Quartierplan Portal

Procedura da plan da quartier · Churwalden

Document

Numer
18.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Churwalden
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
06-12-2018

Karte

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Text

3911_B_QP_Portal.pdf

GEMEINDE CHURWALDEN

Gemeinde Churwalden 101 Hauptstrasse 101 Churwalden ?0?5 Churvvaiden 7075

Churwalden, 14. 14- Dezember 2018 /i“ POP PGP /i G.-Nr. G.uNr. 2806

Entscheid betreffend b_EE‘iffEl‘d Genehmigung Quartierplanung Entscheid Quartierplanung Portal, Portal, Churwalden Churwalden Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Churwalden hat an an seiner seiner Sitzung vom ü. 6. Dezember Dezember 2018 2018

I. festgestellt und erwogen: erwogen: I. festgestellt und 1. 1.

Die Die Quartierolanakten Quartierplanakten lagen vom 23. 23. Februar Februar bis 26. 26. i'v'iarz März 201B 2018 öffentlich öffentlich auf.

2. 2.

Aufgrund der der vorgenommenen vorgenommenen Änderungen gegenüber der der 1. 1. Öffentlichen erfolgte vom Öffentlichen Auflage erfolgte 19. Üktober 19. Oktober 201B 2018 bis bis 19. 19. November November 2018 2018 eine Öffentliche Auflage. eine zweite öffentliche

Ganzen Text zeigen

3.

Alle eingegangenen Einsprachen wurden von Alle von den Einsorechern zurückgezogenEinsprechern zurückgezogen.

II. beschlossen:

1. 1.

Die Einsprachen Einsprachen wurden infolge infolge Rückzugs Rückzugs mit separatem Entscheid als gegenstandslos abgeabgeu schrieben.

2.

Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand erlässt den Quartierplan Portal. den Duartierpian Portal, umfassen folgende Bestandteile: umfassen folgende

Quartierolanvorschriften inkl. inkl. Anhänge - Quartierplanvorschriften - Bestandesplan 1:500 1:500 -Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:500 1:500 -aErschIiessungsplan Erschliessungsplan 1:500 1:500 -— Neuzuteilungsplan 1:500 1:500

3.

Die lD_=I..|.'artierplanakten Quartierplanakten können auf auf dem Bauamt eingesehen werden.

3.

Der vorliegende vorliegende Beschluss Beschluss kann innert 30 30 Tagen mittels Beschwerde Tagen seit dessen Mitteilung mittels lli'erwaItungsgericht des beim Verwaltungsgericht des Kanton Kanton Graubünden, Chur. werdenChur, angefochten angefochten werden.

d. 4.

Mitteilung an: an: - alle Grundeigentümer -— Planungsbüro Stauffer Stauffer 3st & Studach so. AG, Alexanderstrasse Alexanderstrasse 33. 2'000 Chur 38, 7000 Chur - Caviezel Partner, Masanserstrasse 13B, ?000 Chur 136, 7000 Chur -

Für die die Gemeinde Gemeinde Churwalden

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l "7 2. i'v'iargrith Raschein Ra Margrith

33.:";

Gemeindepräsidentin

Rathaus ICH-von“. ifiioiwalden CH-7075 Churwalden

031332 Ir-Inion: o8i Telefon: 382 oo oo 11 oo 15.} 33:4 0019 oBi 382 las: Fax: 08i

i

Peter Krättli Peter Krättli

Leiter Bauamt

gemeindeiflchurwaidenxh E-J'vlaii: E-Mail: [email protected] WWW.I[IliUi'WBilCiEi‘I-Cl‘I internet: www.churwalden.ch Internet:

"H"

graubjnden grauenden

69

_. Gemeinde Gemeinde Churwalden

Auszug aus aus dem dem Protokoll Auszug Protokoll der der Vorstandssitzung vom 06.12.2018 Vorstandssitzung vom 06.12.2018 Vorbehalten bleibt bleibt die Vorbehalten die Protokoiigenenmigung durch den Protokollgenehmigung durch den Gemeindevorstand! Gemeindevorstand! Absender: RAM RAM Absender: Archivplan: 27 Umweltschutz Archivplan: Umweltschutz und Raumordnung

Beschlussnummer: GV0.2018.425 GVD.2olB.425 Beschlussnummer:

23. Quartierplan 23. Quartierplan Portal Einsprachenbehandlung und Portal —— Einsprachenbehandlung und Erlass Ertass Sachverhalt /i Erwägungen: Die 2. Öffentliche Auflage des öffentliche Auflage des OP fand vom 19. DP Portal Portal fand bis 19. l'v'tit Mail 19. Dktober Oktober bis 19. November November statt. Mit Mail vorn vom 15.11.2o18 15.11.2018 nimmt ., Bezug aufdie Bezug auf die Grenzsituation Grenzsituation zwischen den aus. den Parz-Nrn. Parz.-Nrn. 2o435 20435 und und zogeo 20966 führt führt aus, gegenüber der 1. Öffentlichen Auflage Grundstücksfläche ihm werde gegenüber Grundstücksfläche weggenommen, weggenommen. was der 1. öffentlichen Auflage was ungerecht ungerecl'it sei und eine Benachteiligung bedeute. bedeute. Das Das Bauamt hat hierzu nachfolgende eine nachfolgende zusammengefasste Klarstellung gemacht: geiriacl'it: •i

Die Grundstücksgrenzen Die rnit der Grundstücksgrenzen von von Parzelle Parzelle 2(1966 20966 haben haben sich mit Auflage gegenüber gegenüber der 1.. der 2. Öffentlichen öffentlichen Auflage der 1. Öffentlichen Auflage Auflage nicht verändert und bleiben wie öffentlichen wie heute unverändert bestehen. Das Baufeld auf auf Parzelle ‚ICI-435 ist 20435 ist in in der 2. Öffentlichen 1- Öffentlichen Auflage auch unverändert geblieben. öffentlichen Auflage gegenüber der der 1. öffentlichen Auflage

•i

auf das Richtprojekt auf Bezogen auf auf Parzelle zoags 20435 insbesondere insbesondere die die Tiefgarageneinfahrt Tiefgarageneinfahrt und den den Urnger Umgebungsbereich zwischen den den Parzellen Parzellen 2oa35 20435 und und 243966. 20966, wo wo ein Gartenrestaurant nicht zuzulassen sei, sei. wird darauf hingewiesen, hingewiesen. dass das Richtprojekt darauf ltichtprojekt nicht Gegenstand Gegenstal'id des Öffentlich aufgelegten Quartierplans Duartierplans des nun nun öffentlich bildet und über die die aufgelegten aufgelegten Pläne und die hinaus mit n'iit dem Quartierplan Duartierplan Portal die Duartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften hinaus Portal 1. Etappe keine Festlegungen erfolgen. erfolgen. Damit kann gegen das Richtprojekt 1. Etappe keine Richtprojekt selbst zurzeit auch nicht Einsprache erhoben werden. Entsprechende Einwände müssten direkt direkt gegen gegen das Baubewilligungsgesuch, Baubewilligungsgesuch. welches welches Bewilligung ebenfalls ebenfalls öffentlich Öffentlich ausgeschrieben werden müsste, vor einer Bewilligung müsste. erhoben werden.

•i

Die E—iv'iail Die E-Mail vom 15. 15. November Einsprache verstanden, verstanden. da diese die November 201.3 2018 wird wird nicht als Einsprache die forn'iellen formellen Gültigkeitsanforderungen. namentlich das Erfordernis Erfordernis der und der Unterschrift. nicht nicht eranforderungen, erder Schriftform Schriftform und der rechtsgültigen rechtsgültigen Unterschrift, füllt. füllt.

Mit Schreiben vom 12.11.2o13 12.11.2018 stellen stellen Anträge wie selben Anträge . Das Bauamt hat hierzu eine Klarstellung analog an an gemacht mit folgender Bemerkung: •-

diedie-

Die Einsprache Einspracheverfahren in Einsprache würde nun in in einem einem formellen Einspracheverfahren erlauin diesem diesem Sinne behandelt. Vorab erlauben wir uns deshalb die die Nachfrage. Nachfrage, ob unter diesen Umständen an an der Einsprache Einsprache festgehalten wird, wird. was Verwaltungsverfahrens bedingen würde, die ErÖffnung Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens würde. oder ob die die Einsprache Einsprache zurückgezogen wird. wird.

mit. sie zwar zwar mit unseren Erläuterungen Erlt‘iuterungen nicht Mit Schreiben vom 28.11.2018 28.11.2018 teilen teilen mit, dass sie sind. jedoch den ganz zufrieden sind, eigentliche Baugesuch abwarten werden. Sie den Entscheid Entscheid akzeptieren und das eigentliche Sie hätten an an einem einem Verwaltungsverfahren 1derwaltungsverfahren kein Interesse, Interesse. weshalb sie ihre Einsprache zurückziehen. zurückziehen. erlassen werden. werden. Der wiederum bekannt bekannt zu Somit kann der der Duartierplan Quartierplan definitiv erlassen zu geges Der Eriass Erlass ist den den Beteiligten Beteiligten wiederum 19 KB‘v‘D}. Ablauf der ben (Art. (Art. 19 KRVO). Nach Ablauf QP dann rechtskräftig. sodass der EÜ-tägigen 30-tägigen Beschwerdefrist ist der sodass der QP li'l'i der OP dann rechtskräftig, der OP im Grundbuch angemerkt werden und als Grundlage für die die Beurteilung Beurteilung von von Bauvorhaben Bauvorhaben dienen kann. Antrag: Bekanntgabe allen Beteiligten. Beteiligten. - Es Es sei sei der der It.jiuartierplan Quartierplan Portal Portal zu zu erlassen inkl. Bekanntgabe --Nach sei der Nach Ablauf der der Eo-tägigen 30-tägigen Beschwerdefrist sei DP im der OP im Grundbuch anzumerken.

Beschluss: Beschluss: - Der Der Quartierplan Quartierplan Portal Portal wird unter Bekanntgabe Bekanntgabe an wird —— unter an alle alle Beteiligten Beteiligten -- erlassen. erlassen. Ablaufder - Nach Ablauf der 3o-tägigen 30-tägigen Beschwerdefrist ist der der OP im Grundbuch anzumerken. QP im anzumerken. -

0

Gemeinde Gemeinde Churwalden

7075 2:313 12. Dezember 2018 ?Ü?5 Churwalden, 12. Darin Friedli,Gemeindeschreiber Dario Friedli,

Uerteiler: Verteiler:

3911_V_QP_Portal_QPV.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Churwalden

Quartierplan Portal Quartierplanvorschriften

1. Öffentliche Auflage vom

23. Februar 2018

bis

26. März 2018

2. Öffentliche Auflage vom

19.0ktober 2018

bis

19. November 2018

Vom Gemeindevorstand erlassen am:

Die Gemeindepräsidentin:

Der Gemeindeschreiber:

6. Dezember 2018

Art.

Zweck des Quartierplanes

Art.

Bestandteile des Quartierplanes

Art. Art.

07t

Quartierplangebiet

Verbindlichkeit Etappierung

Art. Art.

Art. Art.

COGJNO)

Grenzbereinigung, Bereinigung der Rechte Landumlegung und Grenzbereinigung Alter Bestand

.

Neuparzellierung und Neuzuteilung

Begründung von Fuss» und Fahrwegrechten

00010101

Allgemeine Bestimmungen

Art.

m-P-P-«ß-IÄ-P-

Inhalt

Art. 10 Neuzuteilung

Art. 11 Wertausgleich

Art. 12 Bereinigung der Dienstbarkeiten

10

Art. 13 Anmerkungen, Vormerkungen

23’

Art. 14 Grundpfandrechte

27

Art. 15 Eigentumserwerb

27

Nutzung und Gestaltung

27

Grundsatz .

27

Art. 17 Nutzungsart

27

Art. 18 Fassadenhöhe und Gesamthöhe

28

Art. 19 Nutzungsmass

28

'Art. 20 Überbaubare Flächen

28

Art. 21 Dachgestaltung

29

Art. 22 Gestaltungsbereiche

29

Art. 23 Umgebungsbereich

29

76 weitere Artikel

Art. 24 Baugestaltungslinie

29

Art. 25 _Abzubrechende Bauten und Anlagen

30

Art. 26 Haushälterische Bodennutzung

30

Art. 27 Gestaltungsberatung

30

Art. 16

Art. 28 Grenze und Gebäudeabstände

30

Art. 29 Architektur, Materialisierung

30

Erschliessung Verkehr

31

Art. 30 Verkehrsanlagen

31

Art. 31 Anschluss'Bärgliwäg

31

Art. 32 Öffentlicher Fussweg

31

Art. 33 Private Erschliessungsanlagen

31

Art. 34 Parkplätze

32

Erschliess'ung Versorgung/ Entsorgung

32

Art. 35 Versorgungsanlagen

32

Art. 36 Anschluss an das Versorgungsnetz

32

Art. 37 Meteorwasser

33

Art. 38 Eigentum an Versorgu‘ngsanlagen

33

Art. 39 Durchleitungsrechte

33

Art. 40 Abfallentsorgung

33

Finanzierung

34

Art. 41 Öffentliche Sammelstrasse

34

Art. 42 Öffentliche Veru und Entscrgungsanlagen

34

Art. 43 Private Erschliessungsanlagen

34

Art. 44 Kostenschätzung

34

Art. 45 Vorbehalt der gesetzlichenAbgaben

.35

Schlussbestimmungen

35

Art. 46 Planungskosten

35

Art. 47 Anmerkung / Eintrag im Grundbuch

35

Art. 48 Differenzbereinigung

36-

Art. 49 Aufhebung oder Abänderung des Ouartierplans

36

Anhang Anhang 1: Bestandestabelie Anhang 2: Neuzuteiiungstabelle

Anhang 3: Verteilschlüssel Anhang 4: Kostenschätzung

Anhang 5: Provisorischer Kostenverteiler Anhang 6: Grundbuchauszüge

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Gestützt auf Art. 51 ff des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erlässt der Gen meindevorstand Churwalden nachfolgenden

QUARTIERPLAN PORTAL

1

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Quartierplangebiet

Der Quartierplan Portal erstreckt sich über die Grundstücke Nr. 201 15, 201 17,

1

201 18, 20433 (teilweise), 20434 (teilweise) 20435, 20436, 20437, 20438 (teilweise), 20966, 20967, 21065, 21102, 21127, 21208 (teilweise), 21369 so" wie die Baurechtsgrundstücke 211,58 und 21159 des Grundbuches Churwal—

den. Die genaue Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Bestandesplan ersichtlich.

Art. 2 1

Zweck des Quartierplanes

Der Quartierplan Portal bezweckt die Schaffung eines attraktiven Zentrums— quartiers für Wohnen und Dienstleistungen sowie Nutzungen im Zusammen— hang mit den angrenzenden touristischen Angeboten. Der Quartierplan regelt die Erschliessung sowie die Situierung der Bauten im Ouartierplangebiet.

Der Quartierplan regelt zudem die Landumlegung und Grenzbereinigung sowie die Grundsätze für die Verteilung der Erschliessungs— und Planungskosten.

Art. 3 Bestandteile des

Quartierplanes

1

Der Ouartierplan umfasst die folgenden Bestandteile: .„

Quartierplanvorschriften mit Anhang 1 bis 6

—

Bestandesplan 1:500

l ——

Neuzuteilungsplan1:500

»

Erschliessungsplan1:500

„

Gestaltungsplan1:500

Art. 4 Verbindlichkeit

1

Der Quartierplan gilt für die Eigentümerinnen und Eigentümer aller im Quartier" plangebiet gelegenen Grundstücke, unbesehen allfälliger Handänderungen. Bauten und Anlagen im Quartierplangebiet haben, soweit die nachfolgenden Ar— tikel keine besonderen Vorschriften enthalten, den jeweils geltenden Bauvorschriften sowie den Vorschriften der Erschliessungsreglemente der Gemeinde

zu genügen.

'

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP-Vorschriften Oktober 2018

Die Bauten und Anlagen im Ouartierplangebiet haben zudem den einschlägigen Bestimmungen der Feuerpolizeigesetzgebung zu genügen.

Vor Erstellung von Bauten und Anlagen ist das'ordentliche Baubewilligungsverw fahren durchzuführen.

Art. 5 Etappierung

Das Quartierplangebiet ist in zwei Etappen unterteilt. Für das Gebiet innerhalb der 2. Etappe haben die Inhalte des Quartierplans lediglich hinweisenden Chae

1

rakter. Für die 2. Etappe ist die Erschliessung, Gestaltung und Neuzuteilung noch verbindlich zu regeln. Dies im Rahmen einer Ergänzung des vorliegenden Quartierplans Portal oder der durchzuführenden Arealplanung innerhalb der Kernzone Portal.

Für das Gebiet der 2. Etappe gelten folgende Ziele und Rahmenbedingungen:

Bebauungsw und Erschliessungskonzept, welches eine Gesamtbetrachtung mit dem Perimeter der Arealplanpflioht sowie des Parkplatzes innerhalb der

„

Campingzone umfasst (Parzelle Nr. 201 12). —

Festlegen von Baustandorten.

e

Optimierung der Wintersportabfahrt im Bereich der Talstation.

—

Festlegen der Linienführung des Girabodawäg ab Anschlusspunkt gemäss Quartiererschliessungsplan.

2

—

Regelung einer landsparenden Parkierung (unterirdisch).

—

Verteilung der Planungs— und Erschliessungskosten.

Grenzbereinigung, Bereinigung der Rechte

Art. 6 Landumlegüng Und Grenz—

bereinigung

1

Die Grenzbereinigung dient der Anpassung der Grundstücksgrenzen an die Quartiererschliessung.

2

Die Grenzbereinigung erstreckt sich über Grundstücke innerhalb des Quartier-— planperimeters der 1. Etappe sowie über die gemeinsame Grundstücksgrenze

der Grundstücke Nrn. 21065 (1. Etappe) und 20967 (2. Etappe).

Art. 7 Alter Bestand

1

Die in den Ouartierplan einbezogenen Flächen sowie die Eigentumsverhältnisse sind aus dem Bestandesplan sowie aus der Bestandestabelle (Anhang 1) und den Grundbuchauszügen (Anhang 6) im Anhang zu den Ouartierplanvorschrife ten ersichtlich.

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal QP«Vorschriften Oktober 2018

2

Über die bestehenden Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie die Vormerkunn gen und Anmerkungen orientieren die Grundbuchauszüge (Anhang 6) im Art—— hang zu den Quartierplanvorschriften.

Art. 8 Neuparzellierung und Neuzu—

teüung

1

Die Grenzbereinigung der in die Landumlegung einbezogenen Grundstücke und Grundstücksteile erfolgt nach dem Neuzuteilungsplan und der Neuzuteilungsta—

belle im Anhang 2. 2

Die für das Trottoir erforderlichen Flächen werden abparzelliert und mit Grund-

Stück Nr. 21208 vereinigt. 3

Das Grundstück Nr. 20436-wird aufgehoben und gemäss Neuzuteilungsplan

mit-den Grundstücken Nr. 20117, 20435, 20438 und 21208 vereinigt. 4

Die in der Bestandestabelle aufgeführten Grundstücke Nrn. 20117, 20433 (teil.

weise), 20434 (teilweise), 20435, 20437, 20438 (teilweise), 20967, 21065 und 21208 (teilweise) sowie die Baurechtsgrundstücke Nr. 21158 und 21159 blei—

ben grundsätzlich bestehen, erfahren jedoch Grenzänderungen gemäss Neuzu—

teilungsplan. 5

'

Bei den im Neuzuteilungsplan und in der Neuzuteilungstabelle angegebenen Flächen handelt es sich um Zirkamasse. Massgeblich sind die Masse der Muta— tion.

6'

Die Gemeinde lässt aufgrund des Neuzuteilungsplanes und der Neuzuteilungsu tabelle die erforderliche Mutation für den Eintrag der neuen Grundstücke im Grundbuch erstellen.

7

Die Grundstücke Nrn. 20115, 20118, 20966, 21102, 21127 und 21369 erfahu

ren im neuen Bestand keine Grenzänderungen. 8

Die ausserhalb des Ouartierplanperimeters gelegenen Flächen der ,teilweise‘ einbezogenen Parzellen bleiben bestehen.

Art. 9 Begründung von Fussw und

Fahrwegrechten

1

lm Rahmen der Ouartierplanung werden folgende neue Dienstbarkeiten begrün— det:

a) Fussu und Fahrwegrecht zulasten Grundstück 20437

zugunsten Grundstücke 20117, 20118, 21065

Die berechtigten Grundeigentümer sind befugt, auf dem Grundstück Nr. 20437 im durch den Erschliessungsplan mit "Fuss— und Fahrwegrecht" bezeichneten Bereich eine Quartierstrasse zu erstellen, beizubehalten und beliebig zu begehen und zu be—

fahren.

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal OP«Vorschriften Oktober 2018

Die aus dieser Dienstbarkeit anfallenden Kosten (Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Er" neuerung, Schneeräumung u.a.rn.] werden von den Beteiligten im Sinne von

Art. 741

ZGB übernommen. Diese Vereinbarung ist als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch der Gemeinde Chur" walden wie folgt einzutragen:

'

Auf Liegenschaft Nr. 20437

Last:

-

Fussw und Fahrwegrecht

'

zugunsten 20117, 20118 und 21065

Auf Liegenschaft Nr. 201 17 Fuss— und Fahrwegrecht zulasten 20437

Recht:

Auf Liegenschaft Nr. 20118

Fuss— und Fahrwegrecht zUlasten 20437

Recht:

Auf Liegenschaft Nr. 21065

Recht:

'

Fussm und Fahrwegrecht zulasten 20437

Diese Dienstbarkeit darf nicht ohne Zustimmung der zuständigen Baubehörde abgeu ändert oder gelöscht werden.

Diese Zustimmungspflicht ist als öffentlichnrechtliche Eigentumsbeschränkung auf dem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück mit folgendem Stichwort anzumerken:

"Öffentlichwrecht/icbe Eigentumsbeschränkung: Die Dienstbarkeit Ziffer .QQÄÜQHQS darf nur mit Zustimmung des Gemeindevorstandes Churwa/den, als zuständige Baubehörde, abgeändert oder gelöscht werden "

b) Fuss— und Fahrwegrecht

zulasten Grundstück 20117 zugunsten Grundstücke 20118, 21065 Die berechtigten Grundeigentümer sind befugt, aufdem Grundstück Nr. 20117 im durch den Erschliessungsplan mit "Fuss— und Fahrwegrecht" bezeichneten Bereich eine OuartierstrasSe zu erstellen, beizubehalten und beliebig zu begehen und zu bew _fahren.

Gemeinde Churwalden

Quartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018‘

Die aus dieser Dienstbarkeit anfallenden Kosten (Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Er“ neuerung, Schneeräumung u.a.m.) werden von den Beteiligten im Sinne von

Art. 741

ZGB übernommen. Diese Vereinbarung ist als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch der Gemeinde Chur-

walden wie folgt einzutragen: Auf Liegenschaft Nr. 20117 Last:

Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten 20118 und 21065

Auf Liegenschaft Nr. 20118

'Recht:

Fussu und Fahrwegrecht zulasten 20117

Auf Liegenschaft Nr. 21065

Recht:

_

'

Fussu und Fahrwegrecht zulasten 20117

Diese Dienstbarkeit darf nicht ohne ZustimmIUng der zuständigen Baubehörde abge—

ändert oder gelöscht werden. Diese Zustimmungspflicht ist als öffentlich—rechtliche Eigentumsbeschränkung auf dem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück mit folgendem Stichwort anzumerken:

"Öffentlichmrechtiiche Eigentumsbeschränkung: Die Dienstbarkeit Ziffer bjmizl darf nur mit Zustimmung des Gemeindevorstandes Churwaiden, als

' zuständige Baubehörde, abgeändert oder gelöscht werden"

c) Fussn und Fahrwegrecht zulasten Grundstück 20118 zugunsten Grundstücke 20117, 21065

Die berechtigten Grundeigentümer sind befugt, auf dem Grundstück Nr. 201 18 im I durch den Erschliessungsplan mit "Fuss— und FahrWegrecht" bezeichneten Bereich eine Quartierstrasse zu erstellen, beizubehalten und beliebig zu begehen und zu be—

fahren. Die aus dieser Dienstbarkeit anfallenden Kosten (Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Er—

neuerung, Schneeräumung u.a.m.) werden von den Beteiligten im Sinne von - Art. 741 ZGB übernommen.

Diese Vereinbarung ist als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch der Gemeinde Churw walden wie folgt einzutragen:

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal I OPnVorschriften Oktober 2018

Auf Liegenschaft Nr. 20118 Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten 20117 und 21065

Last:

Auf Liegenschaft Nr. 201 17 Recht:

'

‚

Fuss—‘und Fahrwegrecht

zulasten 20118

'

Auf Liegenschaft Nr. 21065

Recht:

Fussn und Fahrwegrecht zulasten 20118

Diese Dienstbarkeit darf nicht ohne Zustimmung der zuständigen Baubehörde abge—

ändert oder gelöscht werden.

I

Diese Zustimmungspflicht ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung auf dem dienstbarkeitsbelasteten Grundstück mit folgendem Stichwort anzumerken: ”Öffentlichrecht/iche Eigentumsbeschränkung: Die Dienstbarkeit Ziffer bÄSM..2 darf nur mit Zustimmung des Gemeindevorstandes Churwa/den, als zuständige Baubehörde, abgeändert oder gelöscht werden "

2

Zu den Dienstbarkeiten gemäss Lit. a) bis c): Die Festlegung des belasteten Landanteils erfolgt proportional zur zugewiesenen anrechenbaren Geschossfläm

che (aGF) gemäss Neuzuteilungstabelle im Anhang 2. Mehr” und Minderbelasw tungen werden mit Fr. 50.-— pro m2 unter den Grundeigentümern der belasteten bzw. berechtigten Grundstücke ausgeglichen. Bestehende Fuss-— und Fahrweg—

rechte werden berücksichtigt.

Art. 10 Neuzuteilun g

1

Das für den Ausbau des Bärgliwäg inkl. Trottoir erforderliche Land wirdentw schädigt und geht mit Inkrafttreten des Quartierplans in das Eigentum der poliw tischen Gemeinde Churwalden über.

2

Im Übrigen werden die Grundstücke gemäss Neuzuteilungstabelle den bisheriw gen Eigentümern zugeteilt.

Art. 11 Wertausgleich

1

Mehr— und Minderzuteilungen von Bauland (Kernzone A sowie Kernzone Portal) - werden gemäss NeUzuteilungstabelle (Anhang 2) mit Fr. 100.— pro m2 (Land— wert ohne AZ) unter den Ouartierplanbeteiligten auszugleichen. Mehr-— und Min" derzuteilungen von Nichtußauland (übriges Gemeindegebiet, Strassen— und Trotn

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal

OPnVorschriften Oktober 2018

toirflächen)) werden mit Fr. 5.— pro m2 ausgeglichen. lm Zeitpunkt der Durch" führung der 2. Etappe werden die Ausgleichbeträge dem Schweizertischen Bau— preisindex (Region Ostschweiz) angepasst, sofern sich dieser seit dem Erlass der Quartierplanung um mehr als 10% der Punkte verändert hat. 2

Ausgenommen ist der Wertausgleich zwischen den Grundstücken Nr. 20967 und 21065. Dieser erfolgt unter den beteiligten Grundeigentümern ausserhalb des Quartierplanverfahrens.

3

Die Ausgleichsleistungen werden den Betroffenen gemäss den Tabellen im An— hang (Anhang 2 und 5) gutgeschrieben bzw. belastet. Gutschriften und Belasu tungen werden mit den Anteilen an den Planungskosten verrechnet.

4

Allfällige Massdifferenzen aus der Neuvermessung von mehr als 1 m2 pro Grundeigentümerin/Grundeigentümer, die nicht bereits im Rahmen der VerteiIung der Planungskosten ausgeglichen werden können, sind nach Abschluss

der Vermessung zwischen der Gemeinde und den Betroffenen auszugleichen. Dabei werden nur Massdifferenzen (Mutationstabelle) Über 1 m?— ausgeglichen.

Bereinigung der

Dienstbarkeiten

Art. 12 Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20117 bestehenden Dienstbarkeiten

erfolgt wie folgt: 19620180

Last:

Zugangsrecht und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 201 13 02.08.1962 Beleg 180/6 16.02.1965 Beleg 21/C

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell möglicherweise Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 201 17 sowie Teile der abzutrennenden Fläche. Somit ist die vorlie— gende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 201 17 zu belassen und auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudehu '

nen. Materiell findet keine Änderung statt. 19650059

Last:

Fussn und Fahrwegrecht' mit Mitbenützungsrecht zugunsten Grundstück Nr. 201 18 30.04.1965 Beleg 59/C

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quarw tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstü— cken zu Iöschen._

10

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP-Vorschriften Oktober 2018

Zugangs— und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20112, 20113, 20114, 20919, 20937, 20978, 21031, 21032, 21033, 21034, 21035, 21043, 21169, 21231, 21264 19.09.1969 Beleg 118/0 19.09.1969 Beleg 120/0 27.03.1975 Beleg 43/0 29.12.1976 Beleg 256/0 28.05.1984 Beleg 88/0 17.10.1990 Beleg 145/0

Last:

19690118

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell möglicherweise Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 201 17 sowie Teile der abzutrennenden Fläche. Somit ist die vorlieu gende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 201 17 zu belassen und auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh—

nen. Materiell findet keine Änderung statt. 19690119

V

Last:

-

Zugangs" und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20967, 21065, 21102, 21231

19.09.1969 Beleg 119/0 05.10.1972 Beleg 413/0 21.11.1975 Beleg 181/0

03.11.1977 Beleg 204/c 15.03.1982 Beleg 36/0

Die Last zugunsten des Grundstückes Nr. 21065 wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quartierplan hinfällig. Demnach ist die Last zugunsten des Grundstückes Nr. 21065 zu löschen. Die Last zugunsten der Grundstücke Nrn. 20967, 21102 und 21231 betrifft materi— ell möglicherweise Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 201 17 sowie Teile der

abzutrennenden Fläche. Somit ist diese Last auf dem Grundstück Nr. 20117 zu beu ' lassen und auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Bezüglich der hinzukommenden Flächen ist die Last zugunsten der Grundstücke Nrn. 20967, 21102 und 21231 formell auszudehnen. Materiell findet keine Ände— ' rung statt.

19720412

Recht: ’

Näherbaurecht

zulasten Grundstück Nr. 20966

05.10.1972 Beleg 412/0

Diese Dienstbarkeit wird‘duroh die neue Gestaltungsplanung hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zu löschen. 19770169

Last:

Anschlussm und Durchleitungsrecht für Kanalisation zugunsten Grundstück Nr. 20436 31.08.1977 Beleg 169/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quar— tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zu löschen.

11

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

19780134

y

Last:

Fusswegrecht für die Öffentlichkeit

zugunsten Gemeinde Churwalden, Öffentlsrechtl.

Körperschaft mit Sitz in Churwalden GR, UlD CHE115.065.322, Churwalden

27.10.1978 Beleg 134/c 25.09.2012 Beleg 993

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quare tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zu löschen.

197801341

Recht!

Fuss- und Fahrwegrecht

zulasten Grundstück Nr. 20434 27.10.1978 Beleg 134/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der NeUregelung der Erschliessung mittels Quare tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zu löschen.

20080117

Last:

Durchleitungsrecht inkl. Kabelkanalisation mit da—

zugehörenden Schächten und Verlegungsverbot zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesellw schaft mit Sitz in lttigen BE, UlD CHE—101.654.423, Bern 28.01.2008 Beleg 117 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell sowohl Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 201 17 sowie Teile der abzutrennenden Fläche. Somit ist die vorliegende Dienst-— barkeit auf dem Grundstück Nr. 20117 zu belassen und auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh— nen. Materiell findet keine Änderung statt.

200801171

Last:

Baubeschränkung zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in lttigen BE, UID CHE—101.654.423, Bern 28.01.2008 Beleg 117 04.02.2008 Beleg 148

. Diese Dienstbarkeit betrifft materiell sowohl Teile der Restfläche von Grundstück

Nr 201 17 sowie Teile der abzutrennenden Fläche. Somit ist die vorliegende Dienst— barkeit auf dem Grundstück Nr 20117 zu belassen und auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh— nen. Materiell findet keine Änderung statt

20080118

Last:

Benützungsrecht für Telekommunikationsanlagen zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in lttigen BE, UlD CHEe101.654.423‚ Bern zugunsten Swisscom Broadcast AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in Bern BE, Bern 28.01.2008 Beleg 118 04.02.2008 Beleg 148

12

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP-Vorschriften Oktober 2018

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20117. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20117 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh"

- nen. Materiell findet keine Änderung statt.

Die Bereinigung der auf dem GrundstückNr. 20118 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 19650059

Fussw» und Fahrwegrecht mit Mitbenützungsrecht zulasten Grundstück Nr. 20117 30.04.1965 Beleg 59/0

Recht:

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 201 17 erfolgt. 19820088

Näherbaurecht zugunsten Grundstück Nr. 20437 21.07.1982 Beleg 88/0 04.09.2008 Beleg 1087

Last:

Diese Dienstbarkeit bleibt unverändert bestehen.

198200881

Benützungsrecht (beschränkt)

Recht:

zulasten Grundstück Nr. 20437 21.07.1982 Beleg 88/0

Diese Dienstbarkeit bleibt unverändert bestehen.

198200882

Fuss— und Fahrwegrecht

Recht:

zulasten Grundstück Nr. 20437

21.07.1982 Beleg 88/0

. Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quartierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstü— cken zu löschen.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20433 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 1930F209.37

Last:

'

Durchleitungsrecht für Kabel

zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell-

schaft mit Sitz in lttigen BE, UlD 0HE-101.654.423‚ Bern 06.10.1930 Beleg F/209/C 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudehn nen. Materiell findet keine Anderung statt. 20151062

Last:

Fuss— und Fahrwegrecht zugunsten Grundstück Nr. 20432 23.11.2015 Beleg 1062

13

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudehu nen. Materiell findet keine Anderung statt. 201510621

Last:

Näherbaurecht für Bauten aller Art

zugunsten Grundstück Nr. 20431, 20432 23.11.2015 Beleg 1062 Diese Dienstbarkeit ist bezüglich‘der hinzukommenden Fläche formell auszudehn nen. Materiell findet keine Anderung statt. ' 201510622

'

Recht:

Näherbaurecht für Bauten aller Art

zulasten Grundstück Nr. 20431, 20432 23.11.2015 Beleg 1062“

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell Und materiell auszudehnen.

20160255

Last:

Selbständiges und dauerndes Baurecht, Frist bis: 23.02.2056 verselbständigt als Grundstück Nr. D21430 29.03.2016 Beleg 255

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudehn nen. Materiell findet keine Anderung statt.

201602551 -

Last:

Grenzbaurecht für Gebäude und Überbaurecht für

Vordach mit Nebenleistungspflicht zugunsten Grundstück Nr. D21430 29.03.2016 Beleg 255

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell-auszüdeh— nen. Materiell findet keine Anderung statt. 201602552

Last:

Fussu und Fahrwegrecht zugunsten Grundstück Nr. D21430 29.03.2016 Beleg 255

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudehe nen. Materiell findet keine Anderung statt. ‘ 201602553

Last:

Benützungsrecht an Abstellflächen im Freien für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Einkaufswagen zugunsten Grundstück Nr. D21430 29.03.2016 Beleg 255

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudeh— nen. Materiell findet keine Anderung statt. 201602554

Last:

Mitbenützungsrecht (beschränkt ausübbar) an eiw ner Bodenfläche . zugunsten Grundstück Nr. D21430

29.03.2016 Beleg 255

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Fläche formell auszudeh—

I nen. Materiell findet keine Änderung statt.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20434 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt:

14

Gemeinde Churwalden Ouartierpian Portal

(IP—Vorschriften Oktober 2018

19660201.1

-

Last:

Durchleitungsrecht für Kabel . zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengeselln schaft mit Sitz in Ittigen BE, UID CHE—101.654.423‚ ' Bern 28.12.1966 Beleg 201/C 07.01.1998 Beleg 6/C 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell möglicherweise sowohl die Restfläche von Grundstück Nr. 20434, als auch die abzutrennenden Flächen“. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20434 zu belassen und auf die Grundstücke Nrn. 20117 und 20435 zu übertragen.

197801341 '

Fuss— und Fahrwegrecht

Last:

zugunsten Grundstück Nr. 201 17

27.10.1978 Beleg 134/0

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung ' Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20117 erfolgt.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20435 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt:

1930F209.49

Last:

'

Durchleitungsrecht für Kabel

zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in Ittigen BE, UID CHE-w101.654.423, ' Bern 06.10.1930 Beleg F/209/C 07.01.1998 Beleg 6/C 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell sowohl Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20435, wie auch möglicherweise Teile der abzutrennenden Flächen, welche mit den Grundstücken Nrn. 20438 und 21208 vereinigt werden. Auf Grundstück Nr. 21208 besteht bereits eine entsprechende Last (mit der IDnNr. 1930F209.26). So— mit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20435 zu belassen und auf die Grundstücke Nrn. 20438 und 21208 zu übertragen bzw. die Dienstbar— keit auf Grundstück Nr. 21208 formell auf die neue Situation anzupassen. Die abzutrennende Fläche, welche mit dem Grundstück Nr. 20433 vereinigt wird, ist von dieser Dienstbarkeit materiell nicht betroffen. Somit ist diese Dienstbarkeit

nicht auf das Grundstück Nr. 20433 zu übertragen.

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formellxauszudehu nen. Materiell’findet keine Anderung statt.

_ 20150532 >

Last:

Fuss— und Fahrwegrecht (öffentlich) zugunsten Gemeinde Churwalden, Öffentl.—recht|. Körperschaft mit Sitz in Churwalden GR, UID CHEu115.065.322, Churwalden 19.06.2015 Beleg 532

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuzuteilung mittels Quartierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20435 zu löschen.

15

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal

(IP—Vorschriften Oktober 2018

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20436 bestehenden Dienstbarkeit erfolgt Wie folgt:

19770169

Recht: .

Anschluss— und Durchleitungsrecht für Kanalisation zulasten Grundstück Nr. 20117 31.08.1977 Beleg 169/0

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20117 erfolgt. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20437 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 1930F209.4

Last:

Durchleitungsrecht für Kabel zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesellw schaft mit Sitz in lttigen BE, UID. CHE—101.654.423‚

Bern

'

06.10.1930 Beleg F209/C 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell sowohl Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20437 sowie möglicherweise Teile der abzutrennenden Fläche. Da die Dienst— barkeit bereits mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20435 (mit der IDwNumrner 1930F209.49) auf das Grundstück Nr. 20438 übertra— gen wurde, ist diese Dienstbarkeit nicht nochmals auf die Liegenschaft Nr. 20438 zu übertragen, jedoch formell auf die neue Situation anzupassen. HinSichtlich des Grundstückes Nr. 20437 bleibt diese Dienstbarkeit bestehen. 19820088

Recht:

Näherbaurecht

„

zulasten Grundstück Nr. 20118 ' 21.07.1982 Beleg 88/0 04.09.2008 Beleg 1087 Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der abzutrennenden Fläche teilzulöschen. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. 198200881

Last:

Benützungsrecht (beschränkt) zugunsten Grundstück Nr. 20118 21.07.1982 Beleg 88/0

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20437. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. 198200882

-

Last:

Fuss— und Fahrwegrecht zugunsten Grundstück Nr. 20118 21.07.1982 Beleg 88/0

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20118 erfolgt. 19820100

Recht:

Näherbaurecht zulasten Grundstück Nr. 20119

10.08.1982 Beleg 100/0

16

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der abzutrennenden Fläche teilzulöschen. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und ' nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen.

19820100.1

Näherbaurecht zugunsten Grundstück Nr. 201 19 10.08.1982 Beleg 100/0

Last:

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfläche von Grundstück Nr.

20437. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. ' 19880170

Leitungsbaurecht für unterirdische Kabelanlage mit ' und ohne Schutzkanal mit Schächten zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell—

Last:

schaft mit Sitz in Ittigen BE, UID 0HE4101.654.423‚ Bern

09.09.1988 Beleg 170/0 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148 Diese Dienstbarkeit betrifft materiell sowohl Teile der Restfläche von Grundstück

Nr. 20437 sowie möglicherweise Teile der abzutrennenden Fläche. Somit ist die . vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20438 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt:

19790017

Last:

.

Recht auf Erstellung und Beibehaltung eines Steges zugunsten Grundstück Nr. 20443 12.02.1979 Beleg 17/0

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfiäche von Grundstück Nr. 20’438. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20438 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 21208 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudehw

nen. Materiell findet keine Änderung statt. 197901181

Last:

Überbaurecht für eine Brücke

zugunsten Grundstück Nr. 20445

20.07.1979 Beleg 118/0

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20438. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20438 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 21208 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh—

nen. Materiell findet keine Änderung statt.

17

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

20160565

Last:

Durchleitungsrecht (übertragbar) für Wasserversor— gungsleitung und Datenübertragungsanlage (Rohrn Ieitungsanlagen) mit Regelung betreffend Verle— BUUB

zugunsten IBC Energie Wasser Chur (lBC), Öffentlich—rechtliche Anstalt mit Sitz in Chur GR, UID 0HE-—108.953.938‚ Chur 08.07.2016 Beleg 565

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell nur Teile der Restfläche von Grundstück Nr. 20438. Somit ist die vorliegende Dienstbarkeit auf dem Grundstück Nr. 20438 zu belassen und nicht auf das GrundstückNr. 21208 zu übertragen. Diese Dienstbarkeit ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudehu

nen. Materiell findet keine Änderung statt.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20966 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 19690119

Last:

Zugangs— und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20967, 21065, 21102 19.09.1969 Beleg 119/0 05.10.1972 Beleg 413/0 03.11.1977 Beleg 204/0 15.03.1982 Beleg 36/0

Die Last zugunsten des Grundstückes Nr. 21065 wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quartierplan hinfällig. Demnach ist die Last zugunsten des Grundstückes Nr. 21065 zu löschen. Die Last zugunsten der Grundstücke Nrn. 20967 und 21102 bleibt unverändert be— stehen. 19720412

Last:

Näherbaurecht zugunsten Grundstück Nr. 20117 05.10.1972 Beleg 412/0

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 201 17 erfolgt. 19720414

Recht:

Fussn und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 20115 05.10.1972 Beleg 414/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessüng mittels Quar— tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit zu löschen. 197204141

Recht:

Verlagerung der baulichen Ausnützung zulasten Grundstück Nr. 20115, 21127 05.10.1972 Beleg 414/0 11.04.2005 Beleg 418

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der neuen Quartierplanvorschriften hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit zu löschen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20967 bestehenden Dienstbarkeiten hinsichtlich der Grenzbereinigung der Grundstücke Nrn. 20967 und 21065 erfolgt wie folgt:

18

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal OPorschriften Oktober 2018

1930F209.56

Durchleitungsrecht für Kabel zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengeselld schaft mit Sitz in Ittigen BE, UlD CHE-w101.654.423‚ Bern 06.10.1930 Beleg F/209/C 07.01.1998 Beleg 6/C . 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Last:

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 20967, wie auch auf dem Grundstück Nr. 21065. Somit'ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situ— ' ation anzupassen. 19620299 '

Durchleitungsrecht für Werkleitungen zugunsten Grundstück Nr. 20127, 20128, 21045, 21046, 21047, 21048, 21222 29.12.1962 Beleg 299/0 25.12.1964 Beleg 216/0 25.12.1964 Beleg 217/0 01.07.1974 Beleg 60/0 10.02.1976 Beleg 32/0 02.07.1976 Beleg 150/0 24.02.1977 Beleg 38/0 25.09.1980 Beleg 148/0

Last:

21.03.1997 Beleg 53/0

10.07.1997 Beleg 118/0 11.04.2005 Beleg 418 24.08.2006 Beleg 1006

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 20967, wie auch auf

dem Grundstück Nr. 21065. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situ— ation anzupassen. 196901 19

Zugangs— und Zufahrtsrecht zulasten Grundstück Nr. 20115, 20117, 20966, 21127, 21369 19.09.1969 Beleg 119/0 05.10.1972 Beleg 413/0 07.12.1987 Beleg 206/0 11.04.2005 Beleg 418

Recht:

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 20967, wie auch auf dem Grundstück Nr. 21065. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situw ation anzupassen.

19720414

Recht:

'

Fuss— und Fahrwegrecht

.

' zulasten Grundstück Nr. 20115

05.10.1972 Beleg 414/0

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 20967, wie auch auf dem Grundstück Nr. 21065. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situ— ation anzupassen. 19820036

Recht:

Fussw und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 21102

15.03.1982 Beleg 36/0

19

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 20967, wie auch auf dem Grundstück Nr. 21065. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situ— ation anzupassen.

19840080

Last:

Selbständiges und dauerndes Baurecht, Frist bis: 22.05.2044

verselbständigt als Grundstück Nr. D21158

23.05.1984 Beleg 80/0

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell die gesamte Bodenfläche des Grundstücks Nr. 20967. Im Zuge der Grenzbereinigung ist die Baurechtsfläche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze anzupassen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21208 bestehenden Dienstbarkeit erfolgt Wie folgt:

1930F209.26

Last:

Durchleitungsrecht für Kabel

zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in lttigen BE, UlD' CHE-—101.654.423,

Bern

06.10.1930 Beleg F/209/0 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

' ;

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr.21208, wie auch auf dem Grundstück Nr. 20435 (mit der ID—Nr. 1930F209.49). Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20435 erfolgt. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21065 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 1930F209.18

Last:

Durchleitungsrecht für Kabel zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesellm schaft mit Sitz in Ittigen BE, UlD CH En101.654.423, Bern 06.10.1930 Beleg F/209/0 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 04.02.2008 Beleg 148

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20967 erfolgt.

20

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

19620299

Last;

Durchleitungsrecht für Werkleitungen zugunsten Grundstück Nr. 20127, 20128, 21045, 21046, 21047, 21048, 21222 29.12.1962 Beleg 299/0 25.12.1964 Beleg 216/0 25.12.1964 Beleg 217/0 01.07.1974 Beleg 60/0 10.02.1976 Beleg 32/0 02.07.1976 Beleg 150/0 24.02.1977 Beleg 38/0 25.09.1980 Beleg 148/0 21.03.1997 Beleg 53/0 10.07.1997 Beleg 118/0 11.04.2005 Beleg 418 24.08.2006 Beleg 1006

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20967 erfolgt. 19690119

Recht:

Zugangs" und Zufahrtsrecht zulasten Grundstück Nr. 20115, 20117, 20966, "21127, 21369 19.09.1969 Beleg 119/0 03.11.1977 Beleg 204/0 07.12.1987 Beleg 206/0 . 11.04.2005 Beleg 418

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 21065, wie auch auf dem Grundstück Nr. 20967. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situ— ation anzupassen. Im Weiteren wird diese Dienstbarkeit aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Ouartierplan hinsichtlich des Rechtes zulasten der Grundstücke Nrn. 201 15, 20117, 20966 und 21127 hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit hinsichtlich dieser Grundstücke zu löschen. Das Recht zulasten des Grundstückes Nr. 21369 wird, auf ausdrücklichen Wunsch der berechtigten Eigentümer, beibehalten.

19720414

Recht:

Fuss— und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 201 15 05.10.1972 Beleg 414/0 16.07.1984 Beleg l l 1/C

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quarw tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstü— cken zu löschen.

19750181

Recht:

Fuss— und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 21232, 21233 21.11.1975 Beleg 181/0 03.12.1975 Beleg 190/0 03.11.1977 Beleg 204/0 16.07.1984 Beleg 111/0 16.05.1997 Beleg 90/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quer—w ' tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zulöschen.

21

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal OP—Vorschriften Oktober 2018

19750183

Recht:

Fussw- und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 21233 21.11.1975 Beleg 183/0 03.11.1977 Beleg 204/0 16.07.1984 Beleg 111/0 16.05.1997 Beleg 90/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quer—i tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zulöschen. 19770204

Recht:

Fuss— und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 21069, 21233 03.11.1977 Beleg 204/0 16.07.1984 Beleg 111/0 16.05.1997 Beleg 90/0

Diese Dienstbarkeit wird aufgrund der Neuregelung der Erschliessung mittels Quaru tierplan hinfällig. Demnach ist diese Dienstbarkeit auf den betroffenen Grundstücken zulöschen. 19820036

Recht:

Fussm und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 21102 15.03.1982 Beleg 36/0 16.07.1984 Beleg 111/0

Diese Dienstbarkeit besteht sowohl auf dem Grundstück Nr. 21065, wie auch auf dem Grundstück Nr. 20967. Somit ist diese Dienstbarkeit formell auf die neue Situation anzupassen. Diese Dienstbarkeit wird, auf ausdrücklichen Wunsch der berechu tigten Eigentümer, beibehalten. 19850017

Last:

Selbständiges und dauerndes Baurecht, Frist bis: 23.05.2044 Verselbständigt als Grundstück Nr. D21159 01.02.1985 Beleg 17/0

Diese Dienstbarkeit betrifft materiell eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 21065. Im Zuge der Greaereinigung ist die Baurechtsfläche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze anzupassen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21 127 bestehenden Dienstbarkeiten erfolgt wie folgt: 1930F209.23

Last:

Durchleitungsrecht für Kabel zugunsten Swisscom (Schweiz) AG, Aktiengesell— schaft mit Sitz in lttigen BE, UlD CHEH101.654.423, Bern ’ 06.10.1930 Beleg F/209/0 07.01.1998 Beleg 6/0 19.12.2003 Beleg 273/0 11.04.2005 Beleg 418 04.02.2008 Beleg 148

Diese Dienstbarkeit bleibt unverändert bestehen.

22

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal

OPorschriften Oktober 2018

19620180

Last:

Zugangsrecht und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20113 02.08.1962 Beleg 180/0 16.02.1965 Beleg 21/0

Diese Dienstbarkeit bleibt unverändert bestehen. 19690118

Last:

Zugangsw- und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20112, 20113, 20114, 20919, 20937, 20978, 21031, 21032, 21033, 21034, 21035, 21043, 21169, 21231, 21264 19.09.1969 Beleg 118/0 23.04.1971 Beleg 40/0 10.09.1971 Beleg 107/0 27.03.1975 Beleg 43/0 06.05.1975 Beleg 62/0 12.08.1976 Beleg 173/0 09.02.1977 Beleg 26/0 21.03.1977 Beleg 53/0 17.11.1977 Beleg 215/0 17.11.1977 Beleg 217/0 07.12.1987 Beleg 206/0 28.12.1993 Beleg 299/0 11.06.1998 Beleg 107/0

Diese Dienstbarkeit bleibt unverändert bestehen. 19690119

Last:

Zugangs— und Zufahrtsrecht zugunsten Grundstück Nr. 20967, 21065, 21102, 21231 19.09.1969 Beleg 119/0 07.12.1987 Beleg 206/0

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit derBereinigung der Dienstbarkeiten auf den Grundstücken Nrn. 20967 und 21065 erfolgt. 19720414.1

Last:

Verlagerung der baulichen Ausnützung zugunsten Grundstück Nr. 20966 05.10.1972 Beleg 414/0 11.04.2005 Beleg 418

Die Bereinigung dieser Dienstbarkeit ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der

Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Nr. 20966 erfolgt.

Art. 13 Anmerkungen, Vormerkungen

Anmerkungen: Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 201 17 bestehenden Anmerkungen

erfolgt wie folgt:

23

Gemeinde Churwaiden

Quartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

4641

Öffentlich—rechtliche Eigentumsbeschränkung: Ausnützungsrevers für

151.4 m2 BruttogeschosSfläche

zugunsten Grundstück Nr. 20437 09.07.2012 Beleg 717 Diese Anmerkung betrifft materiell sowohl die Restfläche des Grundstückes Nr. 20117 als auch die abzutrennende Bodenfläche. Bezüglich der abzutrennenden Bodenfläche wird diese Anmerkung hiermit teilgelöscht. Hinsichtlich der hinzukommenden Flächen ist diese Anmerkung formell und materiell auszudehnen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20433 bestehenden Anmerkung er— folgt wie folgt: 2186

Bewilligung der Regierung auf Zusehen hin betreffend Zufahrt, Postauto— haltebucht, Gehweg" und Parkplatzanlagen sowie Anpassung an die bew stehende Kantonsstrasse 20.09.1984 Beleg 152/0

Diese Anmerkung ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudehnen. Materiell findet keine Anderung statt.

Die Bereinigung der. auf dem Grundstück Nr. 20437 bestehenden Anmerkungen

erfolgt wie folgt: 1952

Baurevers gemäss Baubewilligung vom 24.03.1981 30.01.1987 Beleg 15/C

Diese Anmerkung betrifft nur die Restfläche von Grundstück Nr. 20437. Somit ist diese Anmerkung auf dem Grundstück Nr 20437 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. 1953

Zugehör : Dem Betrieb (Schreinerei/Zimmerei) dienende Einrichtungen und Mobilien im Gesamtwert von CHF 130‘00000 14.09.1994 Beleg 157/0 -

Diese Anmerkung betrifft nur die Restfläche von Grundstück Nr. 20437. Somit ist diese Anmerkung auf dem Grundstück Nr. 20437 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. 2289

Öffentlich—rechtliche Eig’entumsbeschränkung: Näherbaurecht für die Er— weiterung der Betriebsgebäude zulasten Grundstück Nr. 20438 04.09.2008 Beleg 1088

Diese Anmerkung bleibt unverändert auf den Grundstücken Nrn. 20437 und 20438 angemerkt Sie wird jedoch an die neuen Grenzverhältnisse angepasst. 4641

Öffentlich rechtliche Eigentumsbeschränkung: Ausnützungsrevers für 151.4 m2 Bruttogeschossfläche zulasten Grundstück Nr. 201 17 09.07.2012 Beleg 717

24

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Diese Anmerkung betrifft materiell sowohl die Restfläche des Grundstückes Nr. 20437 als auch die abzutrennende Bodenfläche. Diese Anmerkung verbleibt je— doch auf dem Grundstück Nr. 20437 und ist nicht auf das Grundstück Nr. 20438 zu übertragen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20438 bestehenden Anmerkung er“ folgt wie folgt:

2289

Öffentlich—rechtliche Eigentumsbeschränkung: Näherbaurecht für die Er»— weiterung der Betriebsgebäude zugunsten Grundstück Nr. 20437

04.09.2008 Beleg 1088

‘

Die Bereinigung dieser Anmerkung ist bereits vorgängig mit der Bereinigung der An— merkungen auf dem Grundstück Nr. 20437 erfolgt. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20966 bestehenden Anmerkungen erfolgt wie folgt: 1908

Begründung von StWE vor Erstellung des Gebäudes 08.11.1972 Beleg 440/0

DieseAnmerkung bleibt unverändert bestehen. 1909

StWE-«Anteile verpfändet 29.11.1972 Beleg 478/0

Diese Anmerkung bleibt unverändert bestehen. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21208 bestehenden Anmerkungen erfolgt wie folgt:

2094

Bewilligung der Regierung auf Zusehen hin betreffend Zufahrt, Postauto— haltebucht, Gehweg" und Parkplatzanlage sowie Anpassung an die bestee hende Kantonsstrasse 20.09.1984 Beleg 152/C

Hinsichtlich der hinzukommenden Bodenfläche ist diese Anmerkung formell auszuw dehnen. Materiell findet keine Anderung statt. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21065 bestehenden Anmerkung er“ folgt wie folgt:

2052

StWEuAnteiIe verpfändet 13.07.1993 Beleg 127/C

Diese Anmerkung betrifft materiell die gesamte Bodenfläche des Grundstücks Nr. 21065. Diese Anmerkung verbleibt jedoch lediglich auf der Restfläche und ist nicht auf das Grundstück Nr. 20967 zu übertragen. Hinsichtlich der hinzukommenden Fläche ist diese Anmerkung formell und materiell auszudehnen.

25

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal OPorschriften Oktober 2018

Vormerku ngen: Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr 20117 bestehenden Vormerkungen erfolgt wie folgt:

2643

Mietvertrag, Frist bis: 31.12.2022 zugunsten Swisscom Immobilien AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Ittiw gen BE, UID CHE—102.689.884‚ Bern 20.10.2015 Beleg 933

Diese Vormerkung betrifft materiell nurdie Restfläche von Grundstück Nr. 201 17. Somit ist diese Vormerkung auf dem Grundstück Nr. 20117 zu belassen und nicht auf das Grundstück Nr. 20435 zu übertragen. Hinsichtlich der hinzukommenden Flächen ist diese Vormerkung formell auszudehw nen. Materiell findet keine Änderung statt. Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20433 bestehenden Vormerkungen erfolgt wie folgt. -

2682

Aufhebung Vorkaufsrecht des Baurechtsberechtigten 29.03.2016 Beleg 255

Diese Vormerkung ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell.auszudeh-— nen. Materiell findet keine Anderung statt. 2683

Obligatorische Bestimmungen des Baurechtsvertrages 29.03.2016 Beleg 255

Diese Vormerkung ist bezüglich der hinzukommenden Flächen formell auszudeh— nen. Materiell findet keine Anderung statt.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 20967 bestehenden Vormerkungen erfolgt wie folgt: 1367

Vereinbarung betreffend Heimfall 23.05.1984 Beleg 80/0

Im Zuge der Grenzbereinigung ist die Baurechtsfläche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze angepasst worden. Diese Vormerküng bleibt somit unver— ändert auf dem Grundstück Nr. 20967 bestehen.

1368

Aufhebung der gesetzlichen Vorkaufsrechte des Baurechtsberechtigten und des Baurechtsbelasteten 23.05.1984 Beleg 80/0

Im Zuge der Grenzbereinigungist die Baurechtsfläche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze angepasst worden. Diese Vormerkung bleibt somit unverändert auf dem Grundstück Nr. 20967 bestehen.

Die Bereinigung der auf dem Grundstück Nr. 21065 bestehenden Vormerkungen erfolgt wie folgt:

26

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal

(IP—Vorschriften Oktober 2018

1086

Aufhebung der gesetzlichen Vorkaufsrechte des Baurechtsberechtigten und des Baurechtsbelasteten 01.02.1985 Beleg 17/C

Im Zuge der Grenzbereinigung ist die Baurechtsfläche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze angepasst worden. Diese Vormerkung bleibt somit unveru _ ändert ‚auf dem Grundstück Nr. 21065 bestehen.

1,087

Vereinbarung betreffend Heimfall 01.02.1985 Beleg 17/C

Im Zuge der Grenzbereinigung ist die Baurechtsfiäche formell und materiell auf die neue Grundstücksgrenze angepasst worden. Diese Vormerkung bleibt somit unveru ändert auf dem Grundstück Nr. 21065 bestehen.

Art. 14 Grundpfandrechte

1

Allfällige Grundpfandrechte sowie allfällig vorgemerkte Nachrückungsrechte

auf den von der Baulandumlegung oder der Grenzbereinigung betroffenen Grundstücke sind durch das Grundbuchamt nach Massgabe von Art. 802 ZGB auf die den Grundeigentümern neu zugeteilten oder neu abgegrenzten Grunde stücke zu übertragen. Das Grundbuchamt hat dies den einzelnen Gläubigern im Sinne von Art. 969 ZGB anzuzeigen.

Art. 15 Eigentumserwerb

1

Der Eigentumserwerb an den neu zugeteilten Grundstücken erfolgt mit Eintritt der Rechtskraft der Quartierplanung Portal.

3

Nutzung und Gestaltung

Art. 16 Grundsatz

1

Für die Gestaltung von Neubauten, Erweiterungen und Ersatzbauten gelten new

ben den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzes und des übergeordneten Rechts die ergänzenden Festlegungen und Vorschriften des vorliegenden Quer"

tierplans. 2

lm Quartierplangebiet ist eine harmonische und aufeinander abgestimmte Ge— staltung bezüglich Architektur, Materialisierung, Farbgebung und Umgebungs— gestaltung anzustreben. .

Art. 17 Nutzungsart

1

Die Art der Nutzung der Grundstücke richtet sich nach den Bestimmungen des Baugesetzes und des Zonenplans, soweit die Quartierplanvorschriften nicht Ab—

I

weichungen vorsehen oder zulassen.

27

y...

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Art. 18 1

Fassadenhöhe Und Gesamt"

höhe

Für die Fassaden" und Gesamthöhen gelten grundsätzlich die Bestimmungen

des Baugesetze's. Gestützt auf Art. 14 Abs. 4 Ziff. 4 Baugesetz Churwalden kann die Baubehörde auf maximal 60% der realisierten, anrechenbaren Gebäudefläche ein zusätzliw ches Vollgeschoss bzw. eine Überschreitung der Gesamt- und Fassadenhöhe

um maximal 2.50 m bewilligen, sofern mit dem Bauprojekt ein haushälterischer Umgang mit dem Boden bei guter Wohn— und Gestaltungsqualität sowie nach— haltiger Bauweise erreicht wird. Bei der Anordnung der höheren Gebäudeteile sind die Anliegen einer guten Wohnqualität der angrenzenden Bauten angemesw sen zu berücksichtigen.

Art. 19 Nutzungsmass

1

Innerhalb des Quartierplanperimeters gilt im Sinne eines Richtmasses eine Aus— nützungsziffer (AZ) von 1.3. Die Zuweisung des Richtmasses je Grundstück er" folgt auf Basis des alten Bestandes. Bei der Erstellung von publikumsorientierten gewerblichen Erdgeschossnutzun— gen wie Restauration, Läden u.ä. kann die Baubehörde eine Erhöhung des ge— rnäss Anhang 2 zugewiesenen aGF—Richtmasses um maximal 10% zulassen. Die entsprechenden Räume oder Raumteile werden im Rahmen des Baubewillim

gungsverfahrens mit einem dauernden Zweckänderungsverbot belegt. Die bauliche Nutzung des aufzuhebenden Grundstücks Nr. 20436 und Nr.

20438 (teilweise) wird auf Grundstück Nr. 20435 übertragen und gemäss Neuzuteilungstabelle mit Fr. 200.—— pro m2, bezogen auf die Landfläche mit ei— ner AZ von 1.3, entschädigt. Für das Grundstück Nr. 20435 bezieht sich das Richtmass auf den neuen Bestand, d.h. unter Berücksichtigung der Nutzungs— übertragung.

Die Einhaltung des Richtmasses ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch den Gesuchsteller nachzuweisen.

Art. 20 Überbaubare Flächen

l

Neue Gebäude sowie Erweiterungen bestehender Gebäude und Ersatzbauten‚

die den gewachsenen Boden überragen, sind innerhalb der im Gestaltungsplan durch Baulinien begrenzten Baufelder zu erstellen. Innerhalb der Baufelder könm nen die Gebä'udelängen sowie der Zusammenbau mehrerer Baukörper nach arn chitektonischen Kriterien frei festgelegt werden.

Ausserhalb der Baufelder dürfen nur technisch notwendige Hochbauten wie Einfahrtsu oder Zugangsbauwerke für unterirdische Autoeinstellhallen sowie eingeschossige Kleinbauten und dergleichen erstellt werden. Vorbehalten blein ben die zulässigen Bauten innerhalb des Gestaltungsbereiches B gemäss Art.

22 Abs. 3.

28

..‚m

Gemeinde Churwalden

Quartierplan Portal QPorschriften Oktober 20 i 8

Für vorspringende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge, Vordächer, Vortreppen, Erker, offene Balkone und dergleichen gelten die Bestimmungen der kantonau len RaumpIanungsgesetzgebung.

Unterirdische Bauten und Anlagen sind auch ausserhalb der im Gestaltungsu plan festgelegten Baufelder zulässig. Sie dürfen bis an die Grundstücksgrenze

gestellt werden. Gegenüber öffentlichen Leitungen ist jedoch grundsätzlich ein

Abstand von 2.00 m einzuhalten. Sofern und soweit Überbauungen Durchleitungsrechte Dritter tangieren, ist dies unter den Beteiligten nach Massgabe der bestehenden Dienstbarkeiten zu regeln.

Art. 21 Dachgestaltun g

Innerhalb der Baufelder können bei positiver Beurteilung durch die Baubera— tUng Abweichungen von der Dachgestaltung bewilligt werden.

i

Art. 22 Gestaltungsbereiche '

Die Gestaltungsbereiche dienen der Erstellung von Besucherparkplätzen sowie der Gestaltung des Strassenraumes und der Gebäudevorbereiche. Unterirdi—

1

sche Bauten, Unterniveaubauten sowie offene oder gedeckte Rampen für Tief—garagenzufahrten sind innerhalb der Gestaltungsbereiche zulässig.

Im Gestaltungsbereich A sind Hochbauten nicht zulässig. lm Gestaltungsbereich B können offene Unterstände und eingehauste Material— Iager mit einer maximalen Gesamthöhe von 7 m bewilligt werden. Gegenüber

Grenzen sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. Offene Unterstände bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 3.0 m dürfen auf die gemeinsame Grundstücksgrenze der Parzellen Nr. 20117 und 20435 gestellt werden.

Art. 23 Umgebungsbereich '

l

Der Umgebungsbereich ist möglichst natürlich zu gestalten. Künstliche Terrain" aufschüttungen für Gartensitzplätze und dergleichen sind auf das Unerlässliche

i

zu beschränken.

Hochbauten sind mit Ausnahme von Bauten und Anlagen gemäss Art. 20 Abs. 2 nicht zulässig. Unterirdische Bauten, Unterniveaubauten sowie offene oder gedeckte Rampen für Tiefgaragenzufahrten sind innerhalb des Umgebungsberei— ches zulässig.

Art. 24 Baugestaltungslinie

1

Die im Gestaltungsplan festgelegten Baugestaltungslinien bestimmen zwingend die Lage der jeweiligen Fassadenfluchten von Hochbauten.

29

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal

(IP-Vorschriften Oktober 2018

2

In sämtlichen Baufeldern für Hochbauten muss mindestens 75% derjeweiligen

Fassadenlänge auf der festgelegten Baugestaltungslinie liegen.

Art. 25 Abzubrechende Bauten und

Anlagen

1

Die im Gestaltungsplan auf Parzelle Nr. 20435 als abzubrechende Bauten und Anlagen bezeichneten Gebäude sind nach Inkrafttreten des Ouartierplans und

dem Vorliegen einer Baubewilligung im Zuge des Ausbaus des Bärgliweg durch

den Eigentümer abzubrechen.

Die im Gestaltungsplan auf der aufzuhebenden Parzelle Nr. 20436 als abzubrem ohende Bauten und Anlagen bezeichneten Gebäude sind nach Inkrafttreten des

Ouartierplans im Zuge des Ausbaus des Bärgliweg durch die Gemeinde abzu— brechen.

'

' Art. 26 Haushälterische Bodennutzung

1

Bei Neu- und Ersatzbauten ist pro Grundstück eine minimale Ausnützungsziffer von 0.9 zu realisieren. Eine Unterschreitung der minimalen Ausnutzung wird nur gestattet, wenn der Baugesuchsteller den Nachweis erbringt, wie und wo

die gesamte restliche Ausnutzung nachträglich in baulicher und funktionaler

Hinsicht sinnvoll realisiert werden kann. Die Realisierbarkeit des minimal geforderten NUtzungsmasses ist im Rahmen des Baugesuches parzellenbezogen nachzuweisen.

Art. 27 Gestaltungsberatung

1

Bezugnehmend auf Art. 24 Abs. 4 des Baugesetzes der Gemeinde Churwalden zieht die Gemeinde für Bauvorhaben im Quartierplangebiet in der Regel die

Bauberatung bei.

Art. 28 Grenze und Gebäudeabstände

1

Die Grenz—und Gebäudeabstände von Gebäuden,idie den gewachsenen Boden

überragen, werden durch die im Gestaltungsplan festgelegten Baufelder be—w

stimmt.

Innerhalb der Baufelder können die Gebäudeabstände unter Beachtung der feum

erpolizeilichen Vorschriften nach architektonischen Kriterien frei festgelegt

werden.

Art. 29 Architektur, Materialisierung

1

‚

Für diearchitektonische Gestaltung,“ die Materialisierung und die Farbgebung sind die Bestimmungen zurKemzone gemäss Baugesetz massgebend.

30

Gemeinde Churwalden Quartierplan Portal

(IP—Vorschriften Oktober 2018

4

Erschliessung Verkehr

Art. 30 Verkehrsanlagen

Die Erschliessung des Ouartierpiangebietes mit Verkehrsanlagen richtet sich

1

nach dem Erschliessungsplan. Die Erschliessung der Grundstücke Nr. 20435 und 20966 erfolgt über die öf—

2

fentliche Sammelstrasse «Girabodawäg».

Die Erschliessung der Grundstücke Nr. 20117, 20118, 20437 und 21065 er— folgt über die öffentliche Sammelstrasse «Bärgliwäg» und die im Erschlies— sungsplan bezeichneten privaten ErschlieSsungsstrassen. Solange eine Zufahrt

3

j zum Grundstück Nr. 21065 ab «Girabodawäg» erfolgt, wird von der Realisierung der privaten Erschiiessungsstrasse «Bruggwäg» abgesehen. Vorbehalten bleiw ben abweichende Regelungen im Rahmen einer 2. Quartierplan—Etappe. 4

Lage und Ausdehnung der im Erschliessungsplan festgelegten Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen sowie des Fussweges sind für die Quartierplanbe—

teiiigten verbindlich. 5

Die Projektierung und die Erstellung sowie der Unterhalt und die Erneuerung der öffentlichen Erschliessungsanlagen ist Sache der Gemeinde.

Art. 31 Anschluss Bärgliwäg

1

Die Projektierung und Erstellung des neuen Anschlusses des Bärgliweg an die Kantonsstrasse ist Sacheder Gemeinde. Die Gemeinde sorgt für den Unterhalt

- inkl. Winterdienst auf der Sammelstrasse. Der Zeitpunkt der Ausführung wird

'

von der Baubehörde bestimmt.

Art. 32 Öffentlicher Fussvveg

1

Der Fussweg auf der aufzuhebenden Teiiparzelle Nr 20434 wird durch den Neubau eines Trottoirs ersetzt. Die Projektierung und die Erstellung sowie der

Unterhalt und die Erneuerung der neuen Fusswegverbindung ist Sache der Ge— meinde.

Art. 33 Private Erschliessungsanlagen

1

Als private Anlagen gelten die im Erschliessungsplan bezeichneten private Er“ schliessungsstrassen sowie weitere von den Ouartierplanbeteiligten selbst ernstellte Erschliessungsanlagen. Private Anlagen sind Bestandteil der Grundstü" cke, auf denen sie sichßbefinden.

31

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal OPorschriften Oktober 2018

2

Projektieruhg, Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der privaten Erschliessungsanlagen einschliesslich Winterdienst sind grundsätzlich Sache jener Quaru tierplanbeteiligten, denen diese Anlagen dienen. Jeder Dienstbarkeitsberech— ' tigte am Fussn und Fahrwegrecht «Bruggwäg» hatjederzeit das Recht, die Reali—

sierung der privaten Erschliessungsstrasse «Bruggwäg» zu verlangen. sofern eine andere mindestens gleichwertige Erschliessung zu den dienstbarkeitsbe— rechtigten Grundstücken nicht mehr zumutbar oder möglich ist. 3

Dienen einzelne Anlagen. mehreren Grundstücken gemeinsam, regeln die bem troffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Ausführung sowie den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinschaftlichen Anlagen selbst. Könu nen sie sich nicht einigen, entscheidet der Gemeindevorstand im Rahmen einer

anfechtbaren Verfügung.

Art. 34 Parkplätze

1

Für die Bereitstellung von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge gelten grundsätz— lioh die Vorschriften des Baugesetzes.

2

Innerhalb des Quartierplanperimeters sind mindestens 75% der realisierten Pflichtparkplätze unterirdisch oder im Gebäudevolumen integriert zu erstellen.

Besucherparkplätze dürfen oberirdisch erstellt werden.

5

Erschliessung Versorgung/Entsorgung

Art. 35 Versorgungsanlagen

l

Die Erschliessung des Quartiers mit Wasser». und Abwasserleitungen sowie Lei— tungen der Energieversorgung und der Telekommunikation richtet sich nach

dem Erschliessungsplan. 2

Die Leitungen der Elektrizitätsversorgung und der Telekommunikation ein— schliesslich die Verlegung bestehender Leitungen sind von den zuständigen Werken bzw. Unternehmen nach den Weisungen der Gemeinde auszuführen.

Die Werke bzw. Unternehmen sorgen insbesondere auch für den laufenden Un—

terhalt und die Erneuerung der von ihnen erstellten Anlagen.

Art. 36 Anschluss an das Versor—

gungsnetz

1

Bauten und Anlagen im Quartierplangebiet sind gemäss ErschliessungSpIan an die bestehenden bzw. geplanten öffentlichen Wassern und Abwasserleitungen sowie an die elektrischen Leitungen und die Leitungen der Telekommunikation anzuschliessen. Die Anschlussstellen werden im Bewilligungsverfahren be— stimmt.

32

Gemeinde Churwalden

Quartierplan Portal (IP-Vorschriften Oktober 2018

Art. 37 Meteorwasser

Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächen-a und Sickerwasser ist sepa-

1

rat zu fassen und gemäss den Weisungen der Gemeinde der Versickerung zuzu— führen. Es darf nicht in Schmutzwasserleitungen eingeleitet werden. Der geeignete Standort und die Dimensionierung der Versickerungsanlagen sind mittels hydrologischen Gutachten durch die jeweilige Bauherrschaft nachw—

zuweisen.

Art. 38 Eigentum an Versorgungsanla

gen

Alle im Erschliessungsplan als öffentlich bezeichneten Wassern und Abwassers Ieitungen mit den zugehörigen Anlagen stehen im Eigentum der Gemeinde oder

1

gehen mit der Abnahme entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde ' üben Die elektrischen Leitungen und die Leitungen der Telekommunikation stehen im Eigentum der Werke, von denen sie ausgehen. Die im Erschliessungsplan nicht als Öffentlich bezeichneten Anlagen und Werk— Ieitungen gelten als private Leitungen und stehen im Privateigentum. Vorbehalw

ten bleiben die Rechte und Pflichten, welche den übrigen Quartierplanbeteiligw V ten in Bezug auf diese Anlagen zustehen.

Art. 39 Du rchleitun gsrechte

1

Die in den Ouartierplan einbezogenen Grundeigentümerinnen und Grundeigenn tümer sind verpflichtet, die Durchleitung von öffentlichen und privaten Versorn gungsleitungen einschliesslich Hausanschlussleitungen samt zugehörigen Anlagen auf ihren Grundstücken ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden. Vorbehalten bleiben spezielle Regelungen im Rahmen von Dienstbarkeiten geu mäss Art. 12 QPV. Allfällig erforderliche Änderungen an den bestehenden Lein

tungen oder Leitungsverlegungen sind unter den Beteiligten 'zu regeln. Die Linienführung der bestehenden Leitungen ist aus dem Erschliessungsplan ersichtlich.

Art. 40 ' Abfallentsorgung

1

Die im Quartier anfallenden Abfälle sind nach den Weisungen der Gemeinde zu entsorgen.

33

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

6

Finanzierung

Art. 41 Öffentliche Sammelstrasse

' 1

.

Die Kosten für die Projektierung und Erstellung der von der Gemeinde zu erstelw Ienden neuen öffentlichen Sammelstrasse sowie des Fussweges (Trottoir) ge»

hen vollumfänglich zu Lasten der Gemeinde.

.

Art. 42 Öffentliche Ver— und Entsor—

l

gungsanlagen

Die Kosten für die Projektierung und Erstellung sowie für den Unterhalt und

spätere Erneuerungen der öffentlichen Ver— und Entsorgungsanlagen gehen zu Lasten der Gemeinde.

Art. 43 Private Erschliessungsanlagen

1

'

. _ Die Kosten für die Erstellung, den Unterhalt und die Erneuerung der privaten Er—

schliessungsanlagen inklusive der für die Ausübung des FuSs— und Fahrweg— rechtes gemäss Neuzuteilungspian erforderlichen Erschliessungsanlagen, Hauszufahrten und Hauszugänge, Garagen, Absteliplätze, Hausanschlüsse und dergleichen tragen die Eigentümerinnen Und Eigentümer, denen diese Anlagen

dienen. 2

Die Kostenanteile für die Erstellung bzw. Verlängerung der für die Ausübung des Fuss-— und Fahrwegrechtes erforderlichen Erschliessungsanlagen richtet

sich nach dem Verteilschlüssel gemäss Anhang 3. 3

Dienen weitere private Anlagen mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam, regeln sie die Aufteilung der Kosten für deren Erstellung, Unterhalt und Erneuerung selbst. Können sie sich über die Aufteilung der Kosten nicht ei— nigen, entscheidet die Gemeinde im Rahmen einer anfechtbaren Verfügung.

_ Kostenschätzung

Art. 44 l

.

Die Kostenschätzung im Anhang 4 orientiert die Quartierpianbeteiligten über die mutmasslichen Kosten der Erschliessungsstrasse. Der provisorische Kos— tenverteiler im Anhang 5 orientiert über die von den Quartierplanbeteiligten zu

tragenden voraussichtlichen Kostenanteile in Schweizerfranken. Diese Anga— ben beruhen auf den Kostenschätzungen und sind nicht verbindlich. 2

Die mutmasslichen Planungskosten Und Planungskostenanteiie sind ebenfalls aus den Anhängen 4 und 5 ersichtlich.

3

Massgeblich für die Verteilung der Kosten auf die Quartierplanbeteiligten sind die ausgewiesenen Planungskosten und die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde gemäss Bauabrechnung für die ausgeführten Anlagen.

34

Gemeinde Churwalden

Ouartierplan Portal (IP—Vorschriften Oktober 2018

Art. 45 vorbehalt der gesetzlichen Abw

gaben'

1

„

.

Gesetzliche Beiträge und Gebühren an öffentliche Erschliessungswerke bleiben I ausdrücklich vorbehalten. Vorbehalten bleiben insbesondere die für den Anschluss von Neubauten im Quartierplangebiet an die öffentliche Warmwassere und Wasserversorgung so“ wie Abwasserbeseitigung geschuldeten Anschlussgebühren. Letztere werden den Baugesuchsstellenden bei Erteilung einer Baubewilligung in Rechnung ge—

'

stellt.

Vorbehalten bleiben ferner die Anschlussgebühren für den Anschluss der Grundstücke an die Elektrizitätsversorgung und die Leitungen der Telekommu— nikation sowie die laufenden Betriebsgebühren für die Benutzung der öffentli— chen Versorgungsanlagen.

7

Schlussbestimmungen

Art. 46 Planungskosten

1

Die Quartierplanungskosten, bestehend aus den Auslagen der Gemeinde für die planerische und juristische Beratung sowie" die Prüfung, Genehmigung und Anw

merkung / Eintragung des Quartierplans im Grundbuch gehen gemäss Verteil— schlüssel (Anhang 3) anteilsmässig zu Lasten der Quartierplanbeteiligten. Die Kostenanteile werden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vom Gemeindevorstand nach Abschluss der Ouartierplanung in Rechnung ge— stellt. Sie sind innert 60 Tagen seit Erhalt an die Gemeindekassezu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins in der Höhe derjeweils geltenden

kantonalen Ansätze berechnet.

Art. 47 Anmerkung / Eintrag im

Grundbuch

Der Gemeindevorstand lässt den vorliegenden Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde Churwalden auf den Parzellen Nr.

20115, 201 17, 201 18, 20433 (teilweise), 20434 (teilweise) 20435, 20437, 20438 (teilweise), 20966, 20967, 21065, 21102, 21127, 21208 (teilweise) und 21369 sowie die Baurechtsgrundstücke 21158 und 21159 anmerken. Die im Quartierplan festgelegten Vorschriften und Erschliessungsanordnungen gelten gemäss Vorschriften der Gemeinde Churwalden ausschliesslich als öf—

fentlich«rechtliche Eigentumsbeschränkungen.

‘

Der Gemeindevorstand sorgt für die Anmeldung des Quartierplans zur Anmere kung / Eintragung beim Grundbuchamt der Gemeinde Churwalden. Gleichzeitig meldet sie die sich aus der Landumlegung ergebenden Rechtsänderungen un—. ter Vorlage der Messurkunde des Geometers und die Bereinigung der Dienst-

barkeiten, Anmerkungen und Vormerkungen zur Eintragung im Grundbuch an.

35

Gemeinde Churwalden Ouartierplan Portal

OP—Vorschriften Oktober 2018

Die Gemeindepräsidentin und der Gemeindeschreiber sind zur Abgabe der er— forderlichen Anmeldungen und Unterzeichnung der Messurkunde des Geome— ters ermächtigt.

Art. 48 Differenzbereinigung

1

. Entstehen aus der Anwendung des Quartierplans Differenzen oder erweist sich

dieser als unvollständig, so entscheidet die Gemeinde darüber auf dem Verfü— gungsweg. Dabei ist die Gemeinde im Bedarfsfall berechtigt, auf Kosten der un—

terliegenden Partei Fachberater beizuziehen.

Art. 49 Aufhebung oder Abänderung

des Ouartierplans

1

Für die Aufhebung oder Abänderung des vorliegenden Quartierplans gelten die Vorschriften der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung.

Der Gemeindevorstand Churwalden hat den vorliegenden Quartierplan Portal nach der öffentlichen Auflage vom 23. Februar 2018 bis 26. März 2018 und 19.0ktober 2018 -— 19. November 2018 mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss wird allen Quartierplanbeteiligten sowie allfälligen Ein— sprechenden schriftlich eröffnet. Gegen den Quartierplan Portal kann innert 30 Tagen seit Mitteilung der Genehmi— gung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde geführt werden. Gemeindevorstand Churwalden

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Die Gemeindepräsidentin

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Der Gemeindeschreiber

36

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Gemeinde Churwaiden, Ouartierplan Portai

Anhang 1

BESTANDESTABELLE

'

mit aGF—Berechnung

NEUZUTEILUNGSTABELLE

2

mit aGF—Zuweisung

3

-

VERTEILSCHLÜSSEL

4

KOSTENSCHÄTZUNG

5

Provisorischer KOSTENVERTEILER

6

GRUNDBUCHAUSZÜGE

Bemerkungen zu den Anhang—Tabellen .. Die Grundstückflächen sind auf eine Nachkommastelie gerundet. — Das aGF—Richtmass ist auf ganze Zahlen gerundet. — Die resultierende Prozentwerte sowie Belastungsflächen der Verteilschlüssei (Anhang 3) sind auf eine Nachkommasteile gerundet. — Die resultierende Franken—Beträge sind auf 5 Rappen gerundet.

Gemeinde Churwalden, Ouartierplan Portal

Anhang 1

l

BESTANDESTABELLE' mit aGF—Berechnung

9. Oktober 2018

ALTER BESTAND

I

Zonen gemäss Zonenplan

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20115

m2

m2

20117

1615.5

Churwalden Bau AG (1)

20118

1919.8

Gemeinde Churwalden (1)

20433 (A)

227.1

Gemeinde Churwalden (1)

20434 (A)

76.0

Luzi Bergamin AG (1)

20435

1331.9

Gemeinde Churwalden (B)/(1)

20436

264.3 _

Hellgrün AG (1)

20437

1094.7

20438 (A)

487.6

StWE 8250134, 8250135, 8250136, 8250137, 8250138, 8250139, 8250140, 8250141, 8250142, 8250143, und 8250144 (1]

20966

1210.9

Lenzerheide Bergbahnen AG (2)

20967

943.9

21208 (A)

28.6

21065

1247.8

Christian Cavegn AG (2)

21102

395.3

395.3

Gemeinde Churwalden '(1) (2)

21127

570.6

570.6

Miteigentum M280108 und M280109 (2)

21369

230.0

230.0

Gemeinde Churwalden (1)

StWE 8250390, 8250391, 8250392, 8250393, 8250394, 8250395, 8250396, 8250397, 8250398, 8250399, 8250400 und 8250401 (1)

Total (1P

j I

Bemerkungen: (A) = Grundstück nur teilweise innerhalb des OP—Perimeters

(B) = Grundstück wird aufgehoben (1] = 1. Etappe (2) = 2. Etappe

m2

m2

2913.3

Hellgrün AG (1)

Gemeinde Churwalden (1)

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299

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Anhang 2

Gemeinde Churwalden, Quartierplan Portal

NEUZUTEILUNGSTABELLE mit aGF-Zuweisung

9. Oktober 2018

Nutzungsübertrag

Mehr- und Minderzuteilung Land

Neuer Bestand

Alter Bestand

Eigentümer

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StWE 3250218 und 3250219 (2)

20115

2913.3

20115

Hellgrün AG (1)

20117

1615.5

Churwalden Bau AG(1)

20118

1919.8

Gemeinde Churwalden (1)

20433 (A)

227.1

20433 (A)

313.6

-355.50

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Gemeinde Churwalden (1)

20434 (A)

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20434 (A)

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3

20118

1919.8

—

52 860.00

1331.9

20435

1526.7

Gemeinde Churwalden (B)/(1)

20436

264.3

20436

0.0

26 430.00

Hellgrün AG (1)

20437

1094.7

20437

1088.4

630.00

20438 (A)

487.6

20438 (A)

539.7

-5 400.00

StWE 3250134, 3250135, 3250136, 3250137, 3250138, 3250139, 3250140, 3250141, 3250142, 3250143, und 3250144(1)

20966

1210.9

20966

1210.9

Lenzerheide Bergbahnen AG (2)

20967

943.9

20967

890.1

5 380.00

21208 (A)

28.6

21208 (A)

108.7

—7 010.00

SIWE 3250390, 3250391, 3250392, 3250393, 3250394, 3250395, 3250396, 3250397, 3250398, 3250399, 3250400 und 3250401 (1)

21065

1247.8

21065

1301.6

—5 380.00

Christian Cavegn AG (2)

21102

395.3

21102

395.3

. Etappe)

Gemeinde Churwalden (1) (2)

21127

570.6

21127

570.6

—

Miteigentum M280108 und M280109 (2)

21369

230.0

21369‘

230.0

(2. Etappe)

Bemerkungen:

(A) = Grundstück nur teilweise innerhalb des QP—Perimeters (B) = Grundstück wird aufgehoben (l) = 1. Etappe (2) = 2. Etappe

II

14557.2

JI

14557.2

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Luzi Bergamin AG (1)

Gemeinde Churwalden (1)

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Gemeinde Churwalden (1)

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(f aGF Richtmass

| | NEUZUTEILUNG

F BESTAND

— 10 240.00

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— I|

—

| 17 050 |

Anhang 3

Gemeinde Churwalden, Quartierplan Portal

VERTEILSCHLÜSSEL

9. Oktober 2018

aGF

Eigentümer

VERTEILSCHLÜSSEL 1

VERTEILSCHLÜSSEL 2

VERTEILSCHLÜSSEL 3

(Basis: aGF)

(Basis: aGF)

(Basis: aGF)

Verlängerung der best. Erschliessung bis Parzelle 21065

Planung (Quartierplan)

Entschädigung Fuss- und Fahrwegrecht Parzellen 20117, 20118, 20437 und 21065

aGF VT

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Öffentliche Interessenz

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Private lnteressenz

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20115

StWE 8250218 und 8250219 (2)

20117

Hellgrün AG (1)

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2 495.8

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2 495.8

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Churwalden Bau AG (1)

20118

5

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Gemeinde Churwalden (1)

20433 (A)

—

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Gemeinde Churwalden (1)

20434 (A)

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20435

Luzi Bergamin AG (1)

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Gemeinde Churwalden (B)/(1)

20436

-

0

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0.0

Hellgrün AG (1)

20437

6

1 423

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0.0

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20438 (A)

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StWE 8250134 8250135 8250136 8250137 8250138 8250139 ’ ’ ’ ’ ’ ’ 5250140, 5250141, 5250142, 5250143, und 5250144 (1)

20966

1

1 574

0

Lenzerheide Bergbahnen AG (2)

20967

(2. Etappe)

1 157

21208 (A)

—

’ ’ ’ ’ und 3250401 (1) 3250400 3250399, 5250398, 3250396, 3250397,

21065

Christian Cavegn AG (2) Gemeinde Churwalden (1) (2)

Gemeinde Churwalden (1)

Gemeinde Churwalden (1) StWE 5250390 5250391 5250392 5250393 5250394 5250395 ’ ’

Bemerkungen:

(A) = Grundstück nur teilweise innerhalb des OP—Perimeters (B) = Grundstück wird aufgehoben

(1) = 1. Etappe (2) = 2. Etappe

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100%

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(2. Etappe)

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21127

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11 877.9

100%

6 288.1

100%

21369

Miteigentum M280108 und M280109 (2)

Total 0P

00

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(2. Etappe)

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299

17 060 4| I

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6 288.1

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IF

(L

Anhang 4

Gemeinde Churwaiden, Ouartierplan Portal

KOSTENSCHÄTZUNG Übertrag in Anhang 5

Grobkostenschätzung Erschliessung Verlängerung der best. Erschliessung bis Parzelle 21065 h

(+/- 25%) Einheit

3.00 m Fahrbahn, ohne Bankett

Länge

E/Preis

m'

Fr. / m'

15 000.00

Erschliessung —

Baumeister— / Belagsarbeiten, Strassenentwässerung

Betrag

m1

15.00

1 000

15 000.00

(exkl. MWSt)

Kostenschätzung Qu'artierplanung (approximativ) Quatierplanung

Betrag

Planungskosten

63 000.00

—

Raumplaner

38 000.00

—

Geometer, Grundbuch

10 000.00

—

Gemeinde, Jurist

15 000.00

(exkl. MWSt)

Gemeinde Churwalden, Quartierplan Portal

Anhang 5 Provisorischer KOSTENVERTEILER (Berechnung der mutmasslichen Kostenanteile)

9. Oktober 2018

Verlängerung der best. Erschliessung bis Parzelle

Planung (Ouartierplan)

Entschädigung Fahr- und Fusswegrecht auf Parzellen 20117, 201 18

Quartierplan Total

und 20437

21065

Eigentümer

CHF

CHF

15 000.00

63 000.00

m2

CHF/m2

CHF

177.30

78 000.00

Wertausgleich Neuzuteilung

aGF VT

Wertausgleich aGF (gem. Anhang 2)

(39m Anhang 2)

E

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Private Interessenz

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Öffentliche Interessenz

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m2

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10%

6 300.00

0%

90%

56 700.00

100%

2.9%

1 807.90

—

3

-

15 000.00

—

—

71 700.00

1 807.90

-

—

1 807.90

—

8 783.20

-

15 689.70

——

1 895.50

—25.84

—997.85

16 033.20

41.72

2177.45

15 689.70

Gemeinde Churwalden (1)

20433 (A)

—

Gemeinde Churwalden (1)

20434 (A)

— —

Luzi Bergamin AG (1)

20435

2 017

15.3%

Gemeinde Churwalden (B)/(1)

20436

Ä

0.0%

Hellgrün AG (1)

20437

1 423

10.8%

—

0.0%

20966

' 1 574

11.9%

7 514.35

7 514.35

20967

1 157

0.9%

552.35

552.35

-

0.0%

—

—

Gemeinde Churwalden (1)

20438 (A)

StWE 3250134, 3250135, 3250136, 3250137, 3250138, 3250139, 3250140, 3250141, 3250142, 3250143, und 3250144 (1) Lenzerheide Bergbahnen AG (2) Gemeinde Churwalden (1)

21208 (A)

StWE 3250390, 3250391, 3250392, 3250393, 3250394, 3250395, 3250396, 3250397, 3250398,

21065

1 692

Christian Cavegn AG (2)

21102

514

Gemeinde Churwalden (1) (2)

21127

Miteigentum M280108 und M280109 (2)

21369

3250399, 3250400 und 3250401 (1)

Total 0P

I I

4 036.50

9 627.60

6 793.35 e

—

—15.88

1 206.00

—

—

3

71 700.00

10 025.40

—

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6 300.00

11913.60

—

E

-

15.9%

9 627.60

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—

18.9%

—

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0J

6 300.00

5 953.55

0.0%

q, 1:

05’044

CHF

5 009.95

—

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CHF

2 100

—

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CHF

2 496

—

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CHF

20118

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20117

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Churwalden Bau AG (1)

—

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20115

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3.595 15 2 S

Hellgrün AG (1)

—

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StWE 3250218 und 3250219 (2)

3 787

55

2 0„ o

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32

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—

7 250.00 —

-1 895.50 7 040.00

-7 040.00

—63 100.00

99 731.60

26 430.00

52 860.00

-79 290.00

5 587.35 —

—

—27 004.00

630.00

-

—5 390.50

10 240.00

-

-

4 957.35 —4 849.50

7 514.35

(3)

-

552.35

-7 060.00

-

7 060.00

(3)

—

14 499.55

12.8%

8 077.45

26.9%

0.0%

0.4%

245.30

0.0%

245.30

—

—

245.30

—

0.0%

0.0%

-

0.0%

—

-

—

-

299

0.0%

0.2%

142.70

0.0%

142.70

—

—

142.70

17 060I I

100%

78 000.00

—

—

78 000.00

15 000.00 I I

100%

63 000.00 I L 100%

Bemerkungen:

(A) = Grundstück nur teilweise innerhalb des OP-Perimeters

(B) 2 Grundstück wird aufgehoben (1): 1. Etappe (2) = 2. Etappe

(3) = Der Wertausgleich zwischen den Grundstücken Nr. 20967 und 21065 erfolgt unter den beteiligten Grundeigentümern ausserhalb des Quartierplanver‘iahrens (Art. 1 1, Abs. 2, QPV)

—2 385.60

177.30

177.30

—

—

14 499.55

I I

I