10017 - BSW-Linienplan Bahnhofstrasse
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen
Document
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Riehen
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde Riehen
- Approvà da
- GdRB
- Decidì
- 12-05-1982
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 12. Mai 1982
Riehen, Bahnhofstrasse, Nebenstrasse, Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbeschluss
://:
1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10017 der Gemeinde Riehen für die endgültigen Bau- und Strassenlinien der Bahnhofstrasse (Sackgasse) ge nehmigt. Die im Plan gelb punktierte Baulinie der Bahnhof strasse wird aufgehoben. 2. Die Bahnhofstrasse (Sackgasse) ist eine Nebenstrasse im Sinne des Strassengesetzes; die beidseitigen Vor gärten sind nicht zur Verbreiterung der Strasse be stimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zuzustellen.
GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:
Der Gemeindeverwalter:
Genehmigung
REKTIFIZIERTER
chluss des Regierungsrates
21/8
des Kantons Basel-Stadt vom 8. Juni 1982
Riehen, Bahnhofstrasse, Nebenstrasse, neue Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbeschluss Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 14. Mai 1982 Bericht des Baudepartements vom 1. Juni 1982 ://:
Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 12. Mai 1'982 genehmigte Baulinienplan Nr. 10017 der Gemeinde Riehen betreffend neue Bau- und Strassenlinien für die Nebenstrasse der Bahnhofstrasse
den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.