Teilrevision Stams

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Trimmis

Document

Numer
02.1349
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Trimmis
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
24-09-2002

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Trimmis mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3944_B_TR_Stams_RB_02.1349.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

•

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Die Regierung des Kantons Graubünden

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RALMiTL;, \il..i

II Governo del Cantone dei Grigioni

■

La regenza dal chantun Grischur

Sitzung vom

Ganzen Text zeigen

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

24. September 2002

25. September 2002

1349

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Says beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2002 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Stams". Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Die Gemeinde Says verzichtete darauf, die Vorlage durch das Amt für Raumplanung einer Vorprüfung unterziehen zu lassen. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 13. Juni 2002 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 28. Juni 2002. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 6. August 2002 ersuchte der Gemeindevorstand Says um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG. B.

Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Siams"

Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Stams" vom 13. Juni 2002 umfasst im Wesentlichen die Anpassung der Gefahrenzone 1 innerhalb des Erfassungsbereiches sowie eine Erweiterung der Erhaltungszone „Sterns". Die Gefahrenzonen entsprechen den Vorgaben der Gefahrenkommission vom 15. Juni 2000. Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Sterns" vom 13. Juni 2002 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:2'000 Teilgebiet „Sterns" vom 13. Juni 2002 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Says wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 3. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Exemplar des Zonenplans 1:2'000 Teilgebiet „Stams" vom 15. Dezember 1994 zur Verfügung. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Es werden keine Kosten erhoben. 8. Mitteilung an

Namens der Regierung Der Präsident: 67~444,4 Claudio Lardi Der Kanzleidirektor:

i.V. lic.iur. W. Frizzoni