Quartierplan Guarda Pitschen
Procedura da plan da quartier · Scuol
Document
- Numer
- 04.GDEf1
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Scuol
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 03-08-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Text
3742_B_QP_Guarda_Pitschen_fehlt.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Scuol
Quartierplan Guarda Pitschen, Guarda Beschluss
Beschluss des Gemeinderates vom 03.08.2004 (Art. 19 KRVO)
Hinweis: Dies ist ein Dokument, welches im Rahmen des ÖREB-Katasters Graubünden als Platzhalter eingesetzt wird. Auskünfte zum Beschluss und dessen Inhalt erteilt die Gemeinde.
3742_V_QP_Guarda_Pitschen_QPB.pdf
KANT©N ©RIAUÜNED>EN
GEMEINDE 4*
GUARDA
QP GUARDA PITSCHEN QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN MIT GRUNDBUCHAUSZÜGEN
Vom Gemeindevorstand genehmIgt am 3. August 20 4
Der GemeIndepraSIdent
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Der Aktuar:
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DR. IUR. RUDOLF VILETTA, ADVOCAT, GIARSUN, 7545 GUARDA, TEL. 081 862 21 90, FAX 081 862 20 90
DATUM I 24. Mai 2004
PROJEKT NR 2
6528
QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN FÜR DEN
QUARTIERPLAN "GUARDA PITSCHEN", GUARDA
Gestützt auf Art. 101 Abs. 1 des Baugesetzes der Gemeinde Guarda erlässt der Gemeinde— vorstand Guarda den wie folgt total revidierten Quartierplan "Guarda Pitschen".
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Quartierplangebiet
Art. 1
Das Quartierplangebiet ist grundsätzlich identisch mit jenem gemäss Quartierplan 1986. Neu folg jedoch die Grenze des Einzugsgebietes in der südöstlichen Ausdehnung der dortigen Grenzlinie der kommunalen Parzelle Nr. 1440 der Sammelstrasse Craista. Diese Anpassung ist lediglich grafischer Natur und hat somit weder rechtliche noch faktische Auswirkungen auf alle übrigen Parzellen im Quartierplangebiet. Die definitive Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Bestandesplan 1:500 ersichtlich. Zweck des Quartierplanes
x! Art. 2
Der Quartierplan "Guarda Pitschen" in der vorliegenden total revidierten Fassung bezweckt nebst der Neuregelung der Eigentumsverhältnisse an den Verkehrsanlagen im Quartierplan— gebiet die Konzentration der Nutzung des dort noch unüberbauten Bodens sowie im Wesent— lichen die durch eine Verstärkung und Klärung des Siedlungsraums zu vollziehende An— passung der architektonischen Gestaltung an die inzwischen geänderten Bedürfnisse der
Raumplanung.
J Art. 3
Bestandteile
Der Quartierplan "Guarda Pitschen" umfasst folgende Bestandteile:
1.
2.
Quartierplanbestimmungen
Bestandesplan, Situation 1:500, Plan Nr. 11
3. 4.
Neuzuteilungsplan mit Neuzuteilungstabelle, Situation, 1:500, Plan Nr. 12 Gestaltungsplan, Situation, 1:200, Plane Nr. 13
6. 7.
Erschliessungsplan Verkehr, Situation, 1:200, Plan Nr. 15 Vorprojekt Erschliessungsstrasse, Situation, 1:200, Plan Nr. 16
5.
8. 9. 10. 11.
12.
13. 14.
Gestaltungsplan, Profile, 1:200, Plan-Nr. 14
Vorprojekt Erschliessungsstrasse, Längenprofil, 12200/20, Plan Nr. 17 Vorprojekt Erschliessungsstrasse, Normalprofil, 1:50, Plan Nr. 18 Vorprojekt Erschliessungsstrasse, Querprofil, 1:50, Plan Nr. l9 Erschliessungsplan Groberschliessung, Ver— und Entsorgung, Situation, 1:200, Plan Nr. 20
Kostenveiteiler ..
Bericht zur QP—Uberarbeitung Modell (Arch. BSA/BSP Robert Obrist)
Sämtliche Bestandteile des Quartierplanes "Guarda Pitschen" sind vom 25.02.2004 datiert.
Quartierplan "Guarda Pitschen", Quartierplanbestimmungen
j Art.4
Seite 2
Anwendbares Recht
Soweit die nachfolgenden Quartieiplanbestinnnungen keine besonderen Vorschriften enthal— ten, sind die Bestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Guarda anzuwenden.
‘J Art. 5
Modell
Das als Bestandteil des Quartierplans "Guarda Pitschen" geltende Modell dient als Richtlinie
für die Planung und Projektierung der einzelnen Neubauten sowie für den Ausbau der beste— henden Bauten.
II.
BESONDERE BESTIMMUNGEN
A.
Bau- und Gestaltungsvorschriften
J Art. 6
Bauberatung
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Sämtliche Bauvorhaben im Quartierplangebiet sind vor Beginn der Projektierung bei der Bau— behörde anzumelden und durch die kommunale Bauberatung zu beurteilen und zu begleiten.
Ä Art. 7
Generelle Gestaltungsvorschrift
Innerhalb des Quartierplangebietes sind die Gestaltung, die Materialwahl und die Farbgebung der Neubauten aufeinander abzustimmen. Die Bauten sind in Massivbau, mural und in heller Erscheinung auszuführen. Sie haben auf das Landschaftsbild sowie auf das Ortsbild und die Bausubstanz des alten Dorfteils von
Guarda Bezug zu nehmen. Auskragende Gebäudeteile sowie An— und Nebenbauten dürfen ‘ i grundsätzlich auch in Leichtbauweise erstellt werden.
Gebäude in der Art vorfabn’zierter Bauten sind im Quartierplangebiet nicht zulässig.
J Art. 8.
Gebäudestandorte
Der Gestaltungsplan legt die Baufelder fest, innerhalb welcher die Gebäudegrundrisse fest— zulegen sind.
1 Im Baufeld der unüberbauten Parzellen Nrn. 1646 und 1647 sowie in jenem der Parzellen Nrn. 1639, 1640,1641wund 1642 gemäss Bestandesplan sind je mindestens zwei und maximal drei Einzelbauten bzw. an sich selbständige, zu einer baulichen Einheit vereinigte Gebäude zu erstellen. ”x: Art.9
Gebäudehöhe
Die zulässige Bodenkote des Erdgeschosses wird ausgehend vom Niveau der Erschliessungs— strasse Guarda Pitschen mit einem Toleranzmass von +/— 0.50 m bzw. + 2.50 m bis 3.50 m
angegeben. Die entsprechenden Angaben sind im Gestaltungsplan, Profile, in Verbindung mit dem Vorprojekt Erschliessungsstrasse, Situation und Längenprofil, festgelegt. Zulässig sind insgesamt drei Stockwerke.
Quartierplan "Guarda Pitschen", Quartierplanbestimmungen
J Art. 10
Seite 3
Dächer
Die Giebeln'chtung für die einzelnen Baukörper ist im Gestaltungsplan Situation 1:200 zwingend festgelegt. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
Art. 11 Garagen
J Für die Bereitstellung der Pflichtparkplätze gemäss Baugesetz sind in erster Linie Garagen zu erstellen. Bie-Geragensindin die Projekte der Hauptgebäude zu integrieren.
BirGaragen—dürfen—aueh—ausserhalb—der-Baufelder-crstcllf-werdem-Bie—ifirGestaltungsplan beeaehneten-Standertefw—dmagrmgsmflagengekenaleRrehthmefur diePlanung und 1161].
Die—Gmgen—sindnnLrirdisch zue1 stellen Die Garagendeeken sind zu begrünen. Die Gara— geneinfahrtensollennichtunnötig breit sein.
\] In Abweichung der Bestimmung gemäss Art. 24 Abs. 4 des Baugesetzes der Gemeinde Guarda müssen die Garagenvorplätze hier nicht eine Länge von mindestens 5 m aufweisen. Jedoch muss auch hier in jedem Fall die Verkehrssicherheit gewährleistet sein.
\Die—Garagen—sindjj<76ebäudegmppeals—Gemeinschaftsan-lage—auszuführen. Die Beteiligung an solchen Gemeinschaftsanlagen ist mittels Dienstbarkeiten zu regeln. Dazu ist insbesondere für die Beteiligung mit mindestens einem Einstellplatz an der auf der Parzelle Nr. 1643 (gemäss Neuzuteilungsplan) vorgesehenen Gemeinschaftsgarage dieselbe Parzelle zu Gunsten der Parzelle Nr. 1645 (gemäss Neuzuteilungsplan) mit einer entsprechenden Dienstbarkeit zu belasten. x.) Art. 12
Mauern
Die strassenseitigen Stützmauern wie auch allfällige Gartenmauern sind in Naturstein zu erstellen.
Zur Situierung der Stützmauern entlang der Strassen im Quartierplangebiet ist im Gestal— tungsplan mit einem Abstand von 0.5 m zum Strassenrand eine Baugestaltungslinie festgelegt.
B.
Erschliessung
.1 Art. 13 Verkehrsanlagen Die ve1kehrsmässige E1 schllessung des Quartierplangebietes hat gemäss dem Erschliessungs— plan Verkehr bzw. Vorprojekt Erschliessungssüasse zu erfolgen. Die da1in festgelegte E1 schliessungsstiasse Guarda Pitschen, die Sammelst1 asse Craista sowie der Fussweg sind als öffentliche E1 schliessungsanlagen du1ch die Gemeinde zu eistellen und zu unterhalten.
Mit der Übernahme der Erschliessungssn'asse Guarda Pitschen durch die Gemeinde werden
die auf dieser Strassenparzelle Nr. 1652 gemäss Quartierplan 1986 bestehenden Miteigen-
tumsanteile aufgehoben.
Quartierplan "Guarda Pitschen", Quartierplanbestimmungen
Seite 4
Der öffentliche Fussweg führt über die private Quartieiplan—Parzelle Nr. 1659 und ist als solcher im Grundbuch auf dem entsprechenden Hauptbuchblatt anzumerken.
N? Art. 14 Wendeplatz
Am Ende der Erschliessungsstrasse Guarda Pitschen wird die Gemeinde auf ihrer ausserhalb
des Quartierplangebietes liegenden Parzelle Nr. 1688 einen Wendeplatz erstellen. Die Fläche der Garagenzufahrt auf der privaten Quartierplan—Parzelle Nr. 1643 (gemäss Neuzuteilungs— plan) hat als Teil dieses öffentlichen Wendeplatzes zu dienen und ist als solcher im Grundbuch auf dem entsprechenden Hauptbuchblatt anzumerken.
x/Art. 15 Ver- und Entsorgung Der Anschluss von Neubauten im Quartierplangebiet an die öffentliche Kanalisation, an die Versorgungsleitungen für Wasser und Elektrizität sowie der Ausbau dieser Anlagen haben gemäss dem Erschliessungsplan Groberschliessung Ver— und Entsorgung zu erfolgen.
C.
.l1 Art. 16
Finanzierung Kostenverteiler
Die Kosten der vorliegenden Quartierplanung einschliesslich der Vermessungs— und Vermarkungskosten sowie der Grundbuchgebühren gehen gemäss Kostenverteiler proportional nach Massgabe der Parzellenflächen sowie der erzielten Vorteile zu Lasten der beteiligten Grund— eigentümer. D.
Baulandumlegung
Art. l7
Neuzuteilung
Die Baulandumlegung wird nur für die unüberbauten Parzellen im Quartierplangebiet durch— geführt. Die Neuzuteilung erfolgt flächengleich gemäss Neuzuteilungsplan mit Neuzuteilungstabelle.
Die Parzellen Nrn. 1639, 1643 und 1646__(gemäss Neuzuteilungsplan) sind je nach Bedarf aufgrund der Vorlage eines konkreten Uberbauungskonzeptes in entsprechende Einzelgrundstücke zu unterteilen.
HI.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 18 Baubewilligung
Für jedes Bauvorhaben im Quartierplangebiet ist vor Baubeginn das ordentliche Baubewilli—
gungsvelfahren durchzuführen.
Art. 19 Inkrafttreten
Der vorliegende, total revidierte Quartierplan tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand der Gemeinde Guarda in Kraft.
Seite 5
Quartierplan "Guarda Pitschen", Quartieiplanbestimmungen
Art. 20 Aufhebung bisherigen Rechts
Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Quartierplanes gelten sämtliche widersprechenden
früheren Vorschriften des Quartieiplanes "Guarda Pitschen", insbesondere auch die Miteigentumsanteile an der Quartierstrasse Parzelle Nr. 1652 sowie sämtliche mit dem Quaitierplan
1986 begründeten Sewitute, als aufgehoben.
Art. 21 Anmerkung im Grundbuch
Der Vorstand der Gemeinde Guarda lässt den vorliegenden Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anmerken. Gleichzeitig meldet er entsprechende Rechtsänderungen zum grundbuchlichen Vollzug an.
Nach erfolgter öffentlicher Auflage genehmigt gemäss Beschluss des Vorstandes der
Gemeinde Guarda vom
abflvh—wa’.............. 2004.
Für den Vorstand der Gemeinde Guarda:
Der Gemeindepräsident: —)
Reto Franz” us
Beilage:
Y
Der Gemeindekanzlist: t _ V
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cel Franziscus
Grundbuchauszüge für die Parzellen im Quartierplangebiet "Guarda Pitschen"
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun