Quartierplan La Motta, Maloja - Teil Creista
Procedura da plan da quartier · Bregaglia
Document
- Numer
- 09.GDEf2
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Bregaglia
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 04-11-2009
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Text
3775_B_QP_La_Motta_Creista.pdf
CANTONE DEI GRIGIONI
COMUNE DI STAMPA
Genehmigung lApprovazione
Piano di quartiere l Quartierplan La Motta: Parte l Teil Creista, Maloja
Gestützt auf Art. 19 der kantonalen Raumplanungsveordnung (KRVO) hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 4.November 2009 den Quartierplan La Motta, Teil Creista genehmigt. Die Grundeigentümer im Quartierplanperimeter werden schriftlich orientiert.
ln base all’art. 19 dell’ordinanza cantonale sulla pianificazione territoriale (OPTC) il Consiglio comunale nella sua seduta del 4 novembre 2009 ha approvato iI piano di quartiere ‚La Motta‘.l proprietari fondiari entro iI perimetro del piano di quartiere verrano informati per iscritto.
Auflageaktenl Atti esposti: 1. Quartierplanbestimmungen 2. Perimeter 121‘000 3. Gestaltungsplan 1:500 4 Erschliessungsplan 1:500 5. Vorschlag Parzellierung 6. Tabelle: 'Verteilschlüssel' 7. Tabelle: ‘Kostenverteilung’ Rechtsmittel:
Rimedi legali
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Stampa, 20.11.2009
Regolamento del PQ Perimetro 1:1‘000 Piano delle strutture 1:500 Piano di urbanizzazione 1:500 Bozza ,Rettifica dei confini’ Tabella 'Chiave di ripartizione dei costi’ Tabella 'Ripartizione dei costi'
Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim VenNaItungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Contro Ia decisione del Consiglio comunale puö essere inoltrato
ricorso al Tribunale amministrativo dei Grigioni, Coira, entro 30 giorni
daIIa comunicazione.
Der Gemeinderat/ ll Consiglio comunale
Verbale 30/2009
Consiglio comunale (CC) di Stampa
Seduta del 4 novembre 2009, ore 20.00 neIIa saIa comunaIe di Maloja.
Sono presenti: Ugo Maurizio, Ero CIaIüna, Urs Schmid, Jürg Wintsch, Guido Giovannini (efiettivi), Daniele Giovannini (supplente) .
Trattande
i
10. Piano di quartiere Ia Motta e Creista II CC accetta con voto unanime Ia proposta rielaborata dal pianificatore Peter Huser. Opposizioni:
a) Richiesta del consiglio comunale patriziale di togliere I'obbligo di tetti in piode. II CC accetta Ia
proposta e Ia modifica del regolamento. : Come proposto dal pianificatore, Ia problematica non coinvolge iI b) Opposizione piano di quartiere ma unicamente una problematica dei costi dei nuovi allacci tra iI comune e iI . La procedura sarä proseguita separatamente dal piano di quartier. II CC signor
accetta con voto unanime questa procedura.
concernente i costi. II CC respinge l’opposizione con voto unanime. c) Opposizione Responsabile per iI pagamento definitivo dei costi e I’attuale proprietario. Se nel contratto di
compera/vendita non e stata messa alcuna rimarca o definizione concernente i costi allora e responsabile iI nuovo proprietario.
d) Opposizione
concernente Ie strade d’accesso dalla particella 1090 ed i garage
sotterranei. II CC accetta con voto unanime i sensi delia richiesta. II testo e stato rielaborato dal pianificatore.
II CC accetta con voto unanime Ia revisione del piano di quartiere La Motta e iI nuovo piano di quartiere Creista. Con questa decisione si passera all’elaborazione definitiva del nuovo piano di quartiere con Ia pubblicazione.
-Prossima seduta: ev. 10.11.09 alle 17.00, sicuramente iI 17.11.09 alleore 2000.
II presidente:
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L’attuarid:
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3775_V_QP_La_Motta_Creista_QPV_de.pdf
CANTONE DEI GRIGIONI
COMUNE DI STAMPA
Piano di quartiere I Quartierplan La Motta: Parte l Teil
Creista, Maloja
Quartierplanbestimmungen
Deutsche Übersetzung — Es gilt die italienische Originalfassung
Esposizione pubblica:
22.08.09 — 21.09.09
Approvato dal Consiglio comunale il
4 novembre 2009
L’Attuario:
sig. G. Giovannini/
sig. U. Maurizio
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II Presidente:
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QUARTIERPLAN LA MOTTA; Teil Creista
COMUNE DI STAlVIPA
Quartierplanbestimmungen A.
Allgemeines
Art. 1
Der Perimeter des Quartierplanes Teil Creista‘ ist definiert im Situationsplan 121’000 des Einleitungsbeschlusses vom 15.März 2005. Für die Kostenverteilung der Grunderschliessung inklusive der zugehörigen Verfahrenskosten gilt der Perimeter 'Creista' als Teil des Quartierplanes 'La Motta' (siehe Plan Nr. 1).
Art. 2
Laut Einleitungsbeschluss vom 15.März 2005 bezweckt die Durchführung des Quartierplanes die Erstellung der Baureife mittels den Festlegungen im Quartiergestaltungs- und Quartiererschliessungsplan. Soweit notwendig sind Grenzbereinigungen durchzuführen. Für die Kostenverteilung der Grunderschliessung inklusive der zugehörigen Verfahrenskosten ist der Quartierplan 'La Motta' massgebend. Die fiir den Perimeter 'Creista' anfallenden Verfahrenskosten der ergänzenden Quartierplanfestlegungen und die Kosten der Feinerschliessung sind separat den Eigentümern des Quartierplangebietes 'Creista' zu belasten.
Art. 3
Der Quartierplan 'Creista' umfasst die folgenden Instrumente: 1. 2. 3. 4. 5. 6.
Perimeter des Quartierplanes
Zweck des Quartierplanes
Inhalt des Quartierplanes
Quartierplanbestimmungen Quartiergestaltungsplan 121’000 (Plan Nr. 2) Quartiererschliessungsplan 121’000 (Plan Nr. 3) Parzellierungsvorschlag 1:1’000 (Plan Nr. 4) Tabelle: Verteilschlüssel Kosten Tabelle: Kostenverteilung
Art. 4
Für alle baulichen Vorhaben innerhalb des Quartierplanperimeters gelten die Bestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Stampa (BauG), sofern die nachfolgenden Bestimmungen keine andere Regelung vorsehen.
Baugesetz
Für alle Bauvorhaben ist das Baubewilligungsverfahren gemäss Baugesetz durchzufiihren.
Art. 5 Bauwilligen haben mit dem Gemeindevorstand vor der definitiven Ausfertigung der
Baueingabe Kontakt aufzunehmen. Aufwendungen der Gemeinde im Zusammenhang mit Baugesuch und Bauberatung gehen zulasten des Bauwilligen. GIS PLAN AG, Chur qpc_rego|amento_d_gen_091104.doc
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Bauberatung
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COMUNE DI STAMPA
PIANO DI QUARTIERE La Motta, Teil CREISTA
B. Quartiergestaltungsplan
Art. 6
Der Quartiergestaltungsplan soll die Einordnung von Bauten und Anlagen in die ortsbaulichen und landschaftlichen Strukturen gewährleisten, insbesonders unter Berücksichtigung architektonischer, wohnungs- und ortsbaulicher Aspekte. Die Festlegungen gelten fijr alle Neu-, An- und Umbauten sowie Zweckänderungen und Umgebungsgestaltungen.
Zweck
Soweit im Abschnitt: ‘C Besondere Bauvorschriften’ keine Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen des Baugesetzes und die nachstehenden, allgemeinen Bestimmungen des Abschnittes: ‘B. Quartiergestaltungsplan’.
Art. 7 Innerhalb des Quartierplangebietes sind Hauptbauten nur in den bezeichneten,
überbaubaren Flächen (aree edificabile) zulässig. Die überbaubaren Flächen werden mittels Baulinien fiir Hauptbauten abgegrenzt.
Überbaubare Flächen
Auf der Parzelle Nr. 91012 (=pr0V. Nummer gemäss Vorschlag Parzellierungsplan) gilt die Regelbauweise gemäss Baugesetz der Gemeinde Stampa.
Art. 8
Freihaltebereiche (aree libere) dürfen nicht überbaut werden. Sie sind bestimmt fiir eine Nutzung als Garten- und Hofraum mit den zugehörigen Kleinbauten und Anlagen oder zu landwirtschaftlichen Zwecken. In den Hangbereichen sind Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet.
Freihaltebereiche
Unterirdische, von aussen nicht sichtbare Bauten und Anlagen sind gestattet. Zulässig sind weiter Aufgänge aus der Tiefgarage, soweit sie nicht in die Gebäude integriert werden können.
Im weiteren gelten die Bestimmungen fiir die Freihaltebereiche QP in Art. 13 BauG.
Art. 9
Baulinien (linee di allineamento) begrenzen die überbaubaren Flächen. Bauten dürfen bis an die Baulinie gestellt werden, ohne Berücksichtigung von zonengemässen Grenz- und Gebäudeabständen.
Baulinie gemäss Art. 68 Baugesetz
Für Bauvorhaben im Baulinienbereich gelten die Bestimmungen in Art. 68 BauG.
Art. 10
Für die Gebäudehöhen gelten die Masse im Zonenschema und die Bestimmungen in Art. 51 BauG.
Art. 11
Gibt der Gestaltungsplan keine Vorgaben, ist die Firstrichtung parallel zur längeren Fassade anzulegen. GIS PLAN AG, Chur / qpc_rego|amento_d_gen_091104.doc
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Gebäudehöhe
Firstrichtung
PIANO DI QUARTIERE La Motta, Teil CREISTA
COMUNE DI STAlVIPA
Art. 12
Unterirdische Bauten und Anlagen haben einen Grenzabstand von 2.5 m einzuhalten. Mit dem grundbuchlich gesicherten Einverständnis des Nachbarn können sie bis an die Grenze gestellt werden.
17 weitere Artikel
Art. 13 Die Ausnützung basiert auf der Bestimmung des Baugesetzes. Werden den einzelnen
Baustandorten Bruttogeschossflächen zugewiesen, so gelten diese als Maximalmass fiir den entsprechenden Baustandort. Die Berechnung der Bruttogeschossfläche richtet sich nach
Art. 49
BauG.
Art. 14
Unterirdische Bauten: Grenzabstand
Ausnützungsziffer
Bruttogeschossfläche
Bauweise Dachgestaltung
Neubauten haben eine klare und einfache Form aufzuweisen. Die Baumaterialien sind konstruktionsgerecht einzusetzen. Die Fassaden haben einen gemauerten Charakter aufzuweisen.
Art. 15 Die Sammelparkierungsanlage sowie die aus statischen Gründen gleichzeitig zu
proj ektierenden Bauten auf Parz.Nr. 91010 und 91011 (gemäss prov. Nummerierung im Vorschlag Parzellierung, Plan Nr. 4) sind in einer ersten Etappe auszuführen.
Etappierung
Die weiteren Etappen sollen in dieser Reihenfolge den Parzellen Nr. 91009, 91008, 91007, 91006, 91005 folgen
Art. 16
Entlang der Bauzonengrenze sind Einfriedungen nicht gestattet.
Im übrigen kann der Gemeindevorstand Einfriedungen bewilligen, wenn sie fijr den Schutz von Gärten und Bepflanzungen oder aus Gründen der Sicherheit notwendig sind und den landschaftlichen Gesamteindruck nicht beeinträchtigen.
Einfriedungen, Umgebungsgestaltung
Allenfalls zugelassene Einfriedungen haben gegenüber Quartierstrassen einen Abstand von 1.0 m einzuhalten. Stacheldraht, Plastikpfosten u.ä. sind nicht gestattet. Für Bepflanzungen dürfen nur einheimische, standortgerechte Arten verwendet werden.
Oberirdische Parkplätze sind nur an dem im Quartiererschliessungsplan bezeichneten Stellen zulässig. Zwischen den Gebäuden sowie auf der strassenabgewandten Gebäudeseite sind die Flächen als Garten- und Spielflächen sowie als Fussgängerbereiche (Hauszugänge, Verbindungswege) zu gestalten. Art. l7
Der bestehende natürliche Geländeverlauf ist grundsätzlich beizubehalten. Bei Gebäuden ist das gewachsene Terrain in der Regel bis an die Hausfassade zu fiihren.
Terrainveränderungen
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COM'UNE DI STAMPA
PIANO DI QUARTIERE La Motta, Teil CREISTA
Der Gemeindevorstand kann geringfügige Geländeveränderungen bewilligen, wenn die kleinräumliche Struktur nicht beeinträchtigt wird. Planierungen fiir Gartensitzplätze sind auf ein Minimum zu begrenzen. C. Quartiererschliessungplan
Art. 18 Der Quartiererschliesungsplan legt die Feinerschliessung des Quartiers mit den
Werkanlagen, den öffentlichen Fusswegen, der zentralen Sammelparkierung mit Zufahrt sowie den Besucherparkplätzen fest.
Art. 19 Für die Neubauten sind die gemäss Art. 26 BauG notwendigen Abstellplätze in der
gemeinsamen, unterirdischen Sammelanlage vorzusehen. Pro 3 Wohnungen ist ein Besucherparkplatz bereitzustellen.
Zweck
Parkplätze, Garagen
Art. 20
Die Sammelgarage, deren Zufahrt sowie die Besucherparkplätze gelten als allgemeine Quartieranlagen und sind bei der Zuweisung von Eigentumsrechten an Baustandorten als solche zu berücksichtigen. Die nach Art. 26 auszuarbeitende Nutzungs- und Verwaltungsordnung kann weitere gemeinsame Anlagen wie Spielplätze, Fusswege und Aufgänge, Freizeiträume, Räume fiir die gemeinsame Infrastruktur usw. vorsehen.
Art. 21
Für Werkleitungen wird die generelle Linienfiihrung festgehalten. Die Gemeinde lässt nach Genehmigung des Quartierplanes die Ausfiihrungsprojekte erstellen. Die betroffenen Grundeigentümer sind vor der Genehmigung der Ausfiihrungsproj ekte anzuhören. Die Gemeinde erstellt die kommunalen Werkanlagen zulasten der Grundeigenümer.
Allgemeine Anlagen
Wasser, Kanalisation
Meteorwasser ist nach den Weisungen der Gemeinde in die dafiir vorgesehenen Leitungen einzuleiten. Die vorgesehene Ableitung in Meteorwasserleitungen kann ersetzt werden durch Versickerungen oder die Ableitung in Sickerleitungen.
Nicht im Quartiererschliessungsplan aufgefiihrte Leitungen gelten als Hausanschlüsse und sind von den Grundeigentümern zu deren Lasten zu erstellen.
Für die Ausfiihrung der Werkanlagen gelten im übrigen die weiteren Bestiummungen der Gemeinde.
Art. 22
Die Erschliessung mit elektrischer Energie ist Sache der Gemeinde.
Die Standorte der Verteilkabinen sind mit den betroffenen Grundeigentümern abzusprechen. Verteilkabinen sind nach Möglichkeit in Bauten oder Mauern zu integrieren.
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Energie
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COIVIUNE DI STAIVIPA
PIANO DI QUARTIERE La Motta, Teil CREISTA
Art. 23 Die Gemeinde ist berechtigt (Baurecht), innerhalb des Quartierplanperimeters im
Strassenbereich eine Kehrichtsammelstellen einzurichten; sie wird von der Gemeinde erstellt. Die Abgrenzung des Baurechtes erfolgt in Absprache mit den Grundeigentümem.
Art. 24
Die Grundeigenümer sind verpflichtet, die Erstellung öffentlicher Werkleitungen und der dazugehörigen Nebenanlagen (Schächte, Hydranten, Verteilkabinen usw.) auf ihren Grundstücken gegen Entschädigung des Flurschadens zu dulden. Der Gemeindevorstand kann Anlagen privater Netzbetreiber (Energie, Kommunikation) den öffentlichen Werkanlagen gleichstellen, wenn sie einen gleichwertigen Versorgungsauftrag erfüllen.
Kehrichtsammelstellen (Baurecht)
Durchleitungsrechte
Die Eigentümer privater Werkanlagen sind verpflichtet, den Anschluss oder die Benutzung durch Dritte gegen eine angemessene Entschädigung zu dulden. Dritte sind zudem berechtigt, nicht überbaubare Grundstücksteile anderer Grundstücke fiir Hausanschlüsse gegen Entschädigung des Flurschadens zu queren. Im Falle von Uneinigkeiten entscheidet der Gemeindevorstand. E. Parzellierungsplan
Art. 25 Der Parzellierungsplan zeigt auf der Basis des aktuellen Grundbuchplanes und der
Baustandorte eine mögliche Parzellierung zu den Baustandorten auf. Er ist nicht verbindlich.
Art. 26
Vor der Parzellierung lässt der Gemeindevorstand in Absprache mit dem Bürgerrat ein Nutzungs- und Verwaltungsreglement ausarbeiten und im Grundbuch anmerken.
Inhalt
Nutzungs- und Verwaltungsreglement
F. Kostenverteilung
Art. 27
Das Quartierplanplangebiet 'Creista' ist Teil des Quartierplanes 'La Motta'. Im Rahmen der Kostenverteilung im Quartierplan 'La Motta' wird dem Teilgebiet 'Creista' ein Anteil an den Kosten der Gesamtplanung und Groberschliessung belastet.
Grundsätze, Quoten
Die auf die Grundeigentümer zu verteilenden zusätzlichen Kosten des Quartierplanes Teil Creista umfassen alle Kosten der ergänzenden Planung (Quartiergestaltung und Feinerschliessung), reduziert um einen allfälligen Beitrag der Gemeinde aus öffentlicher Interessenz. Die Kosten sind proportional zur zulässigen Bruttogeschossfläche zu verteilen. Die Fläche der Parzelle Nr. 91012 gemäss Parzellierungsvorschlag nimmt an dieser Verteilung nicht teil. GIS PLAN AG, Chur / qpc_rego|amento_d_gen_091 104.doc
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COMUNE DI STAMPA
PIANO DI QUARTIERE La Motta, Teil CREISTA
Die beteiligten Grundeigentümer (politische Gemeinde und Bürgergemeinde) könne einen anderen Schlüssel oder eine pauschale Abgeltung vereinbaren.
Die auf die Grundeigentümer entfallenden Kosten der Erschliessung gemäss Quartiererschliessungsplan umfassen nur Anlagen der Feinerschliessung und sind den Eigentümern der Parzellen Nr. 91005 —91011 gemäss Parzellierungsvorschlag zu belasten. Die Kosten fiir die Parkierungsanlagen nach Art. 19 Abs. 1 inkl. Zufahrt sind auf die Parzellen Nr. 91003 —91011 zu verteilen, sofern die beteiligten Grundeigentümer (politische Gemeinde und Bürgergemeinde) nicht eine pauschale Abgeltung vereinbaren oder im Einvernehmen nicht eine gleichwertige Lösung über die Ausscheidung von Stockwerkeinheiten resp. Miteigentumsrechten und ergänzenden Regelungen im Nutzungsund Verwaltungsreglement nach Art. 26 vorsehen.
G. Schlussbestimmungen
Art. 28
Nach Eintritt der Rechtskraft des Quartierplanes lässt der Gemeindevorstand den Quartierplan (Quartierplan 'La Motta, Teil Creista) im Grundbuch anmerken. Gleichzeitg meldet er die Rechtsänderungen zum grundbuchlichen Vollzug an.
Art. 29
Wird der Quartierplan nicht realisiert oder haben sich die Verhältnisse seit dem Erlass erheblich geändert, kann der Gemeindevorstand den Quartierplan von Amtes wegen oder auf Antrag der Grundeigentümer ganz oder teilweise aufheben oder abändern.
Anmerkung
Aufhebung oder Abänderung
Der Gemeindevorstand ist zur Aufllebung oder Abänderung verpflichtet, wenn der Quartierplan nicht mehr dem geänderten Bau- und Planungsrecht der Gemeinde entspricht. Die im Grundbuch durchgeführten Änderungen werden nicht annulliert.
Für die Aufliebung oder Abänderung von Quartierplänen gelten sinngemäss die Bestimmungen im kantonalen Raumplanungsrecht über deren Einleitung und Erlass. Esposizione pubblica: 22.08.09 — 21.09.09 Approvato dal Consiglio comunale iI
4 novembre 2009
L’attuario:
sig. G. Giovannini
Il presidente:
sig. U. Maurizio
GIS PLAN AG, Chur / qpc_regolamento_d_gen_091 104.doc
//
l
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‚—
1
COMUNE DI STAMPA Gemeinde
PQ LA MOTTA,
parte CREISTA
STAMPAIMALOJA: QP La Motta, Teil Creista, Maloja
Tab. 5 Creista: CHIAVE DI RIPARTIZIONE l VERTEILSCHLUSSEL
Bozza/Entwurf
Öffentliche Auflage:
Genehmigung:
Parz.Nr.prov. Bemerkung
91001 Gemeinschaftsfläche mit Besucherparkplätzen 91002 Ein-lZufahrt Tiefgarage 91003 Parz. mitMFH 91004 Parz. mit EFH (Polit.Gmd.; Teil Parz.Nr. 1359) 91005 Parz. mit EFH „ 91006 Parz. mit EFH 91007 Parz. mit EFH 91008 Parz. mit EFH 91009 Parz. mit EFH 91010 Parz. mit EFH 91011 Parz. mit EFH
Total ( *) ohne Parkierung)
Gemeinde
BGF
%
0 0 500 225 225 225 225 225 225 225 225
0.00 0.00 21.74 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78
2300 1575 2300
100
Anteil an Parkierung
Anteil an Anteil an *) Verfahren Erschliessung 0.00 0.00 21.74 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78
0.00 0.00 0.00 0.00 14.29 14.29 14.29 14.29 14.29 14.29 14.29
100
0.00 0.00 21.74 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78 9.78
100
STAMPAI MALOJA: QP La Motta, Teil Creista, Maloja
100
Bozza/Entwurf
Tab. 6 Creista: RIPARTIZIONE DEI COSTI I KOSTENVERTEILER Öffentliche Auflage:
Genehmigung:
Parz.Nr.prov. Bemerkung
‚
__w
91001 Gemeinschaftsfläche mit Besucherparkplätzen 91002 Ein-lZufahrt Tiefgarage 91003 Parz. mitMFH 91004 Parz. mit EFH (Polit.Gmd.; Teil Parz.Nr. 1359) „ 91005 Parz. mit EFH _ 91006 Parz. mit EFH 91007 Parz. mit EFH
91008 Parz. mit EFH
91009 Parz. mit EFH 91010 Parz. mit EFH
91011 Parz.mitEFH
Total (Erschiiessung ohne Parkierung Nt.) (Parkierung)
KOSTENSCHATZUNG
Verfahren (Konzepte und QP Teil Creista)
Wasserleitung Anschluss bestehender Hydrant Kanalisationsleitung Ev. Sanierung bestehende Anschlussltg. (Verlegung und Tieferlegung)
Wendemöglichkeit bei Einfahrt zu Tiefgarage Zufahrt zu Tiefgarage Besucherparkplätze oberirdisch Besucherparkplätze in TG Tiefgarage Annahme
BGF Anteil an Verfahren Anteil an Erschliessung Anteil an Parkierung m2 % Fr. % Fr. % Fr. 0 0.00 0.00 0.00 0 0.00 0.00 _ 0.00 500 21.74 8'696 . 0.00 O 21.74 97'826 225 9.78 3'913 0.00 O 9.78 44'022 225 9.78 3'913 14.29 30'786 9.78 44'022 225 9.78 3'913 14.29 30‘786 9.78 44'022 225 9.78 3'913 14.29 30‘786 9.78 44'022
225
9.78
225
9.78
225 225
2300 1575 2300
Menge
75 1 120 1
1 25 3 3 12
9.78 9.78
100
a Fr.
200 1‘000 200 50'000
10'000 1'500 6'000 30'000 35'000
3'913
14.29
30'786
9.78
3'913
14.29
30'786
9.78
3'913 3'913
40000
40'000
_—
14.29 14.29
100
30'786 30'786
215'500
44'022
9.78 9.78
44'022 44'022
100
450000
44'022
15'000 1'000 24'000 50'000
10'000 7'500 18'000 90'000 215'500
30'000 420'000 450'000
Kostenangaben beruhen auf Schätzung. Zuverlässigere Werte sind aufgrund eines Vorprojektes zu ermitteln.
GIS PLAN AG, Chur/ qp_Creista_091104_O.doc/04.11.09
Tab. 5 / 6
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun