5927
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel
Document
- Numer
- P260836
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 16-06-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Beschluss
6»
l
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026
Lysbüchelplatz; Saint-Louis-Park; Weinlagerstrasse; Neugestaltung, Änderung der Linien- und Erschliessungspläne, Zonenänderung, Änderung des Wohnanteil- und Lärmempfindlichkeitsstufenplans, Änderung der Bebauungspläne; Planfestsetzungsbeschluss
Der Regierungsrat genehmigt gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bauund Planungsgesetzes die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5927 - 5930 des Tiefbauamtes betreffend die Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien sowie die Neugestaltung des Lysbüchelplatzes, des Saint-Louis-Parks und der Weinlagerstrasse, Abschnitt Lothringerstrasse bis Elsässerstrasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassen- und Weglinien. 1.
Der Zonenänderungsplan Nr. 14'509 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Zonenänderungsplan Nr. 13'941 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.
2.
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Der Bebauungsplan Nr. 13'939 von Städtebau & Architektur vom 11. März 2026 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 13'939 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.
3.
Der Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 13'945 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016.
4.
Der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Wohnanteiländerungsplan Nr. 13'943 des Planungsamtesvom 28. Oktober 2016.
5.
Der Bebauungsplan Nr. 14'299 von Städtebau & Architektur vom 6. Februar 2026 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 14'299 des Planungsamtes vom 16. Juni 2021.
6.
Der Bebauungsplan Nr. 12'730 von Städtebau & Architektur vom 27. Februar 2025 wird verbindlich erklärt. Er ersetzt den Bebauungsplan Nr. 12'730 des Hochbau- und Planungsamtes vom 11. Februar 2002.
P260836
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
7.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 226.A Ziffer I erhält folgende neue Fassung: Der Zonenänderungsplan Nr. 13'941 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Zonenänderungsplan Nr. 14'509 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird verbindlich erklärt. Ziffer II Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 13'939 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Bebauungsplan Nr. 13'939 von Städtebau & Architektur vom 11. März 2026) wird verbindlich erklärt. Ziffer IV erhält folgende neue Fassung: Die Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 13'945 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird genehmigt. Ziffer V erhält folgende neue Fassung: Änderung des Wohnanteils gemäss Plan Nr. 13'943 des Planungsamtes vom 28. Oktober 2016 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511 von Städtebau & Architektur vom 2. Juli 2025) wird genehmigt.
8.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 226.B Ziffer I Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 14'299 von Städtebau & Architektur vom 16. Juni 2021 mit Revisionsdatum vom 6. Februar 2026 wird verbindlich erklärt.
9.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 165 Ziffer 1 erhält folgende neue Fassung: Der Bebauungsplan Nr. 12'730 des Hochbau- und Planungsamtes vom 11. Februar 2002 (revidiert mit Regierungsratsbeschluss vom 16. Juni 2026 und ersetzt durch Bebauungsplan Nr. 12'730 von Städtebau & Architektur vom 27. Februar 2025), basierend auf dem Richtplan Stadtentwicklung Äusseres St. Johann vom 23. März 1999, wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
10.
Der Regierungsrat gibt den Art. 47 RPV zur Publikation frei.
11.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften zuzustellen.
erläuternden
Planungsbericht
nach
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
12.
Die Bauentscheide der Allmendverwaltung (Nr. 9'170'462 Lysbüchelplatz datiert vom 5. Januar 2026 / Nr. 9'171 '889 Saint-LouisPark datiert vom 13. Januar 2026 / Nr. 9'171 '677 Weinlagerstrasse datiert vom 23. Januar 2026) werden der Stadtgärtnerei und dem Tiefbauamt als Gesuchstellenden eröffnet.
Begründung Auf dem Gewerbe- und Industrieareal VoltaNord, auch Lysbüchel-Areal genannt, entstehen rund 2'000 bis 2'500 neue Arbeitsplätze sowie Wohnraum fur 1'500 bis 2'000 Einwohnerinnen. Die Grünanlagen, Plätze und Erschliessungsstrassen werden in den Jahren 2026 bis 2028 erstellt. Die Neubauten auf den Baufeldern werden im Zeitraum 2026 bis 2029 fertiggestellt. Der neue Lysbüchelplatz ist Teil der Arealentwicklung VoltaNord und bietet einen zentralen Begegnungsort mit Grünflächen, Bäumen, Brunnen, Sitzgelegenheiten und einem Pavillon. Die Veloverbindung zwischen Weinlagerstrasse und Lysbüchelstrasse wird in die Platzgestaltung integriert. Der neue Saint-Louis-Park ist ebenfalls Teil dieser Arealentwicklung. Die Neugestaltung beinhaltet eine grosse Grünanlage mit Bäumen, Naturschutzflächen, Gehbereichen, Aufenthaltsflächen sowie eine Veloverbindung und eine Anlieferungszone. Die Naturschutzflächen können mittels drei Fussgängerstegen begangen werden. Ein Schutzwall mit Natursteinen trennt das Bahnareal von der Grünanlage. Die Weinlagerstrasse wird als neue Verbindung zwischen der Elsässerstrasse und der Lothringerstrasse erstellt. Mit dem Bau der Weinlagerstrasse wird auch der Beckenweg mit dem Lysbüchelplatz verbunden. Die Planung hat inzwischen einen Stand erreicht, der eine Präzisierung und Aktualisierung der vorhandenen Rechtsinstrumente (Bau- und Strassenlinien, Zonenplan usw.) zulässt. Die Präzisierungen sind eine Voraussetzung für die Neuparzellierung der Grünflächen und den Erwerb der künftigen Allmendflächen durch den Kanton. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 10 Tagen ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, dem Rekurrenten oder der Rekurrentin ganz oder teilweise auferlegt werden.
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5927 - 5930 des Tiefbauamtes, der Zonenänderungsplan Nr. 14'509, der Wohnanteiländerungsplan Nr. 14'511, der Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan Nr. 14'513 sowie die revidierten Bebauungspläne Nr. 13'939, 14'299 und 12'730 von Städtebau & Architektur können ab Publikationsdatum beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartementes, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.0012.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 24. Juni 2026.
Die Staatsschreiberin
Plan
4.30 Gehbereich
6.15
29.90 Gehbereich
16.30 Gehbereich
Gehbereich
16.30 Gehbereich
0cm
Brunnen *
Ganzen Text zeigen
0cm
0cm
0cm
0cm 0cm 30
13cm 13cm 13cm
38
2.15 2.00 Grünfläche
0cm
Sommergarten *
0cm
Gazebo
0cm
Frühlingsplatz *
0cm
Parzellengrenze
Querprofil 1, 1:200
30
5.55 Grünfläche Gehbereich
bestehend Baugrube Rückbau Parkhaus, Volta Nord
Veloweg
BAUFELD 5
Weglinie anstelle Strassenlinie
Wegl
Gazebo
4.45 30 Trottoir
3.30 Grünfläche
4.00 Veloweg
6.75 Grünfläche
4.10 Gehbereich
16.30 Gehbereich
8.40 Gehbereich
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
0cm
2.88 0cm
BAUFELD 4.2
Querprofil 2, 1:200
30
12.70 Gehbereich
Strl (±0cm)
260.29
Strl
bestehend Baugrube Rückbau Parkhaus, Volta Nord
Innerhalb des Baubewilligungs-Perimeters werden die bisherigen Längenprofile aufgehoben.** Wo keine Höhenkoten angegeben sind, bleibt die bestehende bauliche Situation entlang der Parzellengrenzen grundsätzlich höhenmässig unverändert.**
N
LEGENDE 283
Bauten
2 00
Lysbüchelstrasse
Trottoir / Gehbereich
Bauwerke/Möblierung neu
Trottoir, Gehbereich
Gebäude, Bauwerke: bestehend *
Trottoir, Gehbereich (gepflästert *)
Gebäude, Bauwerke projektiert *
Trottoir, Gehbereich (wasserdurchlässig *) Übrige Flächen
Randabschlüsse Strl
Stahlpoller
260.20
1.50
2.0
260.20
4.00
2.0
0
0 2.0
4.45
Baum neu
Baulinie bestehend *
Gruppengehölze *
Strl
Strassenlinie neu**
Pioniergehölze *
Strl
Strassenlinie bestehend*
Wegl
Weglinie neu**
neuer Randabschluss mit Anschlag *
Wegl
Weglinie neu auf best. Parz.-Grenze**
neuer Randabschluss ohne Anschlag *
Strassenlinie / Baulinie aufgehoben**
Trottoir abgesenkt *
Fundament für Weihnachtsbaum*
0 2.8
Gewässer, Brunnen *
Baulinie neu**
0
260.00
2.80
Grünfläche neu
Strassen-, Weg- und Baulinien
Wegl
Abfallkübel 1000 l unterirdisch
Abfallkübel 1000 l unterirdisch
Grünflächen, Bäume und Gewässer
Randabschluss ohne Anschlag
(±0cm)
260.29
(±0cm) Wegl
Strl
260.00
Randabschluss mit Anschlag
Anschlussprojekte *
Höhenangabe XXX.XX (+Xcm)
260.19
Si
an
Si
te
tzk
an
te
(m
2.80
tzk
it K
lim
260.95
260.18
Weglinie (anstelle Strassenlinie)
0
2.8
260.25
275
* nur orientierender Planinhalt ** Gegenstand der Festsetzung
260.30
Wegl
260.30
1.50
Lysbüchelplatz 6 01
an
eb
3. 50
el)
275
6 01
Gazebo
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
1.50
260.95
Tiefbauamt
Wegl
282 4 00
BAUFELD 4.2
260.60 260.55 260.55
2.80
Wegl
260.29
260.40
Wegl
2.80
Höhenkoten neu (Differenz zu Bestand)
5927
Querprofil 2
260.15
1.50 Weglinie (anstelle Strassenlinie)
LYSBÜCHELPLATZ
Abfallkübel 1000 l unterirdisch
Wegl
Abfallkübel 1000 l unterirdisch
260.15
Strl
Vom Regierungsrat des Kantons Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten Basel-Stadt genehmigt: vom 22.11.2001. Alle Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 22.01.2025
Strl
(±0cm)
Lothringerstrasse
Querprofil 1
102
Wegl
2. 00
260.17
4.00
4.45
0 3.5
(±0cm)
244
Linien- und Erschliessungsplan
Brunnen*
2.00
261.60
261.40
261.40
3.50
Stahlpoller
261.60
NUTZUNGSPLAN
BAUFELD 5
261.20
260.15
Abfallkübel 1000 l unterirdisch
Planerstellung: 16..03.2026/gsi-ku Geprüft: Massstab: 1:200
Basel, den Der Präsident:
Weinlagerstrasse 930 20
Basel, den
Basel, den
Leiter AV- Landerwerb:
Der Kantonsingenieur: Die Staatsschreiberin:
0
Strl
279
279
9 00
SEKTION1
0 00 0m
5m
10m
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
5927
Tiefbauamt
N UTZUNGSPLAN Linien- und Ersch I iessu ngsplan LYSBÜCHELPLATZ
Benützungsbewilligung des GVA BS zur Verwendung der digitalen Daten vom 22.11.2001. AIie Rechte vorbehalten. Datenbezug GVA: 22.01.2025 Planerstelung: Massstab:
16.03.2026/gsik0 1 :200
Geprüft
Qá.926 ¿é
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den
16, Juni 2026
Der Präsident: Basel, den 23 .0 .6
Die Staatsschreiberin: