10036 - B-Linienplan Schützenrainweg

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

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Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
21-09-1983

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Text

Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom 21. September 1983

RIEHEN, Schützenrainweg, neue Baulinie; Plangenehmigungs­ beschluss

'II'. 1. Gestützt auf die § § 8 und 12 des Strassenge­ setzes wird der Baulinienplan Nr. 10036 der Gemeinde Riehen für die neue Baulinie des Schützenrainweges im Bereiche der projektier­ ten Liegenschaften Nr. 4 und 6 genehmigt. Die im gleichen Plan gelb punktierte Baulinie wird aufgehoben. 2. Der Schützenrainweg ist wie bisher eine Haupt­ strasse (Hauptstrasse im Sinne des Strassenge­ setzes, nicht in bezug auf die Verkehrsbedeutung) und die Vorgärten sind wie bisher nicht zur Ver­ breiterung der Strasse bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümern zuzustellen. GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

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GEMEINDE RIPI1IN R 2 7.OKT.i9tJ3|vivjM AN

Beschluss des Ree lerungsrätes

42/11

des Kantons Ba: sei-Stadt vom 25. Oktober 1983

Riehen, Schützenrainweg, neue Baulinie, Plangenehmigungs­ beschluss

Schreiben des Gemeinderates Riehen vom 7. Oktober 1983 Bericht des Baudepartements vom 17. Oktober 1983

//:

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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 21. September 1983 genehmigte Bau­ linienplan Nr. 10036 betreffend die neue Bau­ linie am Schützenrainweg auf Parzelle A/596^ den Vorschriften des Bundes und des Kantons ent­ spricht.

Geht an: BD Verm.Amt Gp*^eindeverwc._cung . Riehen *