Quartierplan Stelleweg 3. Änderung

Procedura da plan da quartier · Chur

Document

Numer
03.GDE528
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Chur
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
01-09-2003

Karte

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Datotecas

3901_B_QP_Stelleweg_SRB_Ä3.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Stadt Chur

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Sitzung vom 1. September 2003 (SRB 528)

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Quartierplan Stelleweg, 3. Änderung, Genehmigung

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Beschluss des Stadtrates

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Während der Realisierungsphase haben sich seitens einzelner Hauskäufer Wünsche ergeben, welche zwar mit den Quartierplan-Zielen vereinbar sind, jedoch eine Anpassung von Artikel 5 der Quartierplanbestimmungen erfordern. Es handelt sich dabei um Räume auf der Ebene Untergeschoss und um Gartenhäuschen. Der Quartierplan ist seit mehr als 5 Jahren rechtskräftig. Die Mehrheit der Grundeigentümer hat der Änderung zugestimmt. Da es sich um eine geringfügige Anpassung handelt, konnte auf die Behandlung in der Baukommission verzichtet werden . Auf die Publikation im Amtsblatt vom 18. Juli 2003 sind keine Einsprachen eingegangen.

Beschluss 1.

Die Quartierplanänderung betreffend Untergeschoss-Räume und Gartenhäuschen wird genehmigt.

2.

Die Ergänzung der Quartierplanbestimmungen, datiert 18. Juli 2003, bildet einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3.

Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.

4.

Für die Quartierplanänderung wird eine Gebühr von ten).

5.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden . Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

erhoben (Rechnung abwar-

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6.

Mitteilung an Stüssi + Mettier Architekten AG, Salvatorenstrasse 66,7000 Chur Departement 3 Grundbuchamt Hochbauamt (2-fach) Finanzkontrolle Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident

Christian Boner

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Markus Frauenfelder