10209 - B-Linienplan Inzlingerstrasse

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
28-02-2017

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

Inzlingerstrasse Abschnitt Haus Nr. 291 bis 301; Ändern des Linienplans Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2017 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999 den Linienplan Inventar Nr. 10'209 vom 10. Novem­ ber 2016 für die Inzlingerstrasse fest. Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder an­ ders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne können nach vorheriger Vereinbarung bei der Ge­ meindeverwaltung Riehen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor­ gebracht werden können (§113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzu­ melden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Re­ kursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurren­ ten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe­ bung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Im Namen des Gemeinderats

Hansjörg Wilde

Urs Denzler

Genehmigung

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Riehen, Inzlingerstrasse Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 12. Mai 2017 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 28. Februar 2017 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'209, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'209 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Bau- tind Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Ji/Hans-Peter We Departementsvorsteher

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