Teilrevision Rania

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Zillis-Reischen

Document

Numer
95.2595
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Zillis-Reischen
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
17-10-1995

Karte

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Datotecas

3712_B_TR_Rania_95.2595.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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I Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses GemeindeversammIüngsbeschlussesgemäss gemäss _- _ Die öffentliche

“Art. des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am am 7. _7. Juli Juli 1995. 1995. Es Es Art. 37a 37a des (KRG) erfolgte

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Mit Schreiben Schreibenvom 4. August 1995 1995 ersucht ersucht der der Gemeindevorstand G.emeindevorStand Zillis-Reischen Zillis-Reischen um um

Genehmigung der—Teilrevision der Ortsplanung Ortsplanung im im Rahmen von IArt. 37 37 KRG. KRG. Genehmigung der Teilrevision der Rahmen von _ BI. B.

Errich-4 derErrichmitder Zusammenhang»mit im Zusammenhang steht im der'Ortsplanung Teilrevision der vorliegende Teilrevision Die vorliegende Die Ortsplanung steht

tung eines JahresJah'res- und und Durchgangs-Campingplatzes Durchgangs-Campingplatzes auf auf der der im im Zonenplan Zonenplan 1:10'000 1:10’000 tung eines

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Baugesetz 1. 1. Baugesetz

Die Ergänzungen zum. zum. Baugesetz Juni 1995 können genehmigt genehmigtwerden. Die Ergänzungen Baugesetz vom vom 30. 30. Juni 1995 können

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I 2,. 2. Teilzonenplan '1:1’000 Rania Teilzonenplan 1:1'000 Rania lt

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4. GenerellerErschllessungsplan 1:1'ooo Rania 4. Genereller Rania Erschliessungsplan 1:1'000

_Für Betrieb des des Campingplatzes Campingplatzes muss muss eine eine neue neue Zufahrt Zufahrt ab ab der der kantonalen kantonale'n Für den den Betrieb

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kantonale Tiefbauamt. kantonale Tiefbauamt.

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werden genommen werden Betrieb genommen in Betrieb erst in Campingplatz erst der Campingplatz dass der hingeWiesen dass darauf hingewiesen, wird darauf wird

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genehmigtwerden. 95 genehmigt Juni'1995 30. Juni A 30. en. . .'

KRG Abs. 33 KRG 37 Abs. aqrI. i ' ' Gestützt Gestützt auf

Art. 37

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1995 Juni 1995 vom „30 57A) vom

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werden genehmigt. werden genehmigt.

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Rania 1: 1’000Rania Gestaltungsplan1:1'000 Generelle Gestaltungsplan der Generelle Rania der 1.1’000 Rania, Der Teilzonenplan Teilzonenplan 1:1'000

1995 Juni1995, 30. Juni vom 30. allevom Rania alle 1: 1'000 Rania, Erschliessungsplan 1:1'000 Generelle Erschliessungsplan und und der der Generelle

genehmigt. werden werden genehmigt.

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3.. Ü Das kantonale Amt Raumplanungwird wirdbeauftragt, beatragt.die die.aufgrund 3. Das kantonale Amt fürfür Raumplanung aufgrund dieses dieses BeBe- „

' schlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen'im Baugesetz schlusses nötigen Baugesetz vom vom 7. 7'. August August 1992 1992und und}im im

Zonenplan und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan'1z10'000 sowie dem de'mGenerelIen Er- _ Zonenplan und 1:10'000 sowie Generellen ErschliessungSplan beide vom schliessungsplan 1.10’000' 1:10'000, beide vom 7. 7. August August 1992 1992, vor2unehmen. vorzunehmen. Die Die GeGe- '

‘meinde stellt stellt zu diesem Zweck ZWeck dem dem Amt Amt für der zu diesem für RaumplanUng Raumplanung ihre ihre Exemplare Exemplare der genannten Planungsmittel Planungsmittel zur zur Verfügung. Verfügung. genannten

4. _ ‚I Soweit für die die Verwirklichung VenIvirichung der Planung Bewilligungen Bewilligungenirgendwelcher Art Art notnot- ' Soweit für der Planung _ wendig sind bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungäntscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind,

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Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen Zillis-Reischen wird wird angewiesen, angewiesen. das das Datum Datum und und den den Der Gemeindevorstand

wesentlichen Inhalt dieses dieses Beschlusses Beschlusses inin geeigneter geeigneterForm Form bekanntzugeben. bekanntUgeben. wesentlichen Inhalt Es werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben.

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