Teilrevision Davos Dorf

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Davos

Document

Numer
08.909
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Davos
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
01-07-2008

Karte

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AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

1. April 2008

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3. April 2008

281

I"

II Governo del Cantone dei Grigioni

A.

Die Stimmberechtigten der Landschaft Davos Gemeinde beschlossen anlässlich der Landschaftsabstimmung vom 31. Oktober 2004 unter anderem einen Zonenplan 1:1'000 „Umzonung Parz. 853" sowie einen Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 „Parzelle 853". Auf Antrag der Landschaft Davos Gemeinde vom 21./22. Dezember 2004 hat die Regierung mit Beschluss Nr. 133 vom 7. Februar 2006 das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der zwei erwähnten Pläne sistiert (vgl. Abschnitt F, Seite 12 bis 16 der Erwägungen sowie Ziffer 8, Seite 39 des Dispositivs des erwähnten Regierungsbeschlusses). Die Regierung führt im vorerwähnten Regierungsbeschluss unter anderem aus, dass das Genehmigungsverfahren bezüglich der auf der Parzelle Nr. 853 ausgeschiedenen Wohnzone „Dorf/Platz" sowie des auf derselben Parzelle festgelegten Bereichs „Kliniken" zu dem Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könne, wenn - einerseits die Baubehörde der Landschaft Davos Gemeinde im Rahmen eines entsprechenden Baubewilligungsverfahrens entschieden hat, dass ein Bauprojekt auf dem heutigen Klinikgelände „Valbella" im Sinne von Art. 69 ff. des kommunalen Baugesetzes zonenkonform erstellt werden kann und andererseits seitens der zukünftigen Investoren rechtlich sichergestellt wird, dass ein zonenkonformes Bauprojekt auf dem Klinkgelände tatsächlich auch realisiert und der Betrieb im Sinne des Nutzungszweckes der Zone für Kurbetriebe (KBZ) auch wieder aufgenommen wird.

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B. Mit Schreiben vom 28. Januar 2008 beantragt der Kleine Landrat der Landschaft Davos Gemeinde, das sistierte Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Zonenplanes 1:1'000 „Umzonung Parz. 853" sowie hinsichtlich des Generellen Gestaltungsplanes 1:1'000 „Parzelle Nr. 853" wieder aufzunehmen und die zwei genannten Pläne nunmehr zu genehmigen. Zur Begründung führt die Gemeinde aus, dass die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 853 sowie des Areals der Zone für Kurbetriebe KBZ 06 „Valbella" den Kleinen Landrat in der Zwischenzeit davon überzeugen konnten, dass in naher Zukunft auf den Parzellen der KBZ 06 eine Klinik im Sinne der geltenden Zonenbestimmungen geführt werde. Bereits am 19. Dezember 2006 hat der Kleine Landrat der Landschaft Davos Gemeinde ein Baugesuch zur Umgestaltung des Klinikgebäudes „Valbella" bewilligt. Die entsprechenden Bauarbeiten sind in der Zwischenzeit im Gange, so dass das Areal der KBZ 06 „Valbella" im Herbst 2008 von der Alpinen Kinderklinik in Miete übernommen und als Kinderklinik weiterbetrieben werden kann. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung des Zonenplanes 1:1'000 „Umzonung Parz. 853" sowie des Generellen Gestaltungsplanes 1:1'000 „Parzelle Nr. 853" nun gegeben sind. Die erwähnten beiden Pläne können daher genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:1'000 „Umzonung Parz. 853" vom 31. Oktober 2004 wird genehmigt. 2.

Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 „Parzelle 853" vom 31. Oktober 2004 wird genehmigt.

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3

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art erforderlich sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Die Landschaft Davos Gemeinde wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form (ohne Rechtsmittelbelehrung) öffentlich bekannt zu geben.

5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an -

Der Präsident:

Stefan Engler

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen