Quartierplan Stelleweg

Procedura da plan da quartier · Chur

Document

Numer
93.GDEf3
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Chur
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
05-05-1993

Karte

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Datotecas

3901_B_QP_Stelleweg_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom

.- 5. Mal 1993

Mitgeteilt am

Mai 1993

Quartierplan Stelleweg Genehmigung

72.021 07 .90 10000

1.

Der Quartierplan Stelleweg der und der Architekten Stüssy und Bavier in Chur im Gebiet zwischen Stelleweg und der Nationalstrasse N13, ab Einmündung Oldisweg bis zur Bauzonengrenze wird genehmigt (umfasst die Parzellen Nr. 856, 859, 860, 865, 870, 871, 873, 874, 876, 877, 879, 882, 884 und 6680).

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2.

Die Quartierplanbestimmungen und die in Art. 2 der Quartierplanbestimmungen aufgeführten Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung (alle Unterlagen mit Eingangsdatum vom 29. Januar 1993).

3.

Die folgende Auflage betreffend Erschliessung ist einzuhalten: 3.1 Vor Inangriffnahme der 3. Bauetappe muss der Stelleweg gemäss Variante 6a (Planungsabteilung, 23.3.1993) auf 3. 40m Strassenbrei te und einem Trottoir von ca. 1.80m Breite ausgebaut werden. Eine Ausweich- und Kreuzungsstelle ist eingeplant.

4.

Die folgenden Auflagen betreffend Umweltschutz bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung und sind zu berücksichtigen: 4.1 Die während den Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Methoden sind, soweit technisch machbar und wirtschaftlich tragbar, so zu wählen, dass möglichst geringe Immissionen entstehen. 4.2 Der beim Abbruch und beim Neubau anfallende Bauschutt ist soweit ' als möglich auf der Baustelle zu trennen und die verschiedenen Materialgruppen nach den publizierten Weisungen des Amtes für Umweltschutz zu entsorgen. Hierfür ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis beizubringen. 4.3 Die Fragen im Zusammenhang mit der Vers ickerung des Oberflächenwassers sind im Bauprojekt zu prüfen. Das Projekt zur Abwasserversickerung ist dem Amt für Umweltschutz vor der Erteilung einer Baubewilligung einzureichen.

5.

Für die gemäss Art. 7 Abs. 1 des städtischen Baugesetzes notwendigen Näherbaurechte innerhalb des Quartierplanperimeters werden Ausnahmen gestattet.

6.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.

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7.

Die Grunddienstbarkeiten bzgl. Parzelle Nr.6675 (Ueberfahrrecht) und Parzelle Nr. 626 (Näherbaurecht) sind in den betreffenden Grundbuchblättern einzutragen.

8.

Für die Behandlung des Quartierplanes wird eine Gebühr von erhoben (Rechnung abwarten).

9.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid des Stadtrates kann binnen 30 Tagen seit der Zustellung beim Gemeinderat Beschwerde geführt werden. Diese hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt sowie eine Begründung zu enthalten.

10 . Mitteilung an: -

- Architekten stüssy + Bavier AG, Rheinstrasse 25, 7000 Chur - Departement 111 - Grundbuchamt - Tiefbauamt - Hochbauamt (3-facQ) - Finanz- und Liegenschaftenverwaltung