Teilrevision Ual da Reschen

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Zillis-Reischen

Document

Numer
12.DEP13
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Zillis-Reischen
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
24-07-2012

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Text

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Graubünden Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales Soziales Graubünden Departement

r Departament Grischun daI Grischun d'economia publica publica ee fatgs fatgs socials socials dal Departament d’economia Dipartimento dell’economia pubblica ee socialitä socialita dei dei Grigioni Grigioni Dipartimento dell'economia pubblica

13/12 ARE ARE 13/12

35 Reichsgasse 35 Chur, Reichsgasse 7000 7000 Chur,

14 23 14 257 23 081 257 Tel. Tel. 081

71 21 71 257 21 081 257 Fax Fax 081

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen ZiIIis-Reischen beschloss beschloss an an seiner seiner Sitzung Sitzung vom vom 4. 4. Juni Juni Der Vorstand Vorstand der

2012 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung, Ortsplanung, welche welche einen einen Zonenplan Zonenplan 1:500 1:500 Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2012

445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) umfasst. umfasst. 445

Ein Planungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (PIVIB) Juni 2012 2012 gemäss gemäss Art.

Art. 47 47 der

der eideidEin Planungs(PMB) vom vom Juni

genössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. Das Das Amt Amtfür fürRaumentwickRaumentwickgenössischen lung (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vorn 23. 23. Mai Mai 2012 2012'einen Vorprüfungsbericht. lung (ARE) einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindevorstandsbeschlusses Gemeindevorstandsbeschlusses vom vom 4. 4. Juni Juni 2012 2012 Die öffentliche

gemäss 48 des des Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden erfolgte erfolgte am am gemäss Art.

Art. 48 7. Juni

Juni 2012. 2012. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein. 7.

Mit Schreiben vom vom 7. 7. Juni Juni 2012 2012 ersuchte ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Zillis-Reischen Zillis—Reischendas das Mit Schreiben

Departement für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales Soziales um um Genehmigung Genehmigung der derRevisionsvorlaRevisionsvorla— Departement für

ge im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49 KRG. KRG. ge im

Zonenplan 1:500 Parzelle Parzelle Nr. Nr. 445 445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) Zonenplan 1:500 Gegenstand der der Genehmigung Genehmigung bildet bildet eine eine Änderung Änderung der der bestehenden bestehenden Grundordnung Grundordnung Gegenstand

von untergeordneter untergeordneter Bedeutung Bedeutung im im Gebiet Gebiet „Ual „Ual da da Reschen", Reschen", Parzellen Parzellen Nr. Nr. 445 445 und und von

457, welche welche künftig künftig eine eine zweckmässige zweckmässige Erweiterung Erweiterung der derbestehenden bestehendenhobbymässihobbymässi457,

gen Tierhaltungsanlagen auf auf der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 445 445 ermöglicht. ermöglicht. gen Tierhaltungsanlagen

Einerseits beinhaltet die die vorliegende vorliegende Änderung Änderung der der bisherigen bisherigen Ortsplanung Ortsplanung vom vom7.7. Einerseits beinhaltet

August 1992 1992 (von (von der der Regierung Regierung genehmigt genehmigt mit mit Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 1760 1760 vom vorn August

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Parder Parauf der m22 auf 33.46 m um 33.46 Kernzone um bestehenden Kernzone der bestehenden Erweiterung der die Erweiterung 1993) die 13. 13. Juli Juli 1993)

Parzelle der Parzelle auf der Kernzonengrenze auf bestehende Kernzonengrenze die bestehende wurde die zelle Andererseits wurde 457. Andererseits Nr. 457. zelle Nr.

(GVG-Nr. Nr. 445 Stallgebäudes(GVG-Nr. bestehendenStallgebäudes desbestehenden Gebäudefluchtdes dieGebäudeflucht an die parallel an 445 parallel Nr.

LandwirtsChaf-tssowie Landwirtschaftsm22 sowie 5.56 m von 5.56 Kernzonenfläche von eine Kernzonenfläche wobei eine angepasst, wobei 138-B) angepasst, 138-B)

wurde. festgelegt wurde. neu festgelegt m22 neu 0.14 m von 0.14 zone zone von

Im Jahr 2001 2001 ist ist im im Auftrag Auftrag der der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen von von den den Forstorganen Forstorganen eine eine Im Jahr

Waldfeststellung durchgeführt worden worden (Verfügung (Verfügung des des Bau-, Bau-‚ VerkehrsVerkehrs- und und ForstdeForstdeWaldfeststellung durchgeführt und 445 und Nr. 445 Parzellen Nr. der Parzellen Bereich der lm Bereich 2001). Im August 2001). 6. August vom 6. partements Nr. 011/01 vom Nr. 011/01 partements

geringdiesergeringmitdieser Zusammenhang mit im Zusammenhang allfällige im dass allfällige 457 ist festzustellen, dass vorliegend festzustellen, ist vorliegend 457

angrenzenden den angrenzenden Bautätigkeiten den stehende Bautätigkeiten Grundordnung stehende der Grundordnung Änderung der fügigen Änderung fügigen

RahIm Rahbeeinträchtigt. Im nachteilig beeinträchtigt. nicht nachteilig grundsätzlich nicht Wurzelraum grundsätzlich dessen Wurzelraum und dessen Wald und Wald WaldfeststeldieWaldfeststeljedoch die ist jedoch Ortsplanung ist der Ortsplanung Gesamtrevision der kommenden Gesamtrevision einer kommenden men einer men

vordie voran die allenfalls an und allenfalls überprüfen und zu überprüfen hin zu Aktualität hin ihre Aktualität auf ihre 2001 auf Jahre 2001 vom Jahre lung vom lung

findenden Begebenheiten Begebenheiten anzupassen. anzupassen. findenden

vom4.4. (Teilrevision)vom 457 (Teilrevision) und 457 445 und Nr. 445 Parzelle Nr. 1:500 Parzelle Zonenplan 1:500 der Zonenplan gibt der Im Im Übrigen Übrigen gibt

werden. genehmigtwerden. kanngenehmigt erkann Anlass; er Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2012 zu Juni Juni 2012 Weitere Planungen Planungen Weitere

20beinahe 20eine beinahe über eine Zillis-Reischen über Gemeinde Zillis-Reischen die Gemeinde verfügt die ervvähnt, verfügt bereits erwähnt, Wie Wie bereits

Ortsplanungeltende Ortsplanunsind geltende Planungspraxis sind einschlägiger Planungspraxis Nach einschlägiger Ortsplanung. Nach jährige Ortsplanung. jährige hin Zweckdienlichkeithin ihreZweckdienlichkeit aufihre Jahren auf 15 Jahren von 15 Planungsperiode von einer Planungsperiode Ablauf einer nach Ablauf gen nach gen

EntwicklungsvorsteldieEntwicklungsvorstelund die Bevölkerung und der Bevölkerung Bedürfnisse der die Bedürfnisse an die und an überprüfen und zu überprüfen zu

Iungen der Gemeinde Gemeinde anzupassen. anzupassen. Die Die Schwerpunkte Schwerpunkte einer einer solchen solchen Überprüfung Überprüfung der der lungen der

Ortsplanung umfassen: Ortsplanung umfassen: -— -—

-— -—

und Lage und Grösse, Lage auf Grösse, Bezug auf in Bezug Nutzungszonen in der Nutzungszonen Anpassung der und Anpassung Überprüfung Überprüfung und

Strukturierung; Strukturierung;

Überprüfung und Anpassung Anpassung der der Schutzzonen Schutzzonen sowie sowieweiterer weitererZonen; Zonen; Überprüfung und

der Berücksichtigung der unter Berücksichtigung Gestaltungsplanung unter der Gestaltungsplanung Anpassung der und Anpassung Überprüfung Überprüfung und

vorhandenen Siedlungs— und und Landschaftsqualität; Landschaftsqualität; vorhandenen Siedlungs-

Anpassung und Ausweisung Ausweisung der der Erschliessung Erschliessung über über das das ganze ganze Gemeindegebiet; Gemeindegebiet; Anpassung und

Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung « Informationskopie (ARE-GR)>> » Informationskopie ohne << 3

—

Erarbeitung neuen, KRG-konformen KRG-konformen Baugesetzes Erarbeitung eines eines neuen, Baugesetzes in in Anlehnung Anlehnung an an das das

— -

Aufbereitung der digitalen digitalen Daten Daten der Aufbereitung der der amtlichen amtlichen Vermessung Vermessung (AV93) (AV93) und und der der NutNut-

“

Musterbaugesetz 2007 (MBauG Musterbaugesetz 2007 (MBauG 07); 07);

zunQSplanung (Abschluss der der erstmaligen erstmaligen Digitalisierung zungsplanung (Abschluss Digitalisierung der der Nutzungsplanung). Nutzungsplanung).

Die Gemeinde Zillis-Reischen Zillis—Reischen hat bereits die die ersten Die Gemeinde hat bereits ersten Schritte Schritte zur zur Überprüfung Überprüfung und und

Anpassung der bestehenden bestehenden Ortsplanung Anpassung der Ortsplanung in in die die Wege Wege geleitet, geleitet, indem indem sie sie im im Laufe Laufe

der kommenden Monate Monate eine eine gesamthafte gesamthafte Revision Revision des der kommenden des Baugesetzes Baugesetzes anstrebt. anstrebt. Ein Ein

solcher Baugesetzesentwurf liegt solcher Baugesetzesentwurf liegt dem dem ARE ARE zur zur Vorprüfung Vorprüfung bereits bereits vor vor (Eingang (Eingang ARE ARE

am 19. Juni am 19. Juni 2012). 2012).

Der Gemeinde'Zillis-Reischen en wird wird vor vor diesem diesem Hintergrund Hintergrund empfohlen, Der Gemeinde empfohlen, inin Bälde Bälde auch auch

ihre weiteren Planungsmittel Planungsmittel im im Sinne Sinne der ihre weiteren der voranstehenden voranstehenden Erwägungen Erwägungen gesamthaft gesamthaft

zu zu revidieren. revidieren.

Gestützt auf Art.

Art. 49 49 KRG

Gestützt auf KRG verfügt das Departement Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und verfügt das und Soziales: Soziales:

1. 1. Der 1:500 Parzellen Parzellen Nr. Nr. 445 Der Zonenplan Zonenplan 1:500 445 und und 457 457 (Teilrevision) (Teilrevision) vom vom 4. 4. Juni Juni 2012 2012 wird im Sinne Sinne der derErwägungen wird im Erwägungen genehmigt. genehmigt.

2. 2.

3. 3.

4. 4.

Der Gemeindevorstand Zillis—Reischen ersucht, diesen Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen wird wird ersucht, diesen Beschluss Beschluss in in geeiggeeig-

neter Form Form öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu geben neter geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrun

Der Gemeindevorstand Zillis—Reischen die Nachführung Der Gemeindevorstand Zillis-Reischen sorgt sorgt für für die Nachführung der der digitalen digitalen

Daten nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. Daten nach ARE.

Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher Soweit für irgendwelcher Art Art notnot-

wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der wendig sind, der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder

Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.

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5. Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren 5. Für 6. 6.

Mitteilung an: Mitteilung an:

Chur, 24. 24. Juli Juli 2012 2012 Chur, mitgeteilt: mitgeteilt:

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