10171 - B-Linienplan Höhenwegli

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

Document

Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
30-01-2007

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

Höhenwegli Abschnitt Höhenstrasse bis Rudolf Wackernagel-Strasse; Änderung des Nutzungsplans/Linienplans, Schliessen der Baulinien entlang des Höhenweglis; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 30. Januar 2007 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den Nutzungsplan/Linienplan Inventar Nr. 10'171 vom 30. Oktober 2006 zur Schliessung der Baulinien entlang des Höhenweglis fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen seit Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei­ chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 30. Januar 2007

Im Namen des Gemeinderats Der Präsident:

Willi Fischer

Der Gemeindeverwalter:

Andreas Schuppli

Genehmigung

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt

Riehen, Höhenwegli Genehmigung des Linienplans Beschluss vom 12. April 2007 ://: 1. Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 30. Januar 2007 genehmigte Linienplan, Inventar Nr. 10'171, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 2. Gestützt auf §114 des Bau-und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 wird der Plan Inventar Nr. 10'171 der Gemeinde Riehen genehmigt. 3. Dieser Beschluss ist der Gemeinde Riehen mitzuteilen.

Baudepartement Die Vorsteherin:

Barbara Schneider