Plan da quartier Via Veglia

Procedura da plan da quartier · Disentis/Mustér

Document

Numer
16.GDEf133
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Disentis/Mustér
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
09-05-2016

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Disentis/Mustér mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

'

' GEMEINDE/VISQHNAUNCA

X DISENTIS/MUSTER

Entscheid des Gemeindevorstands DisentislMuster vom 9. Mai 2016 betreffend

Genehmigung Quartierplan Via Veglia I

Am 10. Juni 2015 genehmigte der Gemeindevorstand den Quartierplan Via Veglia mit ver-

schiedenen Auflagen. Am 3. Februar 2016 konnte der Eigentümer der Parzelle 790 —— die Parzelle 787 erwerben. Dadurch änderten sich die Voraus-

setzungen innerhalb des Quartierplanperimeters, insbesondere für die Erstellung einer

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Überbauung auf der Parzelle 790. Auf Grund dieser neuen Begebenheit veränderte sich

auch die Situation für die Bauvorschriften innerhalb des Quartierplangebiets.

Am 24. Februar 2016 teilte der Gemeindevorstand den Betroffenen mit, dass der Quartierplan Via Veglia infolge der geänderten Voraussetzungen überarbeitet werden müsse und dass der Gemeindevorstand beschlossen habe. das Verfahren für die Änderung des Quartierplans einzuleiten. Der Einleitungsbeschluss wurde am 26. Februar 2016 auch im

Fegl ufficial dalla Surselva publiziert und die Unterlagen mit dem Einleitungsbeschluss der

Änderung im Gemeindehaus Disentis während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Gegen den Einleitungsbeschluss sind keine Einsprachen eingegangen. Der Einleitungsbeschluss zur Revision des Quartierplans Via Veglia trat durch Beschluss des Gemeindevorstands vom 29. März 2016 in Rechtskraft.

In der Folge wurde der Quartierplan mit den Bauvorschriften überarbeitet. Gleichzeitig I'iess der Bauherr sein Bauprojekt auf der Parzelle 790 überarbeiten. Der QP-Entwurf wurde dem Grundbuchamt gestützt auf Art. 17 Abs. 2 der kantonaien Raumplanungsverordnung (KRVO) zur formellen Prüfung zugestellt. Aus Sicht des Grund-

buchamtes kann die "Anmerkung betreffend Quartierplan Via Veglia" beibehalten werden.

Der Verbindung der Parzellen 787 und 790 zu einem Grundstück kann der Gemeindevorstand im Rahmen der Genehmigung des Quartierplans zustimmen. II

Am 1. April 2016 wurde der überarbeitete Quartierplan Via Veglia öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Landeigentümer wurden am 31. März 2016 schriftlich informiert. Zudem wurde die öffentliche Auflage des Quartierplans im 1. April 2016 publiziert.

Fegl

ufficial dalla Surselva vom

Bis zum 2. Mai 2016 konnte gegen den Quartierplan beim Gemeindevorstand schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen den Quartierplan sind keine Einsprachen eingegangen. Somit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung des überarbeiteten Quartierplans gegeben.

III

Das Quartierpianverfahren wurde gemäss Art. 51 bis- 54 des kantonalen Raumplanungsge— setzes (KRG) und Art. 16 bis 21 KRVD durchgeführt. Der revidierte Quartierpian Via Veglia umfasst folgende Unterlagen: — —

Quartierplanvorschrlften Quartierplan GestaltungspIa-n 1:200 Quartierpian Erschliessungsplan 1:200

vom 4. März 2015 vom 4. März 2015 vom 4. März 2015

— -

Quartierplan Bestandespian 1:200 Quartierplan Neuzuteilungsplan 1:200

vom 4. März 2015

Informativ

rev. 29. März 2016 rev. 9. März 2016 rev. 9. März 2016

vom 4. März 2015

IV

Das überarbeitete Baugesuch auf Parzelle 790 wurde am 8. April 2016 publiziert und öffentlich aufgelegt. Gegen das Baugesuch sind keine EinSprachen eingegangen.

Im Rahmen der Behandlung des Baugesuche wurde ein Fehler im Baubereich Dorfzone DZ festgestellt. Die betreffende Fassadenhöhe wurde im Quartierplan auf einer Meereshöhenkote von 1132.34 m ü. M. anstelle von 1132.92 m ü. M. festgelegt. In Anbetracht dessen, dass das Bauprojekt gleichzeitig wie der Quartierplan öffentlich auflag und alle übrigen Höhen durch eine Korrektur der Fassadehöhe nicht tangiert werden, kann die Korrektur der Fassadenhühe im Bereich D2 auf 1132.92 m ü. M. im Rahmen des Entscheides vorge— nommen werden.

V

Auf Grund der erwähnten Akten hat der Gemeindevorstand am 9. Mai 2016 die Revision des Quartierplans Via Veglia unter folgenden Bedingungen und Vorbehalten genehmigt: 1.

Die Korrektur der Fassadenhöhe gemäss öffentlich aufgelegtem Bauprojekt (vom 8. April 2016) in den Quartierplanvorschriften Art. 12,. Seite 4 erfolgt wie folgt: Parzeiie

787 789 790

791

Fläche Neuzuteiiung

Anrechenbare Geschossfläche

Fiäche Baubereich

Max. Fassadenhohe

166.5 704

250 947

78.4 WM 126.2 DZ 124.4

143

130

WM 54

1144.45 1147.91 1140.10 1142.32 -1-1-3—B.—34 1134.00 1132.92 Siehe Tabelle QP—Gestaltungsplan

m2

rn2

m2

m ü. M.

Hofstattrecht oder Regelbauweise f Abbruch Anbau

Max. Sesamt— nähe

m ü. M.

2.

Der Quartierplan Via Veglia gemäss den Unterlagen der öffentlichen Auflage vom

3.

Nach Genehmigung des Quartierplans können die Parzellen 787 und 790 zur Parzelle 790 vereinigt werden.

4.

5. 6.

1. April 2016 wird genehmigt.

Die Kosten des Quartierplanverfahrens inkl. der grundbuchlichen Behandlung sind

gemäss dem im Quartierplanverfahren aufgelegten Verteilschlüssel - Art. 30 QPVorschriften — durch die Quartierplanbeteiligten zu übernehmen.

Die Anmerkung im Grundbuch bleibt bestehen. Ein Exemplar des revidierten Quar-

tierplans wird nach Ablauf der Beschwerdefrist dem Grundbuchamt Cadl als Ersatz

der Akten gemäss Entscheid vom 10. Juni 2015 zugestellt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt (Fegl ufflcial dalla Surselva) beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.

Mitteilung geht an:

Geht nach Eintritt der Rechtskraft an: _ Grundbuchamt Cadi, Via Sursilvana 18, 7180 Disentis/Mustär (Inkl. ein Exemplar des revidierten Quartierplans)

- - ntis/M uster

- "meindeschreiber:

Disentis/Mustär, 25. Mai 2016

emqwn-twmmmmmmwm