil 3**
260 3.80
5.00
2c Strl
Linien- und Erschliessungsplan
Bl
U
2
2a
2b
Str
l
Strl
Bl
GRENZACHERSTRASSE
Bl
Bl
2088 0 0
Bl
6.0
5
(208
Str
901)
l
6 x Wertstoffsammelstelle unterirdisch, 5 m³
Bl
Bl
Querprofil 1**
Strl
Strl
Schwarzwaldstrasse - Rankstrasse
Stahlpoller
Str l
4
Bl
nkh
Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 08.07.2024
of
che r
Str
Planerstellung: 06.01.2026/cgi Massstab: 1:200
l
Geprüft:
Basel, den
nza
Der Präsident: Basel, den
Basel, den
Leiter AV- Landerwerb:
Der Kantonsingenieur:
Im
Gre
l Str
Bl
U
Ra
hof
er
200)
Str l
Qu
Strl
6
(208
2**
4
(208
Bl
g Str
l
Die Staatsschreiberin: 10
700)
Bl
8
Bl
U
0m U
5m 0m
10m
f
0424 0
Bl
pro fil
0
208100
Strl
5868
ahnwe
Eisenb
26
Im
14
12
208100
Bl
Bl
5m
Str l
10m
Beschluss
6 •
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 03. März 2026
Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, Umgestaltung der Allmend, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne; Planfestsetzungsbeschluss
1.
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse, Abschnitt Schwarzwaldstrasse bis GrenzacherPromenade, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien.
2.
Der Einspracheentscheid wird genehmigt und den Einsprechenden eröffnet.
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3.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie den Einsprechenden zuzustellen.
4.
Der Bauentscheid der Allmendverwaltung vom 29. Januar 2026 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
Begründung Im Zuge der Sanierung der Werkleitungen in der Grenzacherstrasse zwischen Schwarzwaldstrasse und Grenzacher-Promenade wird die Allmend neu gestaltet. Ziel ist es, die Sicherheit und Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Dazu wird unter anderem ein neuer Kreisverkehr gebaut, die Baumrabatten werden erweitert und es werden 15 Bäume gefällt sowie 26 Bäume gepflanzt. Ausserdem gibt es neue Velowege und Plakatträger. Zudem werden die Bushaltestellen «Rankstrasse» beidseitig hindernisfrei umgebaut, inklusive einer neuen Wartehalle stadteinwärts. Eine neue unterirdische Wertstoffsammelstelle ersetzt die bestehende oberirdische Anlage, wofür drei Parkplätze entfallen. Für die Umsetzung sind Anpassungen an den Strassenlinien und ein temporäres Wegrecht erforderlich.
P260218
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden. Die Nutzungspläne/ Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5925 und 5926 des Tiefbauamts sowie können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bauund Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.1517.00 Uhr, Telefon 061 267 68 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 11. März 2026.
Die Staatsschreiberin