Teilrevision Chiss
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Samedan
Document
- Numer
- 16.802
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Samedan
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 13-09-2016
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Samedan mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
3786_B_OPTR_Gebiet-Chiss_RB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
17
<.< lnformationskopie ohne Gewährleistung (A rfiıon) 1
des Kantons Graubünden
La regenza dal cf antun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Die Regierung
13. September 2016
Ganzen Text zeigen
.
ıwı1BfiEeıs†R.A†un ALT Film RAUMENTWiCKLUNG
II Governo del Cantone der Grigíoní
14. September 2016
Protokoll Nr.
802
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Samedan beschlossen an der Gemeindever-
sammlung vom 28. April 2016 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wur-
den folgende Planungsmittel verabschiedet: Teilrevision Baugesetz (An. 45) Zonenplan 1:1000 Chiss
Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Chiss Neben diesen Planungsmitteln liegen unter anderem die folgenden weiteren Unterla-
gen vor:
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 30. Mai 2016 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RP\/)
Öffentlich rechtlicher Vertrag (inkl. Nachtrag) zur Parzelle Nr. 1432 in der
Gemeinde Samedan vom 15. August 2011
Schreiben Amt für Raumentwicklung (ARE) an Bundesamt für Raumentwicklung vom 21. Januar 2015 betreffend Kompensationsnotwendigkeit
Stellungnahme Bundesamt für Raumentwicklung vom 5. März 2016
Das ARE verfasste mit Datum vom 24. Oktober 2011 einen Vorprüfungsbericht
beziehungsweise mit Datum vom 19. September 2014 eine zusätzliche Beurteilung zum Einzonungsbegehren der Gemeinde Samedan.
I
i
<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
2
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 28. April
2016 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG) erfolgte am 2. Juni 2016. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 30. Mai 2016 ersuchte der Gemeindevorstand Samedan um
Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Samedan bildet die Einzonung der Parzelle Nr. 1432 im Halte von insgesamt 949 da
von der Zone „übriges Gemeindegebiet" in die Wohnzone 2 Chiss. Parallel dazu wird
im Generellen Erschliessungsplan (GEP) eine Erschliessungslücke im Gebiet „Chiss"
mittels Festsetzung einer Erschliessungsstrasse und gleichzeitiger Auflwebung des bestehenden Fuss- und Wandeıweges geschlossen. Ferner werden im GEP Ergänzungen und Anpassungen der Ver- und Entsorgungsanlagen im Gebiet „Chiss"
nachgeführt.
c. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über ~díe Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der
Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen. ob die vorliegende Teil-
revision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bun-
desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regiona-
len Richtplan Oberengadin übereinstimmt. Aufgrund der zutreffenden Ausführungen
im PMB erweist sich die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung als richtplankon-
form, zumal nicht eine eigentliche Erweiterung des Siedlungsgebietes im Sinne einer
Einzonung, sondern eine Umzonung einer Bauzone mit beschränkter Überbaubarkeit
'ı
I
a*
Q
<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >> 3
in eine Wohnzone vorliegt (siehe Stellungnahme des Bundesamtes für Raumentwick-
lung vom 5. März 2016).
D. Teilrevision Baugesetz
Die am 28. April 2016 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (An. 45) gibt zu
keinen Bemerkungen Anlass, sie kann genehmigt werden.
E. Zonenplan 1:1000 Chiss
Gemäss Art. 38a Abs. 2 RPG darf bis zur bundesrätlichen Genehmigung des auf die
Anforderungen von Art. 8 und Art. 8a RPG angepassten Kantonalen Richtplans die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen in einem Kanton insgesamt
nicht vergrössert werden. In Art. 52a Abs. 2 lit. a RPV wird diese Vorgabe da finge
hend präzisiert, dass während der Übergangsfrist von Art. 38a Abs 2 RPG Einzo-
nungen nur genehmigt werden dürfen, wenn im Kanton seit Inkrafttreten der RPG-
Revision am 1. Mai 2014 mindestens die gleiche Fläche ausgezont wurde oder dies
mit dem gleichen Entscheid erfolgt.
Die vorliegende Einzonung kann unter dem Aspekt von Art. 38a Abs. 2 RPG ange-
sichts der Vorgeschichte genehmigt werden (siehe auch die Stellungnahme des
Bundesamtes für Raumentwicklung vom 5. März 2016).
Der Zonenplan 1:1000 Chissvom 28. April 2016 gibt im Übrigen zu keinen weiteren
Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden.
<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
'7
4
F. Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Chiss
Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Chiss vom 28. April 2016 gibt zu keinen
Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Die am 28. April 2016 beschlossene Teílrevísion des Baugesetzes (An. 45) wird genehmigt.
2. Der Zonenplan 1:1000 Chiss vom 28. April 2016 wird genehmigt.
3. Der Generelle Erschliessungspl n 1:1000 Chiss vom 28. April 2016 wird genehmigt
4. Der Gemeindevorstand Samedan wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
6. Der Gemeindevorstand Samedan sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
.v
<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>
r
-0
5
7. Mitteilung an:
\
Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:
\
l
Dr. Chr. Rathgeb
Dr. C. Riesen
I
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun