BP 219

Plan da construcziun · Riehen

Document

Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
04-03-2014
En vigur dapi
15-04-2014

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

219_BP_Loerracherstrasse139_GdRB_20140304.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

219_BP_Loerracherstrasse139_GdRB_20140304.pdf

BP 219 BP 219

J Gemeinde Riehen Gemeinderat Bebauungsplan für die Parzellen RB 1099 und 1092 an der Lörracherstrasse 139; Planfestsetzungsbeschluss Vom 4. März 2014

Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen beschliesst, gestützt auf §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 19991:

1.

Der Bebauungsplan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 betreffend die Par­ zelle RB 1099 und 1092 an der Lörracherstrasse 139 in Riehen wird festgesetzt.

2.

Zum Bebauungsplan werden folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen:

Nutzung und Bebauung 2.1

Ganzen Text zeigen

In den Bereichen A und B sind die Flächen im Erdgeschoss für Gewerbe und Dienstleistungen zu nutzen. Im Bereich A können im 1. und 2. Obergeschoss die Flächen für Wohnen wie auch Gewerbe/Dienstleistungen genutzt werden. In den weiteren Obergeschossen sind die Flächen nur für Wohnen zu nutzen. Der Be­ reich C darf oberirdisch nicht bebaut werden.

2.2

Im Bereich A und B ist eine Baute mit einer BGF von maximal 784 m2 zulässig.

2.3

Im Bereich A sind 4 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Das Dach­ geschoss darf maximal eine Fläche von 75% der BGF des obersten Vollge­ schosses aufweisen und als Vollgeschoss in Erscheinung treten.

2.4

Im Bereich B ist eine Baute mit Flachdach bis zu einer Flöhe von 4.2 m auf der ganzen Fläche zulässig. Soweit deren Dachfläche eine zweckmässige Form er­ geben, sind sie als Grünflächen zu gestalten. Im Sinne des ökologischen Aus­ gleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden.

2.5

Im Bereich B sind auf der Westseite zur Parzelle RB 1092, Hinter der Mühle, Fassadenöffnungen (Fenster, Türen, Tore) zulässig.

2.6

Die maximalen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dar­ gestellten Profilen in Metern über Meer definiert. Im Bereich A und B dürfen die maximalen Höhen durch Solaranlagen und andere notwendige technische Instal­ lationen überschritten werden.

SG 730.100

www.riohon.ch

BP 219

Soilo 2

Aussenraum, Ver- und Entsorgung 2.7

Die Wohnbaute hat den Minergie®-P-(eco)-Standard zu erfüllen. Das Erreichen des Standards muss nicht zertifiziert werden.

2.8

Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.

2.9

Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, dass sie ohne zusätzlichen bauli­ chen Aufwand an das Kommunikationsnetz der Gemeinde angeschlossen wer­ den können.

2.10 Die Fläche zwischen Bau- und Strassenlinie darf soweit versiegelt werden, als dies für die Zugänge und Zufahrten nötig ist. Im Bereich A darf die Fläche - ab­ gestimmt auf die Erdgeschossnutzung - als versiegelter Vorplatz gestaltet wer­ den. Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungsplan für die Bereiche A, B und C einzureichen. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen 3.

Der Gemeinderat wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen von den Bebau­ ungsplanvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt werden.

Dieser Beschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert; er unterliegt der Geneh­ migung durch das Bau- und Verkehrsdepartement. Er wird nach Eintritt der Rechts­ kraft sofort wirksam.“ Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vor­ gebracht werden können (§113 Abs. 4 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumel­ den. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe­ gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus ei­ ner Spruchgebühr Sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhe­ bung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Riehen, 4. März 2014 Im Namen des Gemeinderats Der Präsident:

Der Gemeindeverwalter:

LJ illi Fischer

Andreas Schuppli

219_BP_Loerracherstrasse139_GdRB-Plan_111-02-001_20140304.pdf

BP 219

Legende: Perimeter Bereich A P 0924

P 1017

Bereich B

17

Bereich C .95 5

Balkonschicht 14.55

aufgehobene Baulinie

Ganzen Text zeigen

0

4.61 2.7

277.28 müM

(B)

A

9.5 5 2

0

276.86 müM

4.9

0

7.6

Be bestehen

rei

ch

de Bl

bestehende Baulinie

C 10

276.70

neue Baulinie

277.97 müM

.3 1

ne

geh

0

obe

ne

Bl

H

AS

B

278.22 müM

SE

ch

LE

rei

2.0

Bl

Be

ue

auf

TR HE AC

üM

A

-2

LÖ

3.9

.15

(A)

(B) 27

P 1092

ch

0m

7.4

8

P 1099 .84

2.5

0

278.27 müM

(A)

Vom Gemeinderat beschlossen Riehen,

A

l

B

13

4

4

rei

0 11 .5

3.6

8.2

7.6

-1

27

4

l

.31

IN

TE

13

=

RS

B

M R E R

D

Be

H N

.00

RR

Ü

±0

P 0065

Gemeindepräsident Willi Fischer

Situation

mögl. Bauprofil Nachbar Zone 3

Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt Basel,

+ 17.00

HINTER DER MÜHLE

Bereich C

+ 4.20 = 282.40 müM

Bereich B

+ 0.07 = 278.27 müM

Bereich C

± 0.00 = 278.20 müM

Gemeindeverwaltung Wettsteinstrasse 1 CH-4125 Riehen

Telefon 061 646 81 11 Fax 061 646 81 24 Homepage www.riehen.ch

PLANBEZEICHNUNG

Liegenschaft Lörracherstrasse 139 Parzelle RB 1099 und 1092 5.70

Bereich A

2.00

Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt

4.20

+ 11.00

15.55

LÖRRACHERSTRASSE

+ 15.55 = 293.75 müM

13.84

Gemeindeverwalter Andreas Schuppli

Bebauungsplan Öffentliche Planauflage vom 18.1.2014 bis 19.2.2014

1.50

Parzellengrenze

Parzellengrenze

Strassenlinie neue Baulinie

Schemaschnitt A-A

Parzellengrenze

- 1.50 = 276.70 müM

Dieter Gysin Architekt ETH / SIA / BSA Färberstrasse 19 4057 Basel T. 061 631 58 60 DATUM PROJEKT GEZEICHNET MASSSTAB FORMAT

17.12.2013 sd 1:200 A2

F. 061 631 58 61 REVISION A: B: C: D:

PRODUKT Siedlungsentwicklung SEKTION REG.-NR.

TEILPRODUKT Nutzungsplanung PLAN-NR. GEBIET

B

12.2.4.11

111

PLANUNG

02

LFD.-NR.

001

2014-04-14_BP_Loerracherstrasse139_Genehmigung_RR.pdf

An: r--> Kj ( t)

X

4» vJ|f K

€k Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

£rioä|

Bern. / Frist:

OS

D Bearbeitung □Ldir. Erledig. ^ K .

Ganzen Text zeigen

Bern. / Frist: Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel

9

s

16. APR. 2014 FF: (7T\

"TOT

D BearDeitun

Gemeinde Riehen Kop; Vis:

KN

I Reg. Nr: An den Gemeinderat Riehen Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Tel.: +41 61 267 91 80 Fax: +41 61 267 91 50 E-Mail: hans-peter.wessels(< Jbs.ch www.bvd.bs.ch

Basel, 14. April 2014/S&A­P

Genehmigung Bebauungsplan Lörracherstrasse 139 (Parzellen Nr. 1092 und 1099 in Sektion B des Grundbuches Riehen) sowie Änderung des Linienplanes im Bereich „Hinter der Mühle" Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 7. März 2014 haben Sie um die Genehmigung betreffend Festsetzung eines Bebauungsplanes für die Liegenschaft Lörracherstrasse 139 (Parzellen N r. 1092 und 1099 der Sektion B des Grundbuches Riehen) sowie Änderung des Linienplanes „Hinter der Mühle" gebe­ ten. Das Bau­ und Verkehrsdepartement begrüsst die Massnahmen zur Klärung der städtebaulichen und baurechtlichen Situation der Eckliegenschaft Lörracherstrasse 139 und unterstützt die Be­ strebungen, das Gebiet Lörracherstrasse mit Nutzungsvorschlägen aufzuwerten und die angren­ zenden Landschafts­ und Entwicklungsräume zu stärken. Aus Ihrem Planungsbericht vom März 2014 geht hervor, dass Sie die formellen und materiellen Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 31. Oktober 2013 des Planungsamtes berücksichtigt haben. Insbesondere sind die unmittelbaren Auswirkungen der geplanten städtebaulichen Inter­ vention der Eckparzelle auf die nachfolgende kleinteilige Bebauungsstruktur (Liegenschaften Lörracherstrasse 127 ­ 137) nun im Planungsbericht aufgeführt und beschrieben. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage vom 20. Januar bis zum 19. Februar 2014 gingen offen­ bar keine Einsprachen ein, worauf der Gemeinderat am 4. März 2014 die Festsetzung eines Be­ bauungsplanes sowie die Änderung des Linienplanes beschlossen hat.

Seite 1/2

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Unter diesen Voraussetzungen stelle ich fest, dass die vorliegenden nutzungsplanerischen Änderungen und Festsetzungen für die Liegenschaft Lörracherstrasse 139 (Parzellen Nr. 1092 und 1099 in Sektion B des Grundbuches Riehen) rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind, und genehmige diese nach § 114 BPG. Freundliche Grüsse

, 'eter Regierungsrat

Beilagen: Bebauungsplan (Plan-Nr. 111.02.001) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'188) [4 Exemplare]

Kopie (ohne Beilagen): Frau Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung JSD Herr Beat Zahno, Teifbauamt, Baulinien und Landerwerb Herr Pascal Giller, Generalsekretariat BVD, Recht Frau Martina Münch, Städtebau & Architektur, Planungsamt Herr Robert Stern, Städtebau & Architektur, Planungsamt

Seite 2/2