5927

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel

Document

Numer
P260836
Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
16-06-2026

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Text

Beschluss

6»

l

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026

Lysbüchelplatz; Saint-Louis-Park; Weinlagerstrasse; Neugestaltung, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne, Zonenänderung, Änderung des Wohnanteil- und Lärmempfindlichkeitsstufenplans, Änderung der Bebauungspläne; Planfestsetzungsbeschluss

Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bauund Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5927 - 5930 des Tiefbauamtes betreffend die Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien sowie die Neugestaltung des Lysbüchelplatzes, des Saint-Louis-Parks und der Weinlagerstrasse, Abschnitt Lothringerstrasse bis Elsässerstrasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassen- und Weglinien. 1.

Der Zonenänderungsplan Nr. 14'509 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Zonenänderungsplan Nr. 13'941 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.

2.

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Der Bebauungsplan Nr. 13'939 von Städtebau & Architektur vom 11. März 2026 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 13'939 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.

3.

Der Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 13'945 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.

4.

Der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Wohnanteiländerungsplan Nr. 13'943 des Planungsamtesvom 28. Oktober 2016.

5.

Der Bebauungsplan Nr. 14'299 von Städtebau & Architektur vom 6. Februar 2026 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 14'299 des Planungsamtes vom 16. Juni 2021.

6.

Der Bebauungsplan Nr. 12'730 von Städtebau & Architektur vom 27. Februar 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 12'730 des Hochbau- und Planungsamtes vom 11. Februar 2002.

P260836

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

7.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 226.A Ziffer I erhält folgende neue Fassung: Der Zonenänderungsplan Nr. 13'941 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Zonenänderungsplan Nr. 14'509 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird verbindlich erklärt. Ziffer II Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 13'939 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Bebauungsplan Nr. 13'939 von Städtebau & Architektur vom 11. März 2026) wird verbindlich erklärt. Ziffer IV erhält folgende neue Fassung: Die Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 13'945 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird genehmigt. Ziffer V erhält folgende neue Fassung: Änderung des Wohnanteils gemäss Plan Nr. 13'943 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird genehmigt.

8.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 226.B Ziffer I Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 14'299 von Städtebau & Architektur vom 16. Juni 2021 mit Revisionsdatum vom 6. Februar 2026 wird verbindlich erklärt.

9.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 165 Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 12'730 des Hochbau- und Planungsamtes vom 11. Februar 2002 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Bebauungsplan Nr. 12'730 von Städtebau & Architektur vom 27. Februar 2025), basierend auf dem Richtplan Stadtentwicklung Äusseres St. Johann vom 23. März 1999, wird genehmigt und für verbindlich erklärt.

10.

Der Regierungsrat gibt den Art. 47 RPV zur Publikation frei.

11.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften zuzustellen.

erläuternden

Planungsbericht

nach

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

12.

Die Bauentscheide der Allmendverwaltung (Nr. 9'170'462 Lysbüchelplatz datiert vom 5. Januar 2026 / Nr. 9'171 '889 Saint-LouisPark datiert vom 13. Januar 2026 / Nr. 9'171 '677 Weinlagerstrasse datiert vom 23. Januar 2026) werden der Stadtgärtnerei und dem Tiefbauamt als Gesuchstellenden eröffnet.

Begründung Auf dem Gewerbe- und Industrieareal VoltaNord, auch Lysbüchel-Areal genannt, entstehen rund 2'000 bis 2'500 neue Arbeitsplätze sowie Wohnraum fur 1'500 bis 2'000 Einwohnerinnen. Die Grünanlagen, Plätze und Erschliessungsstrassen werden in den Jahren 2026 bis 2028 erstellt. Die Neubauten auf den Baufeldern werden im Zeitraum 2026 bis 2029 fertiggestellt. Der neue Lysbüchelplatz ist Teil der Arealentwicklung VoltaNord und bietet einen zentralen Begegnungsort mit Grünflächen, Bäumen, Brunnen, Sitzgelegenheiten und einem Pavillon. Die Veloverbindung zwischen Weinlagerstrasse und Lysbüchelstrasse wird in die Platzgestaltung integriert. Der neue Saint-Louis-Park ist ebenfalls Teil dieser Arealentwicklung. Die Neugestaltung beinhaltet eine grosse Grünanlage mit Bäumen, Naturschutzflächen, Gehbereichen, Aufenthaltsflächen sowie eine Veloverbindung und eine Anlieferungszone. Die Naturschutzflächen können mittels drei Fussgängerstegen begangen werden. Ein Schutzwall mit Natursteinen trennt das Bahnareal von der Grünanlage. Die Weinlagerstrasse wird als neue Verbindung zwischen der Elsässerstrasse und der Lothringerstrasse erstellt. Mit dem Bau der Weinlagerstrasse wird auch der Beckenweg mit dem Lysbüchelplatz verbunden. Die Planung hat inzwischen einen Stand erreicht, der eine Präzisierung und Aktualisierung der vorhandenen Rechtsinstrumente (Bau- und Strassenlinien, Zonenplan usw.) zulässt. Die Präzisierungen sind eine Voraussetzung für die Neuparzellierung der Grünflächen und den Erwerb der künftigen Allmendflächen durch den Kanton. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5927 - 5930 des Tiefbauamtes, der Zonenänderungsplan Nr. 14'509, der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511, der Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 sowie die revidierten Bebauungspläne Nr. 13'939, 14'299 und 12'730 von Städtebau & Architektur können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartementes, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.0012.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 24. Juni 2026.

Die Staatsschreiberin

Plan

4.30 Gehbereich

6.15

29.90 Gehbereich

16.30 Gehbereich

Gehbereich

16.30 Gehbereich

0cm

Brunnen *

Ganzen Text zeigen

0cm

0cm

0cm

0cm 0cm 30

13cm 13cm 13cm

38

2.15 2.00 Grünfläche

0cm

Sommergarten *

0cm

Gazebo

0cm

Frühlingsplatz *

0cm

Parzellengrenze

Querprofil 1, 1:200

30

5.55 Grünfläche Gehbereich

bestehend Baugrube Rückbau Parkhaus, Volta Nord

Veloweg

BAUFELD 5

Weglinie anstelle Strassenlinie

Wegl

Gazebo

4.45 30 Trottoir

3.30 Grünfläche

4.00 Veloweg

6.75 Grünfläche

4.10 Gehbereich

16.30 Gehbereich

8.40 Gehbereich

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

0cm

2.88 0cm

BAUFELD 4.2

Querprofil 2, 1:200

30

12.70 Gehbereich

Strl (±0cm)

260.29

Strl

bestehend Baugrube Rückbau Parkhaus, Volta Nord

Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.** Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**

N

LEGENDE 283

Bauten

2 00

Lysbüchelstrasse

Trottoir / Gehbereich

Bauwerke/Möblierung neu

Trottoir, Gehbereich

Gebäude, Bauwerke: bestehend *

Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)

Gebäude, Bauwerke projektiert *

Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *) Übrige Flächen

Randabschlüsse Strl

Stahlpoller

260.20

1.50

2.0

260.20

4.00

2.0

0

0 2.0

4.45

Baum neu

Baulinie bestehend *

Gruppengehölze *

Strl

Strassenlinie neu**

Pioniergehölze *

Strl

Strassenlinie bestehend*

Wegl

Weglinie neu**

neuer Randabschluss mit Anschlag *

Wegl

Weglinie neu auf best. Parz.-Grenze**

neuer Randabschluss ohne Anschlag *

Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**

Trottoir abgesenkt *

Fundament für Weihnachtsbaum*

0 2.8

Gewässer, Brunnen *

Baulinie neu**

0

260.00

2.80

Grünfläche neu

Strassen-, Weg- und Baulinien

Wegl

Abfallkübel 1000 l unterirdisch

Abfallkübel 1000 l unterirdisch

Grünflächen, Bäume und Gewässer

Randabschluss ohne Anschlag

(±0cm)

260.29

(±0cm) Wegl

Strl

260.00

Randabschluss mit Anschlag

Anschlussprojekte *

Höhenangabe XXX.XX (+Xcm)

260.19

Si

an

Si

te

tzk

an

te

(m

2.80

tzk

it K

lim

260.95

260.18

Weglinie (anstelle Strassenlinie)

0

2.8

260.25

275

* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung

260.30

Wegl

260.30

1.50

Lysbüchelplatz 6 01

an

eb

3. 50

el)

275

6 01

Gazebo

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

1.50

260.95

Tiefbauamt

Wegl

282 4 00

BAUFELD 4.2

260.60 260.55 260.55

2.80

Wegl

260.29

260.40

Wegl

2.80

Höhenkoten neu (Differenz zu Bestand)

5927

Querprofil 2

260.15

1.50 Weglinie (anstelle Strassenlinie)

LYSBÜCHELPLATZ

Abfallkübel 1000 l unterirdisch

Wegl

Abfallkübel 1000 l unterirdisch

260.15

Strl

Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 22.01.2025

Strl

(±0cm)

Lothringerstrasse

Querprofil 1

102

Wegl

2. 00

260.17

4.00

4.45

0 3.5

(±0cm)

244

Linien- und Erschliessungsplan

Brunnen*

2.00

261.60

261.40

261.40

3.50

Stahlpoller

261.60

NUTZUNGSPLAN

BAUFELD 5

261.20

260.15

Abfallkübel 1000 l unterirdisch

Planerstellung: 16..03.2026/gsi-ku Geprüft: Massstab: 1:200

Basel, den Der Präsident:

Weinlagerstrasse 930 20

Basel, den

Basel, den

Leiter AV- Landerwerb:

Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:

0

Strl

279

279

9 00

SEKTION1

0 00 0m

5m

10m

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

5927

Tiefbauamt

N UTZUNGSPLAN Linien- und Ersch I iessu ngsplan LYSBÜCHELPLATZ

Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 22.01.2025 Planerstelung: Massstab:

16.03.2026/gsik0 1 :200

Geprüft

Qá.926 ¿é

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den

16, Juni 2026

Der Präsident: Basel, den 23 .0 .6

Die Staatsschreiberin: