10171 - B-Linienplan Höhenwegli
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen
Document
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Riehen
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde Riehen
- Approvà da
- GdRB
- Decidì
- 30-01-2007
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Beschluss
Gemeinde Riehen Gemeinderat
Höhenwegli Abschnitt Höhenstrasse bis Rudolf Wackernagel-Strasse; Änderung des Nutzungsplans/Linienplans, Schliessen der Baulinien entlang des Höhenweglis; Planfestsetzungsbeschluss
Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2007 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge setzes vom 17. November 1999, den Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'171 vom 30. Oktober 2006 zur Schliessung der Baulinien entlang des Höhenweglis fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 30. Januar 2007
Im Namen des Gemeinderats Der Präsident:
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
Andreas Schuppli
Genehmigung
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Riehen, Höhenwegli Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 12. April 2007 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 30. Januar 2007 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'171, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau-und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'171 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.
Baudepartement Die Vorsteherin:
Barbara Schneider