10133 - BSW-Linienplan Lörracherstrasse
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen
Document
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Riehen
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde Riehen
- Approvà da
- GdRB
- Decidì
- 14-10-1997
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Beschluss
Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom
H O k t . 1997
RIEHEN. Lörracherstrasse/Friedhofweg, Aufhebung derStrassenlinien, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Ecke Lörracherstrasse/Friedhofweg Plangenehmigungsbeschluss ://:
1.
Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'133 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Strassenlinien werden aufgehoben.
2.
Die Lörracherstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse. Der Vorgarten ist in diesem Bereich nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt. Der Friedhofweg ist wie bisher eine Nebenstrasse. Der Vorgarten ist nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.
Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.
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GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
\ Beschluss des Regierungsrates
52/02
des Kantons Basel-Stadt vom 25.11.1997 ^6 <3^
972316
Riehen, Lörracherstrasse/Friedhofweg, Aufhebung der Strassenlinien, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Ecke Lörracherstrasse / Friedhofweg, BER BD vom 13.11.1997
Geht an: BD Gemeinderat Riehen
://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 14. Oktober 1997 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'133 betreffend neue Bau- und Strassen linien für die Lörracherstrasse 60, Ecke Friedhofweg, den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht. 2. Die endgültigen Bau- und Strassenlinien an der Lörracherstrasse 60 (Kantonsstrasse) werden gemäss Baulinienplan Nr. 10'133 der Gemeinde verwaltung Riehen genehmigt und sind im Grundbuchplan einzutragen. Die im gleichen Plan gelb eingezeichneten Bau- und Strassenlinien werden auf gehoben.
öer Staatsschreiber
Plan - Situation
Gemeindeverwaltung Ri Abteilung Tiefbau
Inventar Nr.
10'133
Lörracherstrasse Friedhofweg
BAULINIENPLAN Vom Gemeinderat Riehen genehmigt am
H Okt, 1997 GEMEINDERAT.RIEHEN
Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
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In Uebereinstimmunö mit dörrt Grundbuchplan
den 4 Ö-.
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^ GrÄuch- uriif Verr hssetf gsamt Basel-Stadt [er Kajntpn^pQgjigr,^ DATUM 10.09.1997 ENTWURF JK GEZEICHNET Fl VISUM
FORMAT: A3
Leiter Abteilung Tiefbau:
tV.
REVISION GEZEICHNET DATUM VISUM B
PLAN NR.: 500.85