Quartierplan Bonda Braun

Procedura da plan da quartier · Chur

Document

Numer
61.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Chur
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
24-10-1961

Karte

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Datotecas

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Text

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'005.019a 1.58 - 5000

VERFÜGUNG

DES

STADTPRÄSIDIUMS CHUR

25, Okt. 1961

betreffend A2TE und 4920) hat sich ergeben:

Die Erben Braun sind Zigentünsr einer grossen Liegenschaft im Bondaquartier (ursprünglich Farseile 1599, heute aufgeteilt in die eingangs erwähnten Farsellen). Das Gebiet liegt gemäss städtischem Jonenplan von 1961 in der zweiten Kltsppe der Vohnsone U 1,

Seit längerer Leit wurde versucht, das Gebiet zu überbauen, und es wurden denn auch einzelne definitive Baugesuche eingereicht, Das Bauamt verlangte aber voreret einen Quartierplan über die ganze iAegenschaft, damit nicht aurch Zingeilbauten sine ungünstige >rschliessung prüjudiziert wird,

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Nachdem vorerst ein unbrguckbarer Qusrtierplan vorgelest wurde, reichte Herr Geonster Vonow im Septenber 1961 einen juartiem» plan für die eingenge erwähnten Parsellen ein.

1, Quartierpläne werden verlangt, un eine zwecknässige Frachiiessung neuer Bougebiete zu erreichen (irt,. 27 Baugesets). Be» sonders dort, wo die Veberbauung neu sinsetst, ist se wichtig, zu vermeiden, dass durch einzelne, ohne Jesantplan Kin geetellte Bauten eine spätere plannässige Bebauung und im

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schliessung erschwert wird. Im Falle des Bondaquartiers war es doppelt wichtig, von vornherein koordiniert zu planen,

weil das Gelände ein Sefälle aufweist, welches nicht überall die erforderlichen einwandfreien Zufahrten und Kanslisationsstränge erlaubt. Zs hätte bei planloser Veberbauung durchaus die Möglichkeit bestanden, dass Restparzsellen übrig geblichen wären, welche nur noch äusserst schwer hätten erschlossen we» den können, Um das su vermeiden, und um in diesen üuartier eine städtebaulich befriedigende Veberbauungs-Lisung zu erzielen, war es denn nicht nur wünschenswert, sondern geradesu notwendig, dass ein Qusrtierplan ausgearbeitet wurde,

Der Vsberbauungsplan von Herm Vonow entspricht in jeder Be siehung den Anforderungen an sinen zuten, zweoknässigen (uam tierpian. Ss erübrigt sich, auf planerische Jinzelheiten sin zugehen; vielmehr kann generell festgestellt werden, dass für dns geuante in den Quartierplan einbesogene üebiet eine ein heitliche, lockere und städtebaulich befriedigende Veberbauung zsewährleistet ist, Der Genehmigung üleses \usrtierplanes steht somit nichts im Wege, Ar ist indessen im Grundbuch anzumerken, damit auch tatelichlich die Gewähr besteht, dass die Ueberbauung nach dem genehmigten Plan srfolgt und nicht ein eveatusller späterer Landerwerber abweichend davon baut, (Die Genehmigung und Anmerkung in ürundbuch hat allerdings nicht den Sinn, dass sich die Bauherren sklavisch und in ailen Zingelheiten an den (uartierplen halten nlssen, Geringe Abweichungen in der Situation und in den Dimensionen aind selbatverständlich gestattet, Indessen sollen diese äbweichungsn doch geringfügig wein und der dssamtkonseption nicht widersprechen, )

Da des gesamte Quartisrplan-Gebist in der 2, Bauetappe liegt, int dis Stadt nicht verpflichtet, Strassen oder Serkleitungen su erstellen. Zwar wird die Stadt in absehberer Zeit den pro- > jektierten Plantaweg bauen; über Jen Zsitpunkt seiner irstellung kann aber keinerlei Zusicherung abgegeben werden. Vorder hand ist es Sache der Urundsigentüner, die erforderlichen im schlie ssungswaze „ussubsuen.

a

Bein notwendigen Ausbau der Irüindkigasse stellt sich die Frage der Kostenbeteilisung durch die Stadt, Damit die Bründligasse von «iner grösseren Anzahl von Anwohnern benutzt werden kann, int sin Ausbau notwendig. Die Grundeigentüger sind denn auch willense, eine Verbreiterung auf mindestens 3 m, längs den Sauern auf 3,50 m, vorsunslmen. Diese Verbreiterung nlsste die Stadt ohnehin fordern, da nach Art. 12 Daugesete die im stellung der Verkehrsanlsgen sichergestelit sein muss, Die Bründligsene könnte in ihren heutigen Zustand nicht als genlgende Irschliessung beseichnet werien, Tas nun aber die Ko» stentragung anbelangt; gilt hier eindeutig Art, 12 des Bam gesetzen „ weicher die Stadt von der ärstellung und damit auch von Kontenanteil der ötrassenbauten entbindet, 3a ist

in der 2. Buustappe eben Sache der ürundeigentünsr und Baus herren selbat, für die Arschlieazsung zu sorgen, Zine finamaiseile Beteilisung der Stadt an den Ausbaukosten der DBrändli- Sasse kann daher grundalitslich nicht in Frage kommen,

Dagegen ist die Stadt bereit, den Unterhsit zu übernehmen,

»of:zm der Strasseneusbau den städtischen Vorschriften ea» sprechend erfolgt. In dieser lebsrachme des Unterhaltes ist sber keine üewähr für die ständige Sefahrbarkeit im Sinter

inbegriffen,

Ebenso wie der ütrassenausbau i2t »uch die Kanalisationsanlage Seche der Grunäsigentüner und Bauberren. Die Stadt projektiert gegenwärtig eine städtische Kanziisationsleitung von der Lüm libadstrasse die untere Zrändligasse hinauf bie zum Flaute» weg. Das neue \uartier muss also bloss vom PFlantawesg aus «uf „igene Konten rrschlosasn werden, Das in \uartierplan einge» tragens ZKunalisationsnets kann als richtig beurteilt werden, - Gegen sine angemessene Kostenbeteiligung soll auch den Zigentünern der Gebäude Dründligasse 34 und 76, welches nicht in den “uartierplen fallen, die Möglichkeit des Anschlusses gegeben werden,

5, Auch die Strom- und Vassersufuhr geht zulasten der Orundeigentüner und Bauherren, In dieser Bezishung sind die Heisungen der Industriellen Betriebe der stadt Uhur zu befolgen, Die Anlagen gehen ins Bigentum der IBC über,

bemnneh verfüst dag Stadteräsidium

i. Der üuartierplan der Liegenschaft Fraun im Bondaqgunrtier (Parsellen 1599, 4937, 4938, 4939, 4975 und 4990) wird genehmizte. 2r ist im Grundbuch anmerken zu lansen. eo

2. Der Ausbau der obern Brindligasse (vom Plantaweg sufwärts) erfolgt auf Kosten der Grundeigentüser, Die Fahrbahnbreite muss mindestens 3,0 m, längs den leuera mindestens 3.50 m betragen.

Sofern der für die Fahrbahnverbreiterung notwendige Aoden |ranmasicuerie ins Zigentum der "tndt übergeht, übem | ninnt diese die Geometer- und Orundbuchkosten,

3, ide Stadt erstellt die notwendigen Strasseneiniaufschüchte und deren Ableitung in die Privatkanslisation auf ihre Aosten,

4. Sofern der Strassenausbau der obern Srüändligssse nach den städtischen Vorschriften erfolgt, übernimmt die Stedt den Unterhalt. Sie überniaunt aber keine Gewähr für die ständige Befahrbarkeit im #inter,

5, Das Kansiisstionsnets ab Plantaweg ist auf Kosten der ürundsigentümer zu e reteilen. Den Gebäuden Brändligasse 34 und 38 ist zegen intschädigung der Anschluss zu gestatten.

6. üie auf Kosten des üusrtiers su erstellenden elektr. Aningen und Uasserleitungen gehen ing Zigentun der Industrislien Betriehe der Stadt Chur über,

1, Nitteilung anı Erben Zraun Kerrn Bern. Hauser, Losstr. 79 Serrn Dr, K, Heinz, Losstr, 145 EKerrn Z, Luck, Loestr. 141 Herrn Ing. d. Jenatsch, Bberggasse 57 Herrn Dr. ühr. Nenn, Losstr, 40

nn.

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