Teilrevision Nairs

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Scuol

Document

Numer
04.550
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Scuol
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
27-04-2004

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Scuol mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3762_B_TR_Nairs_04.550_de.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)

Die Regierung des Kantons Graubünden

I

II Governo del Cantone dei Grigioni

AMTS REC iSTRATUF", I MT FÜR RAUMPL...4.N

La regenza dal chantun Grischun

51

"

Ganzen Text zeigen

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

27. April 2004

29. April 2004

550

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2004 eine neue Nutzungsplanung für das Gebiet „Nairs". Es handelt sich dabei um eine vollständige Planung für das erwähnte Gebiet, welche aufgrund eines dringlichen Bauvorhabens der sich im Gange befindenden Gesamtrevision der Ortsplanung Scuol vorgezogen worden ist. Es wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: - Teilrevision des Baugesetzes (Art. 45.1) - Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Nairs - Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Nairs Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidgenössischen Verordnung über die Raumplanung liegt vor. Das Amt für Raumplanung verfasste mit Datum vom 11. Dezember 2003 zur neuen Nutzungsplanung für das Gebiet „Nairs" einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2004 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 12. Februar 2004. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 23. Februar 2004 ersuchte der Gemeindevorstand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

B. Teilrevision des Baugesetzes

Die am 8. Februar 2004 verabschiedete Teilrevision des Baugesetzes (Art. 45.1) kann genehmigt werden. C. Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Nairs

Mit Verfügung vom 5. Februar 2001 (abgeändert am 6. April 2004) erteilte das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement eine Rodungsbewilligung für 256 m 2 Wald im Bereich der geplanten Parkierungsanlage und des Fussweges auf der nördlich der kantonalen Hauptstrasse gelegenen Parzelle Nr. 743. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Nairs vom 8. Februar 2004 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. D. Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Nairs

Der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Nairs vom 8. Februar 2004 kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Die am 8. Februar 2004 verabschiedete Teilrevision des Baugesetzes (Art. 45.1) wird genehmigt. 2. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Nairs vom 8. Februar 2004 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

3

3. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Nairs vom 8. Februar 2004 wird genehmigt. 4. Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. 5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 6. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 7. Mitteilung an

Der Präsident:

Klaus Huber

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen