10140 - BSW-Linienplan Niederholzstrasse

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
08-12-1998

Karte

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Datotecas

Text

Beschluss

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Beschluss des GEMEINDERATES RIEHEN vom

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8. Dez. 1998

RIEHEN. Niederholzstrasse: Aufhebung und Festsetzung der Strassenlinie entlang des Niederholz-Schulhauses, im Bereiche Langenlängeweg bis Niederholzstrasse Haus Nr. 141 Plangenehmigungsbeschluss

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1. Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'140 der Gemeinde Riehen für die endgültige Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierte Strassenlinie wird aufgehoben. 2. Der Vorgarten links ist in diesem Bereich neu 3.30 m breit und wie bis anhin nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt. Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den betroffe­ nen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN Der Präsident:

tVcha^i to Der Gemeindeverwalter:

Genehmigung

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Beschluss des Regierungsrates os/45 des Kantons Basel-Stadt vom 02.02.1999

983105

Riehen, Niederholzstrasse; Anpassung der Strassenlinie entlang des Nie­ derholzschulhauses im Bereich Langenlängeweg bis Niederholzstrasse Haus Nr. 141; Plangenehmigungsbeschluss BER BD vom 15.01.1999

Geht an: BD GR Riehen

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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 8. Dezem­ ber 1998 genehmigte Baulinienplan Nr. 10'140 betreffend Anpassung der Strassenlinie an der Niederholzstrasse entlang des Niederholz­ schulhauses im Abschnitt Langenlängeweg bis Niederholzstrasse 141 den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.