Quartierplan Gäuggeli 1. Änderung
Procedura da plan da quartier · Chur
Document
- Numer
- 81.GDEf2
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Chur
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 11-02-1981
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Chur mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
3901_B_QP_Gäuggeli_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
IJ
602
BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzungvom
11.
Februar
1981
Mitgeteilt am
1 2. FES. 1981
Ganzen Text zeigen
Abänderung Quartierplan Gäuggeli
1. Garagierung Der Ausbau einer unterirdischen Garage im Bereiche der Parzellen G, H und I kann im 2. statt im 1. UG erfolgen, wenn sich die Grundeigentümer der obgenannten Parzellen schriftlich auf eine solche gemeinsame Lösung verständigen. Der Anschluss ins 2. UG muss von der Parzelle F aus gewährleistet sein und die Garagierung hat einen technisch einwandfreien Verkehrsablauf zu gewährleisten. 2. Sockelgeschoss Der Ausbau des Sockelgeschosses im Bereiche der Parzellen G und H, wie bei der Parzelle F, wird gestattet, wobei zu beachten ist, dass sowohl die Höhe wie die Fassadenflucht dieses Sockelgeschosses der Parzellen G und H identisch sind. 3. QP - Bestimmungen und Gestaltungsplan Die in Pt 1 und 2 vorgesehenen Ergänzungen sind in die QP-Bestimmungen zu integrieren (Kapitel VII. Besondere Bauvorschriften für einzelne Bauten)
Im Gestaltungs-
plan 041.16 ist die Korrektur bezüglich Sockelgeschoss vorzunehmen.
.i\l - t rltl
I.,:»
-\:3' '
m«
12. fEB .8 "7
•
4. Auflage Das Bauamt wird mit der Durchführung des Auflageverfahrens beauftragt. Beschwerdeinstanz ist der Gemeinderat. 5. Weiteres Vorgehen Sofern gegen die Auflage keine Beschwerden erhoben werden, wird der Stadtrat die Rechtsgültigkeit des Quartierplanes
--:.--- -
- 2 -
bestätigen und den Widerspruch bei der Beschwerde Nauser, auf Grund des Gemeinderatsentscheides vorn 21.11.1980, eliminieren. Die betroffenen Grundeigentümer sind davon in Kenntnis zu setzen. 6. Mitteilung an: Departement 111 Bau- und Vermessungsamt (2-fach) A. Bärtsch, Vorsitzender Baukornrnission Rechtskonsu1entin
NAMENS DES STADTRATES Der
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun