Baulinien Ringstrasse 39-50

Procedura da plan da quartier · Chur

Document

Numer
19.GDE312
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Chur
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
30-04-2019

Karte

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Datotecas

3901_B_BL_Ringstrasse_39-50.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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1~~~~~~~ Stadt Chur Entscheid des Stadtrates

mitgeteilt am - 8. Mai 2019

vom 30. April 2019

SRB.2019.312 In der Einsprache

der

Einsprecherin

betreffend Änderung Baulinien Ringstrasse 39 - 50

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Der Stadtrat stellt fest und zieht in Erwägung 1. Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung einer neuen Schulanlage am Standort

Sportplatz Ringstrasse ist eine Änderung der Baulinien entlang der Ringstrasse im Abschnitt Rheinstrasse - Untere Plessurstrasse vorgesehen. Die neuen Baulinien sichern einerseits den

Raum für die bestehenden und künftigen Verkehrsbedürfnisse. Anderseits schaffen sie bessere

räumliche Voraussetzungen für die Planung und Realisierung der neuen Schulanlage am

Standort des heutigen Sportplatzes. 2. Im städtischen Amtsblatt vom 28. September 2018 wurde der Baulinienplan publiziert und wäh-

rend der Dauer von 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Der Baulinienplan zeigt den Verlauf der bestehenden, aufzuhebenden und neuen Baulinien auf.

3. Gegen die vorgesehene Anderung der Baulinien an der Ringstrasse erhob die Genossenschaft für Beschaffung billiger Wohnungen mit Eingabe vom 26. Oktober 2018 Einsprache beim Stadt-

rat mit den folgenden Rechtsbegehren:

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Sofern die beabsichtigte Änderung der Baulinien bedeutet, dass die Parkplätze im Bereich der Parzelle Nr 2727 aufgehoben werden, sei von der Baulinienanpassung im Bereich des östlichen Spielfelds abzusehen.

2.

Im Interesse des lokalen Kleingewerbes sei die Planung der neuen Schulanlage dahingehend auszurichten, dass die Parkplätze im Bereich der Parzelle Nr. 2727 bestehen bleiben

und weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 3. 4.

Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge.

Der Stadtrat vertritt ebenfalls die Auffassung, dass im Bereich des Grundstücks Nr. 2727 wei-

terhin oberirdische Kurzzeitparkplätze für Kunden angeboten werden müssen (SRB.2019.87 vom 14. Februar 2019) Zudem ist diese Vorgabe im Programm des Projektwettbewerbs der

Schulanlage Ringstrasse enthalten. Der Stadtrat informierte die Einsprecherin darüber mit

Schreiben vom 27. März 2019. In der Folge zog am 4. April 2019 ihre Einsprache zurück. 5.

Fällt im Laufe eines hängigen Einspracheverfahrens das rechtserhebliche Interesse am Erlass

eines Entscheides in der Sache weg, insbesondere aufgrund des Rückzugs der Begehren, schreibt die zuständige Behörde das Verfahren als erledigt ab (Art. 20 Abs 1 Gesetz über die

Verwaltungsrechtspflege, VRG). Aufgrund der Tatsache, dass die Einsprache und damit ihre Anträge zurückgezogen hat, ist

das vor dem Stadtrat hängige Einspracheverfahren abzuschreiben. Gleichzeitig ist der Bauli-

nien gemäss Auflage zu genehmigen.

6.

Für das Einspracheverfahren vor dem Stadtrat werden keine amtlichen Kosten erhoben, da die Voraussetzungen nach Art. 96 Abs. 2 KRG nicht gegeben sind und zudem das Verfahren

nicht um Abschluss gelangt ist (vgl. Art. 14 lit. a Allgemeines Gebührengesetz, GebG). Aus-

seramtlich wird keine Entschädigung zugesprochen. Demnach erkennt der Stadtrat

1.

Die Einsprache vom 26. Oktober 2018 wird infolge Rückzugs der Begehren als erledigt abge-

schrieben. 2.

Die Anderung der Baulinien an der Ringstrasse 39 - 50 gemäss Baulinienplan vom 16. Juli 2018 (Auflageplan) wird genehmigt.

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11'1*1'1 3.

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Für das Einspracheverfahren vor dem Stadtrat werden keine Kosten erhoben. Ausseramtlich wird keine Entschädigung zugesprochen.

4.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des

Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten. 5.

Mitteilung an

Departement Bau Planung Umwelt (BPUL)

Stadtentwicklung (SENTA)

Rechtskonsulent (REKOL)

Finanzkontrolle (FIKOL)

Namens des Stadtrates

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Der Stad~schreib~'

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