Quartierplan Surmulins E
Procedura da plan da quartier · Zuoz
Document
- Numer
- 81.GDEf1
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Zuoz
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 03-07-1981
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Text
3791_B_QP_Surmulins_E_Beschluss-P.pdf
Kanton Graubünden
Gemeinde Zuoz
Quartierplan Surmulins E
Verfügung des Gemeinderates vom
3. Juli 1981
[Art. 19 KRvol
Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.
3791_V_QP_Surmulins_E_QPV.pdf
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QUARTIERPLAN SUR MULIN
ABSCHNITT E
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Gestützt auf Ar t. 36 ff. KRG und Ar t. 22 ff. des Baugesetzes er isst der Gemeinderat von Zuoz folgenden
OEFFENTLICHEN QUARTIERPLAN
o A) Allgemeine Bestimmungen
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Ganzen Text zeigen
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Dieser Quar tierpian bezieht sich auf den Planungs-
abschnitt E gemäß Einieitungsbeschiuss des Gemeinderates vom 26.1.1979 und ums esst die noch nicht Uber-
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bauten Parzellen dieses Abschnittes Nr. 2329 ı 2579 9 1245, 2242 und 2503. Die genaue Abgrenzung ist aus Plan 1 ersichtl ich, in weichem die einbezogenen Parzeilen grün umrandet sind.
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Zweck des Qual tierplanes Der 0uar tierpl an dient dazu, im Planungsabschnitt eine gegl j e d e r te Gruppenbauweise innerhal b verbindl scher Baul innen anzustreben, und den Anschl uss der noch unI
überbauten Parzellen an die Verkehrs- und Versorgungs-
anlagen festzulegen.
Ar t. 3 Bestandteil 1e des Qual tierpl anes Der Qual tíerplan umf esst folgende Bestandtelle:
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1. Qual tierplanabgrenzung (Plan 1) 2. Versorgungsplan (Plan 2) 3. Baulinienplan (Plan 3) 4. Die nachfolgenden Qual tierplanvorschrif ten
B) Qual tierplanvorschrif ten
I. Verkehrsanl agen ›
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Strass er Die Erschliessung der einbezogenen Parzellen mit Strass er ist bereits geregelt, so dass diesbezUgl ich keine besonderen Vorschrif ten aufzustellen sind. Entweder grenzen die Parzellen an eine öffentliche Strasse, oder ist der Anschluss an eine solche privatrechtlich sichergestellt.
Ar t. 5
ı Abstellplätze
Bei jedem Neubau im Quar tierplangebiet sind die im Baugesetz vorgeschriebenen Autoabstellflächen zu schaffen 9 wobei mindestens 2/3 davon als gedeckte Einstellplätze erstellt werden müssen.
II. Versorgungsanlagen Ar t. 6 Anschluss an die Versorgungsanlagen
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Der Anschluss an die öffentlichen Kanaiisations- und Wasserleitungen erfolgt nach dem Versorgungspian. Die Ersteigung und Finanzierung der Zuleitungen bis zum Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz ist
Sache der Quar tierpianbeteiiigten. Die Gemeinde bestimmt im Zusammenhang mit der Er teiiung der Baubewiiiigung die Dimensionierung der Leitungen, sowie die Anzahl Schächte und Hydranten.
Ar t. 7 Stromieitungen und Stromanschiüsse Sämtliche elektrischen Leitungen und Telefonleitungen sind unterirdisch zu verlegen. Der Bau dieser Leitungen ist direkt mit dem Eiektrizitätswerk, bzw. mit
der PTT zu regeln.
Ar t. 8 Eigentum an den Versorgungsanlagen Die Hausanschiüsse und die Zuleitungen bis zum öffentiichen Versorgungsnetz bleiben im Privateigentum; die Telefon- und Stromieitungen im Eigentum der Werke, von denen sie ausgehen.
Ar t. 9 Oeffentiichrechtiiche Beiträge Für jeden Neu- Um- oder Erweiterungsbau sind die gesetziichen Beiträge an die öffentlichen Erschiiessungswerke zu entrichten.
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Die Anschlussbeiträge an die öffentlichen Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden
vom Gemeinderat zusammen mit der Baubewilligung in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben ferner die Anschlussbeiträge an
die AG Bündner Kraf werke und an die PTT, sowie die laufenden Betriebs gebühren für die Benützung der öffentlichen Anlagen.
III. Gestal tun
des Qual tierplangebietes
Ar t. 10 Bauiinien
Die Neubauten im Quar tierpiangebiet sind innerhalb
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der Bauiinien genoss Baulinienplan zu erstellen. Im Baulinienplan ist auch die Firstrichtung festgelegt + mit einer Abweichmögiichkeit von 20
Für die Parzelle Nr. 2329 ist eine zusätzliche Abweichung möglich je nach Bebauungsar t genoss den bei 3, die einen integrieliegenden Variantestudien 1 renden Bestandteil dieser Bestimmungen bilden. Innerhalb der Bauiinien kann der Gemeinderat mit Bezug auf Bauiänge, Bau tiefe und Gebäudeabstände Abweichungen vom Baugesetz gestatten oder verlangen, nicht aber mit Bezug auf die maximal zulässige Gebaudehöhe, für die das Baugesetz gilt.
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Ar t. 11 Ausnützungsziffer
Für sämtl Ache im 0uar tierpl angeblet einbezogenen Par2e11en gi St die Ausnützungsziffer gemäß Baugesetz.
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C) Schlussbestimmungen Ar t. 12 Kosten der Qual tierplanung
Die Kosten der vorl legenden Qual tierplanung gehen zutasten der Qual tierplanbeteiligten genoss folgendem Schtüsselz ı
Parzelle
2579 2329 2242 2503 1245
Grasse 934 m2 3366 m2 1079 m2 1176 m2 1193 n12
AZ 0.2 186.80 673.20 215.80 235.20
Antei 1 % 12
238.60
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43 14 15
Die Kosten werden vom Eigentümer der Parzelle Nr. 2503 vorfinanzier t. Die übrigen Quer tierpianbeteiiigten haben ihren Beitrag zum Zeitpunkt der Ueberbauung ihrer Parze11en an den vor finanzierenden Eigentümer zu leisten.
Ar t. 13 Grundbucheintrag Nach Eintritt der Rechtskraf t ist der vorliegende Qual tierplan im Grundbuch anzumerken. Der Gemeinderat von Zuoz wird zu den notwendigen Anmeldungen ausdrücklich ermächtigt. Genehmigung Der Gemeinderat von Zuoz hat den vorliegenden Quartierplan Surmulins, Zone 2 A, Abschnitt E nach er folgter öffent_ lichter Auflage in seiner Sitzung vom 3. Juli 1981 genehmigt. Für den Gemeinderat Zuoz der Präsident
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Quartierplan
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Zone 2 A, Abschnitt E, Zuoz
Rechtskraf tbescheinigung
Die unterzeichnete Behörde bescheinigt hiermit, dass gegen
den Beschluss des Gemeinderates vom 3. Juli 1981 betreffend Genehmigung der vorliegenden Quartierplanvorschriften mit
dazugehörenden plänen, welcher ordnungsgemäss publiziert wurde, innert Frist keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Der Quartierplan 1st demnach in Rechtskraft erwachsen.
für den Gemeinderat Zuoz der Aktuar:
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Zuoz, den 23. Juli 1981/ra
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun