Teilrevision Erweiterung Camping
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Sumvitg
Document
- Numer
- 11.911
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Sumvitg
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 11-10-2011
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
3985_B_OPTR_Erweiterung_Camping_RB_D_11.911.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
« Information
Die Regierung des Kantons Graubünden
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AMT FÜR RAUMPLANUNG
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
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Ganzen Text zeigen
I Governo del Cantone dei Grigioni
Mitgeteilt den
12. Oktober 2011
11. Oktober 2011
Protokoll Nr.
911
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sumvitg beschlossen an der Gemeindever-
sammlung vom 14. Juni 2011 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:
— Zonenplan 1:2'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision)
— Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision) Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 24. Juni 2011 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raument-
wicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 6. Dezember 2010 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 14. Juni
2011 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 23. Juni 2011. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 ersuchte der Gemeindevorstand Sumvitg um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
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B. GegenstandderRevisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Sumvitg bilden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Erweiterung der
bestehenden Campingzone bei der Bahnstation Sumvitg. Um der Nachfrage gerecht
zu werden, sollen auf einer Fläche von ca. 3'983 m 2 im Norden und Osten der Anlage auf den Parzellen Nr. 2111 und 2118 neue Stellplätze für Zelte und Wohnwagen realisiert werden. Zudem ist eine Ruhewiese vorgesehen, wofür im Westen des beste-
henden Infrastrukturgebäudes auf der Parzelle Nr. 2109 eine weitere Fläche im Halte
von ca. 390 m 2 ebenfalls von der Landwirtschaftzone in die Campingzone umgezont
werden soll. Im Generellen Gestaltungsplan werden die Funktionen der verschiede-
nen Bereiche (Zeltplätze, Wohnwagenstellplätze, Ruhewiese, Spielplatz, Naturbereich mit Nutzungsbeschränkung) sowie einige Gestaltungselemente (Einzelbäume,
Teich) festgelegt.
C. ÜbereinstimungmitderRichtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Total-
revision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bun-
desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Surselva übereinstimmt.
Es kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
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D. Zonenplan 1:2'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision)
Der Zonenplan 1:2000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision) vom 14. Juni 2011
gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
E. Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision)
Der Zonenplan 1:2000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision) vom 14. Juni 2011
gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Der Zonenplan 1:2'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision) vom 14. Juni 2011 wird genehmigt:
2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Erweiterung Campingplatz (Teilrevision) vom 14. Juni 2011 wird genehmigt:
3. Der Gemeindevorstand Sumvitg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
4.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
5.
Der Gemeindevorstand Sumvitg sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
6. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 7. Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Martin Schmid
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun