PZ Areal Wolf
Zona da planisaziun · Basel · Abolì ils 02-05-2023
Document
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- FSB
- En vigur dapi
- 20-01-2021
- Abolì
- 02-05-2023
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Städtebau & Architektur
Öffentliche Planauflage Festsetzung eines Bebauungsplans, Zonenänderung, Änderung Lärmempfindlichkeitsstufe, Änderung Wohnanteilplan sowie Änderungen Bauund Strassenlinien im Bereich St. Jakobs-Strasse, Güterbahnhof Wolf (Areal Wolf). Parzelle 2283 der Sektion V des Grundbuches der Stadt Basel Das Areal Wolf bietet ein grosses städtebauliches Entwicklungspotential durch die mögliche räumliche Verlagerung des internationalen Güterverkehrs in der Region Basel und aufgrund der zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof SBB. Die geplante Bebauung vereint Wohn-, Logistik-, Gewerbe- und Büroflächen und sieht einen in Ost-West-Richtung ausgedehnten und lärmgeschützten Hof vor. Die historischen Bauten werden in die Hofraumfigur eingebettet und stärken die Identität des neuen Quartiers. Das Areal Wolf ist eines der grossen Transformationsareale der Stadt Basel, auf dem ein ausgeglichenes Verhältnis von Arbeits- und Wohnnut-zungen angestrebt wird. Vom Mittwoch 20. Januar 2021 bis am Donnerstag 18. Februar 2021 liegen folgende Entwürfe öffentlich auf: - Bebauungsplan - Zonenänderungsplan - Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan - Wohnanteiländerungsplan - Bau- und Strassenlinienplan Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, sowie unter www.planungsamt.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Donnerstag 18. Februar 2021 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.