Quartierplan Sot Spondas - Änderung 1994

Procedura da plan da quartier · Surses

Document

Numer
94.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Surses
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
10-10-1994

Karte

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Text

3539_B_QP_Sot_Spondas_fehlt.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Surses

Savognin Quartierplan Sot Spondas Beschluss

Beschluss des Gemeindevorstandes vom 10.10.1994 (Art. 19 KRVO)

Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.

3539_V_QP_Sot_Spondas_Ausfuerungsbest.pdf

QUARTIERPLAN SOT SPONDAS, GEMEINDE SAVOGNIN

AUSFUEHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUM QUARTIERPLANBESCBLUSS VOM 8.8.1977

BESCHLOSSEN VOM GEMEINDEVORSTAND SAVOGNIN

AM ‚./.°3' OKTOBER 1994

Gemäss Beschluss vom 8.

August 1977 erliess die Gemein—

de Savognin Quartierplanbestimmungen für die Landabtre— tung und Baukostenverteilung der Quartierstrasse Sot

Nach Eintritt der Rechtskraft wurde die durch

Ganzen Text zeigen

Spondas.

389 vorzufinanzie—

die Bauinteressenz der Parzelle Nr.

Anlage

rende

befindlichen

fallenden

Die

übrigen

im

Beizugsgebiet

Grundeigentümer

sollten

die

auf

realisiert.

ihres

Ueberbauung

nen

vorgesehen,

der

anlässlich

Erschliessungsbeiträge

eige—

war

Es

bezahlen.

Grundstückes

ent—

sie

den Kostenverteiler aufgrund des Netto—Bau—

gemäss Zonenplan vom 17.

flächenanteiles von 12'546 m2

Juli 1976 zu ermitteln. die

der

Ueberbauung

Quartierplanung

Sot

sich die

Ge—

Während

der

Spondas

auslösenden Parzelle Nr.

meinde

Savognin

gestützt

auf Druck der

gezwungen,

Baugesetz

und

rung

Im

standen

Vordergrund

mäss

Weisung

sah

Bündner Regie—

sollte

revidieren.

zu

Zonenplan

grossflächige

Regierung

der

389

Ge—

Auszonungen.

Baulandreserve

die

der Gemeinde Savognin — wie andernorts 4 in einer Zeit—

spanne von 12 bis 15 Jahren überbaut werden.

Nach

mehrjährigen

Verhandlungen

zwischen

kantona—

den

len und kommunalen Behörde konnte insofern ein Kompro— mis

gefunden

werden,

welche

sich

reduzieren

zonungsforderungen

flächen,

als

im

Gebiet

dierten Zonenplanes vom 17. 1993

als

Bauland

die

Die

liessen.

Spondas

Netto—Bau—

aufgrund

des

Dezember 1991 bzw.

beansprucht

Aus—

übergeordneten

werden

können,

revi—

l7.

Mai

betragen

nunmehr noch 7'649 m2 (anno 1977 12'546 m2). Aufgrund

des

modifizierten

Zonenplanes

beabsichtigte

der Gemeindevorstand eine getrennte Behandlung der Bauland ausgeschiedenen Fläche und jener,

als

welche Gegen—

stand einer späteren Einzonung werden sollte.

Im beson—

_3_ Ver—

aktuellen

den

bestrebt,

Behörden

die

waren

deren

hältnissen möglichst in jeder Hinsicht Rechnung zu tra—

Gegen die in AbWeichung zu den Quartierplanbestim—

gen.

erneuten Ueberprü—

des

Vertrauen

im

Einerseits

unterziehen.

zu

einer

Angelegenheit

die

Kan—

des

Diese Tatsache veranlasste den Gemein-

tons Graubünden. devorstand,

Spondas

Sot

Verwaltungsgericht

beim

Rekurs

fristgerecht

fung

Beschlussfassung

erfolgte

Stockwerkeigentümergemeinschaft

die

erhob

1977

Jahre

dem

aus

mungen

Grundeigentümers auf den ursprünglichen Quartierplanbe— Umstandes,

des

Würdigung

in

andererseits

und

schluss

dass die durch die Bündner Regierung veranlasste Zonen— planänderung nicht Weitere Beeinträchtigungen rechtfer—

ist der Gemeindevorstand bereit,

tigt,

das ursprüngli— Darüber hin—

che Abrechnungsmodell dennoch anzuwenden. aus

dass die im Quartierplanverfahren inte—

steht fest,

grierten

Parzellen

bzw.

Grundeigentümer

im

Jahre

1977

des

sichtigung

beschlossenen

wenig

einandersetzung

Die

gemäss

1977

vorzunehmen.

gemäss

Der

16.

Netto—Baufläche

von

12'546

‘vom

Zusammenstellung

Alle

nunmehr

sind

der

nehmen.

wie

Angaben,

Prozentsätze

352'184.10

Abrechnungsmodell

beiliegenden

Kostenverteilungstabelle

effektiven

dass

Abrechnungssumme

3.2 des Beschlusses vom 8.

Fälligkeit

Bezüglich

der

ebenfalls

weiterhin

der

Quartierplanbestimmungen lautet wie folgt:

die

das

sowie

anzuwendende

Berechtigung,

m2

1993

Dezember

lO.

unverändert

Die

August

vom

totale Erstellungskosten in der Höhe von Fr.

gegenüber.

ist

Kostenverteilung

Beschluss

rechtskräftigen

somit

stehen

Sinn.

Vorgehens

gerichtlichen Aus-

einer

Durchsetzung

die

bringt

Berück—

Bei dieser Ausgangs—

effektiv keine Nachteile erfahren.

lage

durch

ent—

zu

Verteilung nach der

erfolgt,

ist

der

Ziffer

August 1977 zu entnehmen.

und

Grundsatz

vom

gilt

Zahlungsmodalitäten

8.

der

gemäss

Ziffer

5

August

1977.

Dieser

_4_ "5.

Regelung der Finanzierung

5.1

VOrfinanzierung

finanziert

Die Bauherrschaft der Parzelle Nr. 389 die ganzen Erschliessungskosten vor. 5.2

Beteiligung an der Finanzierung

Wird in einer Parzelle innerhalb des Quartierplan— gebietes Sot Spondas gebaut, so müssen die effek— tiven Erschliessungsbeiträge (aufgrund der Abrech— nungssumme errechnet) gemäss den vorerwähnten Pro— zentanteilen innert 30 Tagen nach Baubeginn be— zahlt werden und zwar auf das Konto "Sot Spondas" der Schweiz.

Kreditanstalt,

Chur."

somit unverän—

Der Grundsatz der Vorfinanzierung bleibt

dert bestehen.

DEMNACH WIRD ERKANNT: 1.

Der Entscheid vom

wird aufgehoben.

"Sot Spondas"

rung des Quartierplanes

Die

1994 betreffend die Abände—

März

7.

Quartierplanbestimmungen

rechtskräftigen

vom

8.

August 1977 bleiben unverändert bestehen.

2.

Der

Kostenverteiler

tierplangebiet

"Sot

vom

1977

August

8.

Spondas"

bildet

das

für

Quar—

einen integrieren—

den Bestandteil.

3.

Die

gemäss

Aufwand

vom 8.

4.

Das

Ziffer

Bauamt

der

Gemeinde

gewünschte

3?? Oktober 1994,

Wird

3.2

des

dem

gemäss

effektiven

Quartierplanbeschlusses

August 1977 verteilt.

sätzlich

5.

werden

Quartierplankosten

eine

gelegene

Auskünfte

18.00 Uhr,

innerhalb

Parzelle

Savognin

des

allfällige

wird

nach

Voranmeldung’

bis,

erteilen.i

Quartierplanes

überbaut,

zu-

so

müssen

"Sot

die

Spondas"

gemäss

bei—

-5-

liegendem

innert

30

ausgewiesenen

Kostenverteiler

nach

Tagen

zu

meindevorstand

Baubeginn

auf

bezeichnendes

ein

Konto

Aufwendungen

Ge—

durch

den

"Sot

Spondas"

erstattet werden.

den.Ä<Q‘Oktober 1994

Savognin,

FUER DEN GEMEINDEVORSTAND: 502

‘‚

i3: 4‘

Sep

Mitgeteilt am:

(Cbnrad Plaz

uetg

„wiägy

.Afi Oktober 1994

Verteiler:

—

an

sämtliche

376,

388,

und 969

Eingeschrieben

Grundeigentümer

389,

390T,

386T,

der

385T,

Parzellen 1065,

381,

378, 967,

377, 968

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Tabelle1

Gemeinde Savoqnin

Erschliessung Quartierplangebiet Sot Spondas

Kostenverteiler gemäss Quartierplan vom 8.8.87

Parzellen Nr.

Nettobaufl.

Prozentsatz

Kostenanteil

378 377 376 388 389 390 386

229 621 1088 2336 — 2459 1114 563

1.83% 4.95% 8.67% 18.62% 19.60% 8.88% 4.49%

6’428.36 17‘432.36 30'541.71 65'574.85 69'027.63 31‘271.57 15‘804.21

1.39% 2.36% 2.18% 2.95% 2.03% 100.00%

4‘912.50 8'309.14 7'663.50 10'386.43 7'158.21 35218410

385

1065 381 967 968 969

2767

175 296 273 370 255 12546

22.05%

77'673.63

Seite 1

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