Teilrevision Susaca

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Zernez

Document

Numer
15.395
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Zernez
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
05-05-2015

Karte

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Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE- R) » AMTSREGISTF;,...5,3-up AMT FÜR

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

II" r

06. Mai 2015

05. Mai 2015

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II Governo del Cantone dei Grigioni

Protokoll Nr.

395

A. Die Stimmberechtigten der vormaligen Gemeinde Susch (in der Zwischenzeit

zusammen mit den früheren Gemeinden Lavin und Zemez fusioniert zur neuen Gemeinde Zernez) beschlossen anlässlich der Gemeindeversammlung vom

27. November 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:5000 Val Susasca umfasst.

Ein auf den 4. September 2014 / 3. Dezember 2014 datierter Planungs- und Mitwir-

kungsbericht nach Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste zur Vorlage mit Datum vom

28. November 2014 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom

27. November 2014 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton

Graubünden (KRG) erfolgte am 11. Dezember 2014. Es gingen keine Beschwerden

ein.

Mit Schreiben vom 30. Januar 2015 ersuchte der Gemeindevorstand Zemez um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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B. Gegenstand der Vorlage

Der vorliegende Zonenplan 1:5000 Val Susasca betrifft die sich entlang der Susasca erstreckenden Gebiete „Chant Blau" und „Blaisch dal Piz dal Ras". Es handelt sich

dabei um eine Vorlage, welche der fortgeschrittenen, aber erst von der fusionierten

neuen Gemeinde Zemez abzuschliessenden Suscher Ortsplanungsgesamtrevision vorgezogen wird.

Auslöser für die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung bildet die im Rahmen eines

Wasserkraftwerkprojektes eingegangene Verpflichtung, wonach als Ersatzmassnah-

me gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung der Kiesabbau in den oben erwähnten Gebieten einzustellen, das vom Abbau betroffene Gelände als Flusslandschaft wiederherzustellen sowie die Umsetzung dieser Ersatzmassnahme rechtlich

zu sichern sind. Die besagte Ersatzmassnahme ist in der Zwischenzeit ausgeführt.

Im vorliegenden Zonenplan 1:5000 Val Susasca wird die rechtliche Sicherung der

Umsetzung der Ersatzmassnahme nun ebenfalls vollzogen. Im Einzelnen geht es dabei darum,

- die in der rechtsgültigen Ortsplanung ausgeschiedenen Abbau- und Materialablagerungszonen (vgl. Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Blaisch dal Piz dal Ras / Chant Blau vom 31. Januar 1994) aufzuheben sowie

- die Aue „Blaisch dal Piz dal Ras" (A-187) von nationaler Bedeutung einer Naturschutzzone zuzuordnen.

Da die vorgenannten Abbau- und Materialablagerungszonen im rechtskräftigen Nutzungsplan als Zonen der Grundnutzung ausgeschieden waren, müssen die da-

von betroffenen Flächen neu einer Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Auf-

grund der zum Schutz der Aue vorgesehenen neuen Naturschutzzone wird die bislang in Teilbereichen rechtskräftig ausgeschiedene Landschaftsschutzzone hinfällig,

sodass diese im vorliegenden Zonenplan 1:5000 Val Susasca aufgehoben wird.

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Es wird Sache der nachfolgenden Totalrevision der Ortsplanung sein, die übrigen Inhalte der Grundordnung im betroffenen Gebiet anzupassen, so beispielsweise die

Ausscheidung des Waldes und der Landwirtschaftszone, die Zuordnung von Flächen zur Zone „Übriges Gemeindegebiet" sowie — wo notwendig — die Gefahrenzonen.

C. Zonenplan 1:5000 Val Susasca

Der Zonenplan 1:5000 Val Susasca vom 27. November 2014 gibt zu keinen Bemer-

kungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:5000 Val Susasca vom 27. November 2014 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Zemez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

4. Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

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6. Mitteilung an:

Der Präsident:

Martin Jäger

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen