Quartierplan Fallboden

Procedura da plan da quartier · Schmitten (GR)

Document

Numer
83.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Schmitten (GR)
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
07-06-1983

Karte

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Text

3514_B_QP_Fallboden.pdf

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B E S C H L U S S

DES GEMEINDEVORSTANDES

S C H M I T T E N

( ALBULA)

vom 7. Juni 1983

IERPLAN= BETREFFEND QUARTIERPLAN " FALLBODEN " SAMT QUART BESTIMMUNGEN

1.

Mai 1983 Der in der Zeit vom 22. April 1983 bis am 21.

öffentlich'aufgelegte Quartierplan Fallboden samt Quartierplanbestimmungen

(

Neuzutei1ung/Landumlegung 1:500

) alter Besitzstand 1:500 und Erschliessungsplan 1:500

wird genehmigt.

2.

Mitteilung an:

GEMEINDEVORSTAND SCHMITTEN

Der Aktuar:

Der Präsident:

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Sept.

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3514_V_QP_Fallboden_QPV.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Schmitten

Quartierplan Fallboden Quartierplanvorschriften

Erlassen vom Gemeindevorstand am 7. Juni 1983

- G E M E

S C H M I T T E N

I N D E

QUARTIERPDANUNG FALLBODEN ‚QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN

Gestützt auf Art.

Ganzen Text zeigen

38 ff KRG und Art.

l6 ff Baugesetz der

Gemeinde Schmitten erlässt der Gemeindevorstand Schmitten

folgende Quartierplanbestimmungen.

A.

ALLGEMEINDE

Art.

BESTIMMUNGEN

l

Die Quartierplanung “Fallboden" erstreckt sich über folgende

Quartier-

plange-

Parzellen:

biet

Parz.

l

Parz.

3

Parz. Parz.

Earz.

2 4

r

5

Die genaue Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Plan

Art.

"Alter Besitzstand"

1:500 ersichtlich.

2

Die Quartierplanung "Fallboden" umfasst folgende Bestandteile:

Bestand-

l.

teile des

2.

Quartier-

3.

planes

Planungs-

kosten

/

Quartierplanvertrag

Erschliessungsplan 1:500

Landumlegung, Neuzuteilung 1:500

Art.

3

Die Planungskosten werden gemäss der Neuzuteilung wie folgt

auf die Grundeigentümer verteilt:

7.93 %

15.03 %

43.94 %

12.00 %

14.00 %

7.10 %

100.00 % B.

Verkehrs—

ERSCHLIESSUNG

Art.

4

Die Verkehrserschliessung der einbezogenen Parzellen erfolgt

erschlies- gemäss Erschliessungsplan 1:500. sung

Die private Erschliessungsstrasse wird im Landumlegungsverfahren

als separate Parzelle ausgeschieden und den Grundeigentümern im Miteigentum zugewiesen.

Der Unterhalt obliegt den Strasseneigentümern,

mung den Strassenbenützern.

Bau der

Art.

die Schneeräu-

5

Die Grundeigentümer erstellen die Erschliessungsstrasse selbst.

Erschlies- Die Aufsicht über die Erstellung der Strasse obliegt dem Ge— sungs-

strasse

Kosten

der Er—

schlies-

sungs—

strasse

meindevorstand.

Vor Baubeginn ist das Bauprojekt dem Gemeindevorstand zur

Genehmigung

Art.

zu unterbreiten.

6

Die Kosten der Projektierung und Erstellung der Erschlies-

sungsstrasse gehen vollumfänglich zu Lasten der beteiligten

Grundeigentümer.

aufgeteilt:

Die Kosten werden nach folgendem Schlüssel

Gemeinde Schmitten

Fläche

Anteil

370 m2

8.09

239 m2

701 m2

2050 m2

560 m2

653 m2

4573 m2

5.23

%

%

15.33 %

44.83 %

}

12.25 %

14.27 %

100.00

%

Die Zäune entlang der Strasse werden vom jeweiligen Grund-

eigentümer versetzt.

Der Zaun zwischen Parz.

2 und 3 wird je zur Hälfte von den

Grundeigentümern versetzt.

Eigentum

1er

Strasse

Art.

7

Nach der Fertigstellung der Strasse übernimmt die Gemeinde

den Strassenanteil entlang der Parkplätze ohne Entschädigung.

Der übrige Teil der Strasse bleibt im Eigentum der Grund— eigentümer.

Art.

8

>arkp1ätze Die Parkplätze werden durch die Gemeinde erstellt und unter-

halten.

Die Finanzierung der Erstellungskosten erfol t nach

der Erschliessungsverordnung.

9

ist

Gleichzeitig mit dem Bau der Erschliessungsstrasse

versorgung auch die Hydrantenleitung zu erstellen. P rojektierung,

Bauleitung und Erstellung gehen zu Lasten

der Grundeigentümer.

werden die

Die Kosten der

Nach Abzug allfälliger Subventionen

Restkosten nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:

240 m2

470 m2

6.27 %

12.28 %

1905 m2

49.76 %

653 m2

17.07 %

560 m2

3828 m2

14.62

100.00

%

du

Wasser-

Art.

Q.

Landum-

legung

BAULANDUMLEGUNG

Art.lO

Für die Landumlegung ist die Landumlegung/Neuzuteilung 1:500 massgebend. Mehr- oder Mindermasse der Neuzuteilung werden

nach Durchführung der genauen Vermessung mit Fr.

ausgeglichen.

40.-- pro m2

überträgt sein Grundstück ausserhalb der Bau-

zone im Halte von ca 465 m2 an

93 m2 Bauland von

Die Gemeinde erwirbt von

.

und erhält dafür

die zur Erstellung der

Parkplätze gemäss Erschliessungsplan notwendigen ca 331 m2 . Zahlbar /m2‚ also Fr. Land zum Preis von Fr.

nach der Eigentumsübertragung. Herrn

bezahlt an

für den nicht

flächenmässig ausgeglichenen Strassenabzug von l7 m2

Fr.

D.

Anmerkung

im Grund—

buch

60.-- pro m2,

also Fr.

1020.--.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art.ll

Der Gemeindevorstand lässt auf KOSten der Grundeigentümer den vorliegenden Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde Schmitten anmerken.

Der vorliegende Quartierplan

bis

21.5.1983

ist

in der

Zeit vom 22.4.1983

öffentlich aufgelegen und wurde von den

Grundeigentümern ohne Einsprache akzeptiert.

Der Gemeindevorstand Schmitten hat den vorliegenden Quartier—

plan "Fallboden"

am

7.6.1983

genehmigt.

Gemeindevorstand Schmitten

Der Präsident:

im?!

Der Aktuar:

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