5156 - B-Linienplan Eisenbahnweg

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
04-09-1979

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Riehen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

m i.s

(©)?

No. 2581

Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt vom

September 1979

Riehen, Eisenbahnweg, neue Baulinie, Plarigenehmigungsbeschluss. Bericht des Baudepartementes vom 28. August 1979.

://: 1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes wird der Baulinienplan Nr. 5156 des Baudeparte­ mentes für die endgültige Baulinie des Eisenbahn­ weges in Riehen genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierte Baulinie des Eisenbahnweges wird aufgehoben. 2. Der Vorgarten am Eisenbahnweg in Riehen ist nicht zur Verbreiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und dem betroffenen Liegenschaftseigen­ tümer zuzustellen. Rechtsmittelbelehrung: Ein Rekurs gegen diesen Beschluss ist innert 10 Tagen nach Zustellung beim Verwaltungsgericht anzumelden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Der Plan Nr. 5156 Geht an: Baudept., V^~m.Amt, A,. änder.

kann beim Baudepartement, Tiefbauamt, Baulinienbüro, eingesehen werden (Montag bis Freitag, 10.00 bis 11.30 Uhr).

Ganzen Text zeigen

Gemeindever­ waltung Riehen.

An die Gemeindeverwaltung Riehen