Teilrevision Clüs

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Zernez

Document

Numer
08.130
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Zernez
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
11-02-2008

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

11. Februar 2008

)

AMTSREGISTRATUR III 71, AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

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12. Februar 2008

II Governo del Cantone dei Grigioni

Protokoll Nr.

130

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 30. November 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche eine

Ergänzung des Baugesetzes mit einem neuen Art. 50 „Zone für einheimischen Woh-

nungsbau" sowie einen Zonenplan 1:2'000 Zernez Clüs umfasst.

Ein auf den 30. November 2007 / 13. Dezember 2007 datierter Planungs- und Mit-

wirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 3. Dezember 2007

einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 30. No-

vember 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 20. Dezember 2007. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 21. Dezember 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Zernez um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

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B. GegenstandderRevisionsvorlage Die Teilrevision der Ortsplanung sieht für die der Wohnzone 2 zugewiesenen Teilflä-

chen der Parzellen Nr. 217 und 218, welche sich im Eigentum der Gemeinde befinden, einen Hauptwohnanteil von 70 % vor. Als Hauptwohnungen bewilligte Wohnun-

gen dürfen ausschliesslich von Personen mit festem Wohnsitz in der Gemeinde oder

von Personen genutzt werden, die sich zur Berufsausübung oder zu Schulzwecken in der Gemeinde aufhalten und über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen.

C. ErgänzungdesBaugesetzes Angesichts des von der Gemeinde neu beschlossenen Art. 50 „Zone für einheimi-

schen Wohnungsbau" sollen die nachfolgenden Baugesetzesbestimmungen ent-

sprechend um eine Ziffer höher nummeriert werden. Die Gemeinde Zernez wird er-

sucht, ihr Exemplar des am 29. November 2006 beschlossenen Baugesetzes dem

ARE zu entsprechenden Kennzeichnung einzureichen. Im Übrigen gibt die am 30. November 2007 beschlossene Ergänzung des Baugesetzes (Art. 50) zu keinen

weiteren Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden.

D. Zonenplan 1:2'000 Zernez Clüs Der Zonenplan 1:2'000 Zernez Clüs vom 30. November 2007 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Die am 30. November 2007 beschlossene Ergänzung des Baugesetzes

(Art. 50) wird genehmigt.

2.

Der Zonenplan 1:2'000 Zernez Clüs vom 30. November 2007 wird genehmigt.

3.

Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

Form öffentlich bekannt zu geben.

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

5.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-

schlusses nötigen neuen Nummerierungen in dem am 29. November 2006 beschlossenen Baugesetz anzubringen. Die Gemeinde Zernez wird ersucht, ihr

Exemplar des genannten Baugesetzes dem ARE zur erforderlichen Anpassung

einzureichen. 6.

Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten

nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung (ARE).

7.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

8.

Mitteilung an:

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-

Namens der Regierung Der Präsident:

Stefan Engler Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen