Quartierplan Kronenwingert 1. Änderung
Procedura da plan da quartier · Chur
Document
- Numer
- 02.GDE332
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Chur
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 07-05-2002
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
3901_B_QP_Kronenwingert_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
14. Mai SI ,-
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Beschluss des Stadtrates von Chur
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Sitzung vom 7. Mai 2002 (SRB 332)
Ganzen Text zeigen
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Quartierplan Kronenwingert; Genehmigung der 1. rung Der Quartierplan ist am 30. Oktober 2000 genehmigt worden und soll nun geringfügig geändert werden. Die Änderung beschränkt sich auf den Gestaltungsplan, welcher um folgendes ergänzt wird: Solarpanellen, Wintergärten, Gartenhäuser. Deren maximale Ausdehnung wird festgelegt. Gegenüber Nachbarparzellen ausserhalb des Quartierplanes werden die Grenzabstände eingehalten. Da es sich bei dieser Quartierplanänderung um quartierplaninterne Regelungen handelt, erfolgt keine Publikation und keine Bearbeitung in der Baukommission. Die Unterschriften von sämtlichen Quartierplanbeteiligten liegen vor. Damit künftig alle denselben Plan verwenden, ist es wichtig, den neuen Gestaltungsplan im Grundbuch anzumerken. Weil die Parkierung nur in reduziertem Masse ausgeführt worden ist, liegt auch ein "ausgeführter" Erschliessungsplan UG mit Datum 2. April 2002 vor. Dieser dient der Orientierung. Der gültige Erschliessungsplan UG vom 11. September 2000 wird nicht ersetzt. Eine spätere Realisierung der restlichen Parkplätze soll möglich bleiben.
Beschluss: 1.
Die 1. Quartierplanänderung wird genehmigt. Integrierender Bestandteil der Genehmigung ist der Gestaltungsplan mit Revisionsdatum vom 2. April. 2002. Er ersetzt den bisher gültigen Gestaltungsplan vom 11. September 2000.
2.
Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.
3.
Für die Behandlung der Quartierplanänderung ist eine Gebühr von zahlen (Rechnung abwarten).
4.
Mitteilung an:
zu be-
Architekturbüro Domenig und Domenig, Belmontstrasse 1, 7000 Chur Departement 3 Grundbuchamt Baupolizei tJ0chbauamt (2-fach) NAMENS DES STADTRAT. Der Stadtpräsident
Christian Boner
Markus Frauenfelder
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun