10133 - BSW-Linienplan Lörracherstrasse

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
14-10-1997

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

Beschluss

Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom

H O k t . 1997

RIEHEN. Lörracherstrasse/Friedhofweg, Aufhebung derStrassenlinien, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Ecke Lörracherstrasse/Friedhofweg Plangenehmigungsbeschluss ://:

1.

Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'133 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierten Strassenlinien werden aufgehoben.

2.

Die Lörracherstrasse ist wie bisher eine Hauptstrasse. Der Vorgarten ist in diesem Bereich nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt. Der Friedhofweg ist wie bisher eine Nebenstrasse. Der Vorgarten ist nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.

Ganzen Text zeigen

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

\ Beschluss des Regierungsrates

52/02

des Kantons Basel-Stadt vom 25.11.1997 ^6 <3^

972316

Riehen, Lörracherstrasse/Friedhofweg, Aufhebung der Strassenlinien, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Ecke Lörracherstrasse / Friedhofweg, BER BD vom 13.11.1997

Geht an: BD Gemeinderat Riehen

://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 14. Oktober 1997 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'133 betreffend neue Bau- und Strassen­ linien für die Lörracherstrasse 60, Ecke Friedhofweg, den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht. 2. Die endgültigen Bau- und Strassenlinien an der Lörracherstrasse 60 (Kantonsstrasse) werden gemäss Baulinienplan Nr. 10'133 der Gemeinde­ verwaltung Riehen genehmigt und sind im Grundbuchplan einzutragen. Die im gleichen Plan gelb eingezeichneten Bau- und Strassenlinien werden auf­ gehoben.

öer Staatsschreiber

Plan - Situation

Gemeindeverwaltung Ri Abteilung Tiefbau

Inventar Nr.

10'133

Lörracherstrasse Friedhofweg

BAULINIENPLAN Vom Gemeinderat Riehen genehmigt am

H Okt, 1997 GEMEINDERAT.RIEHEN

Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Ganzen Text zeigen

In Uebereinstimmunö mit dörrt Grundbuchplan

den 4 Ö-.

|.\...;

^ GrÄuch- uriif Verr hssetf gsamt Basel-Stadt [er Kajntpn^pQgjigr,^ DATUM 10.09.1997 ENTWURF JK GEZEICHNET Fl VISUM

FORMAT: A3

Leiter Abteilung Tiefbau:

tV.

REVISION GEZEICHNET DATUM VISUM B

PLAN NR.: 500.85