Teilrevision Vallada Nova

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Lumnezia

Document

Numer
99.1359
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Lumnezia
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
10-08-1999

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Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La Regenza dil Cantun Grischun

AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUMPLANUNG

Sitzung vom

Mitgeteilt den

11. AUG. 1999

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10. August 1999

Protokoll Nr.

1359

AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMPLANUNG I

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Degen beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 16. April 1999 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen

Plan „Änderung Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Vallada Nova" und einen Plan ,Anderung Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr. Ein Planungs-

und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 26 der eidg. Verordnung über die Raumplanung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumplanung nahm mit Datum vom 16. Februar 1999 Einsicht in die Revisionsakten.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 16. April

1999 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 23.

April 1999. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 12. Mai 1999 ersuchte der Gemeindevorstand Degen um Genehmigung der Ortsplanungsteilrevision im Rahmen von Art. 37 KRG.

B. Änderung Zonen- und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Vallada Nova

Der Plan umfasst quartierplan- und vermessungsbedingte Anpassungen der verschie-

denen Zonen, was zu keinen Bemerkungen Anlass gibt. Die festgestellten Waldgren-

zen gegenüber Bauzone können genehmigt werden, womit sie in diesen Bereichen statische Wirkung erhalten.

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Der Plan „Änderung Zdnen- und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Vallada Nova"

vom 16. April 1999 kann genehmigt werden.

C. Änderung Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr Der Plan umfasst zwei Anpassungen im Gebiet Vallada Nova sowie eine Änderung der Bauzonenerschliessung in Vattiz.

Der Plan nÄnderung Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Verkehr" vom 16. April 1999 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: 1.

2.

3.

4.

Der Plan „Änderung des Zonen- und Generellen Gestaltungsplanes 1:2'000

Vallada Nova" vom 16. April 1999 wird genehmigt.

Der Plan „Änderung des Generellen Erschliessungsplanes 1:2'000 Verkehr"

vom 16. April 1999 wird genehmigt.

Der Gemeindevorstand Degen wird ersucht, den vorliegenden Genehmigungsbe-

schluss in geeigneter Form öffentlich bekanntzugeben.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

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5.

Es werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an

Namens der Regierung Der Präsident:

K. Huber Der Kanzleidirektor.

Dr. C. Riesen