Quartierplan Gäuggeli

Procedura da plan da quartier · Chur

Document

Numer
80.GDEf3
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Chur
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
06-08-1980

Karte

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Text

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BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom

6. August 1980

Mitgeteilt am

f 5. Aug, 1980 1

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Quartierplan Gäuggeli

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Der Quartierplan Gäuggeli, bestehend aus dem Landurn­ legungsplan Nr. 041.13, dem Erschliessungsplan ober­ irdisch Nr. 041.14, dem Erschliessungsplan unter­ irdisch Nr. 041.15, dem Gestaltungsplan Nr. 041.16 sowie den Quartierplanbestirnrnungen, alle mit Datum vorn September 1978 bzw. Februar und Juni 1980, wird genehmigt. 2. Vom Richtprojekt Nr. 041.17, dem dazugehörenden Richt­ modell und vorn Schattenplan Nr. 041.24 wird. Kenntnis genommen. 3. Der Antrag der Baukornmission vorn 27. Juni 1980 betreffend Gutheissung bzw. Abweisung der Einsprachen wird genehmigt. 4. Der Antrag der Baukornmission vorn 14.11.1978 bzw. der Ergänzungsantrag vorn 1. Juli 1980 betreffend den zu über­ bindenden Quartierplankosten wird genehmigt. 5. Das Bauamt wird mit der öffentlichen Auflage gernäss Art. 27-36 des städtischen Baugesetzes beauftragt. 6. Gleichzeitig mit der Publikation des abgeänderten Quartier­ planes wird den Einsprechern ein durch die Rechtskonsulen­ tin begründeter und vorn Stad trat genehmigter Entscheid der durch die Baukornmission behandelten Einsprachen bzw. Anfragen zugestellt. 7. Der Quartierplan ist im Grundbuch anzu merken. 8. Mitteilung an: Departement III Bauamt (2-fach) Präsident Baukornmission (2-fach) Rechtskonsulentin

NAMENS DES STADTRATES

Der Stadtpräsident

Der Stadtschreiber

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