10188 - B-Linienplan Hinter der Mühle
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen
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- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Riehen
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde Riehen
- Approvà da
- GdRB
- Decidì
- 04-03-2014
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Beschluss
Gemeinde pfG Riehen Gemeinderat
Hinter der Mühle Abschnitt Stellimattweg bis Lörracherstrasse; Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2014 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10'188 vom 17. Dezem ber 2013 für die Erschliessungsstrasse „Hinter der Mühle" fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und der betroffenen Grundeigentümerschaft zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor gebracht werden können (§113 Abs. 4 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumel den. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus ei ner Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe bung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Riehen, 4. März. 2014 Im Namen des Gemeinderats Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
An:
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1 • Bearoeitung
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iS^yJjgfrKa,eö,sBau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bern. / Frist:
16. APR.
Y<opie Regieaingsral Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel
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FF:
Ds r:
Bern./Frist:
• Bearbeitung
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Gemeinde Riehen Kop: Vis:
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An den Gemeinderat Riehen Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen
Tel.: +41 61 267 91 80 Fax: +41 61 267 91 50 E-Mail: [email protected] www.bvd.bs.ch
Basel, 14. April 2014/S&A-P Genehmigung Bebauungsplan Lörracherstrasse 139 (Parzellen Nr. 1092 und 1099 in Sektion B des Grundbuches Riehen) sowie Änderung des Linienplanes im Bereich „Hinter der Mühle" Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 7. März 2014 haben Sie um die Genehmigung betreffend Festsetzung eines Bebauungsplanes für die Liegenschaft Lörracherstrasse 139 (Parzellen Nr. 1092 und 1099 der Sektion B des Grundbuches Riehen) sowie Änderung des Linienplanes „Hinter der Mühle" gebe ten. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst die Massnahmen zur Klärung der städtebaulichen und baurechtlichen Situation der Eckliegenschaft Lörracherstrasse 139 und unterstützt die Be strebungen, das Gebiet Lörracherstrasse mit Nutzungsvorschlägen aufzuwerten und die angren zenden Landschafts- und Entwicklungsräume zu stärken. Aus Ihrem Planungsbericht vom März 2014 geht hervor, dass Sie die formellen und materiellen Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 31. Oktober 2013 des Planungsamtes berücksichtigt haben. Insbesondere sind die unmittelbaren Auswirkungen der geplanten städtebaulichen Inter vention der Eckparzelle auf die nachfolgende kleinteilige Bebauungsstruktur (Liegenschaften Lörracherstrasse 127 -137) nun im Planungsbericht aufgeführt und beschrieben. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage vom 20. Januar bis zum 19. Februar 2014 gingen offen bar keine Einsprachen ein, worauf der Gemeinderat am 4. März 2014 die Festsetzung eines Be bauungsplanes sowie die Änderung des Linienplanes beschlossen hat.
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Unter diesen Voraussetzungen stelle ich fest, dass die vorliegenden nutzungsplanerischen Ände rungen und Festsetzungen für die Liegenschaft Lörracherstrasse 139 (Parzellen Nr. 1092 und 1099 in Sektion B des Grundbuches Riehen) rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind, und genehmige diese nach § 114 BPG. Freundliche Grösse
er
Beilagen: Bebauungsplan (Plan-Nr. 111.02.001) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'188) [4 Exemplare]
Kopie (ohne Beilagen): Frau Dr Denise Mangold, Rechtsabteilung JSD Herr Beat Zahno, Teifbauamt, Baulinien und Landerwerb Herr Pascal Giller, Generalsekretariat BVD, Recht Frau Martina Münch, Städtebau & Architektur, Planungsamt Herr Robert Stern, Städtebau & Architektur, Planungsamt
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