Quartierplan Usser Fäld

Procedura da plan da quartier · Klosters

Document

Numer
99.GDE198
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Klosters
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
21-04-1999

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Klosters mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3871_B_QP_Usser-Faeld_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

VORSTAND DER GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS

SITZUNG V O M

MITGETEILT A M

21. April 1 9 9 9 ve

2 3. ñpríl 1999

PROTOKOLL NR.

198 / 1

Quartierplan "Florian" - Genehmigung (B1.1.3)

Ganzen Text zeigen

Am 17. März 1999 reichten die vertu. durch das Architekturbü , einen Quartierplan für das Gebiet Serneus-Dorf, zwischen Schulhaus und Stallliegenschaf t gelegen, ein, alles zur öffentlichen Auflage bzw. anschließenden Genehmigung durch das zuständige Organ der Gemeinde. Die Bestandteil des Quartierplanes bildende Bodenfläche liegt gemäss Zonenplan in der Dorfzone. Konkret handelt es sich um die Li e enschaf t Parz. Nr. 3034 von Andar e und Grundeigentümer sind nicht involviert

IIII

Der Quartierplan ist in der Zeit vom 1 9 . März bis 8 . April 1999 öffentlich aufgelegen. Innert der gleichen Frist sind keine Einsprachen eingegangen. Weiter erfolgte eine Vorprüfung durch Bauamt, Kreisforstamt, Grundbuchamt, Feuerpolizeiamt und Wassermeister, was keine Bemerkungen bzw. Feststellungen zeitigte.

Die verkehrsmässige Erschliessung soll ab der Kantonsstrasse über eine bestehende, selbst in der Landwirtschaf tszone gelegene Zufahrtsstrasse erfolgen. Eine Rücksprache mit dem Amt für Raumplanung Graubünden hat ergeben, dass die Erschliessung von Bauland grundsätzlich nicht über die Landwirtschaftszone oder übriges Gemeindegebiet erfolgen darf. Vorliegend könne von dieser Regelung abgesehen werden, da es sich um eine bestehende, bereits heute schon großzügig angelegte Zufahrtsstrasse handle. Gemäss Schreiben des Tiefbauamt es Graubünden vom 3 0 . März 1999 entspricht die bestehende Zufahrt den kantonalen Anforderungen für die Benützung im Falle des Baues zweier EFH. Die Beurteilung des vorliegenden Quartierplanes richtet sich nach den Vorschriften gemäß kommunalem Baugesetz, denjenigen des Gesetzes über die Wasserversorgung samt Reglement hiezu sowie denjenigen des Gesetzes über die Abwasseranlagen samt Reglement hiezu, den generellen Wasserversorgungs- bzw. Kanalisationsprojekten GWP bzw.

99042144 .doc

21. April 1999 ve

198/2

GKP sowie den raumplanerischen Rechtssetzung en von Bund und Kanten. Nach Überprüfung sämtlicher Details steht einer Genehmigung des vorgelegten Quartierplanes nichts entgegen.

Gestützt auf Art. 73 ff in Verbindung mit Art fasst der Vorstand folgenden Beschluss: 1 • Der Quartierplan

Pläne

88 BauG,

bestehend aus:

Quartierplanperimeter alter Bestand neuer Bestand

Quartierplanbestimmungen / Kostenverteiler wird genehmigt

2 • Die Bewilligungsgebühr beträgt Fr. 205 . wird separat in Rechnung gestellt.

ıııııııııı

und

3 • Die Eintragung dieses Quartierplanes ins Grundbuch wird zu gegebener Zeit, d.h. nach Eingang eines entsprechenden Begehrens der Grundeigentümerschaft, vom Vorstand veranlasst.

4. Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid des Vorstandes kann innert 2 0 Tagen nach Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden erhoben werden. Dieser hat die Rechtsbegehren zu enthalten. Dar Entscheid ist beizulegen.

Eine Einsprache gegen die Bewilligungsgebühr ist innert 2 0 Tagen nach Mitteilung an den Vorstand zu richten. 5. Mitteilung durch Protokollauszuq an:

99042144 .doc

21.

A p r i l 1 9 9 9 ve

198/3

GEMEINDE KLOSTERS Der Präsident:

.1

99042144.doc

IS

Der Gemeixídescflreiberz