Quartierplan Siedlung Padrusa - Änderung 1997
Procedura da plan da quartier · Domat/Ems
Document
- Numer
- 97.GDEf2
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Domat/Ems
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 22-09-1997
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
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Datotecas
3722_B_QP_Siedlung_Padrusa.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Beschlussprotokoll Nr. 2/2007 der Sitzung
des Gemeinderates gemäss Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
Tag und Zeit
Montag, 19. Februar 2007, 20.15 Uhr
Ort
Mehrzweckhalle
Präsenz
Gemeinderatvizepräsident Daniel Derungs entschuldigt abwesend Gemeindevorstand vollzählig anwesend
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Vorsitz
Gemeinderatspräsident Dr. Gustav Ott
Protokoll
Gemeindeschreiber Albert Hollenstein
Traktanden
Traktandenliste
Diese wird stillschweigend genehmigt.
5. Quartierplanänderung „Siedlung Padrusa“
Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Gemeindevorstand Dieter Federspiel ergänzt den Antrag des Vorstandes dahingehend, dass die nachstehende Änderung von Punkt 5, Gestaltungsvorschriften mit Fassadenplan der
Quartierplanvorschriften der Quartierplanung „Siedlung Padrusa“‚ nicht nur für den Siedlungsberelch Ost, sondern auch West Gültigkeit hat.
„.5Mit dieser Ergänzung wird die nachstehende Änderung ein-— stimmig genehmigt:
5.
Gestaltungsvorschriften
5.1
Allgemeines
Zusatz (letzter Absatz): 5.2.1
(Änderung)
Es wird zwischen Siedlung Ost (östlich Via Calanda) und Siedlung
West (westlich Via Calanda) unterschieden.
Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser West.
Neu: 5.2.2 Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Ost
Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu
die Planungsunterlagen der Hauseigentümer Siedlung Padrusa Ost als Grundlage venNendet werden. Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet:
- Zustandspläne Bauzeit1 : 100 - Projekt fürAusbau und Anbauten 1 : 100 (Für die wärmetechnische Gebäudesanierung gelten nach wie vor der durch den Gemeinderat am 24. März genehmigte Beschrieb und die Pläne.) Folgende Anbauten gemäss Projekt für Ausbau und Anbauten (Anhang) sind realisierw bar: —
Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses kann mit raumhohen oder mit
Fenstern mit Brüstung geschlossen werden.
- Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Wohnraum auszubauen. Als Ver-— kleidung ist an der Nord- und Westfassade eine stehende Holzschalung zu verwenden. An der Südfassade ist ein Verputz möglich. —
Falls der bestehende eingezogene Sitzplatz mit Fenstern geschlossen wird, kann gegen Süden vorgelagert ein neuer, gedeckter Sitzplatz errichtet werden. Die Trag» konstruktion muss aus schlanken Metallprofilen bestehen und mit einem Glasdach gedeckt werden. Der vorgelagerte Sitzplatz kann neu bis zur westlichen Hausfassade erweitert werden wenn: a) b)
Die Konstruktion nach den gültigen Gestaltungsvorschriften der Quartier-
planung erfolgen.
Das gegen Westen gerichtete Wohnzimmerfenster nicht verschoben wird und die betreffenden Jalousieläden beibehalten werden.
c) Der Position für die Konstruktions-Abstützung die erforderliche Aufmerk» samkeit geschenkt wird (ev. Auskragung).
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Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersatz im Norden des Hauses ein
neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch für Häuser ohne bestehenden Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Holzschalung (nicht deckender Anstrich)
zu ven/venden. Dimension sowie die max. Bauhöhe und ungefähre Lage und Form
des Fensters sind aus dem Projekt ersichtlich.
-
lm Bereich des Eingangs im Osten darf ein schlankes Eingangsvordach bzw. Windfang angebracht werden. Zum Windschutz können zusätzlich Glaswände eingesetzt werden.
Nachtrag
5.5 Farbgestaltung Bestehende Siedlungshäuser ilalousienläden:
Der heute vorherrschende grüne Farbton
sowie die weiteren Anträge des Vorstandes: 2. Die Genehmigung sei den betroffenen Grundeigentümern schriftlich und unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit mitzuteilen. 3. Der Gemeindevorstand sei zu beauftragen, die Änderung nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken.
Schluss der Sitzung 21.40 Uhr. xDer Protokollführer:
Albert Hollenstein
Dieses Protokoll ist an der Sitzung vom ................... .. genehmigt worden. Der Gemeinderatspräsident: Dr. Gustav Ott
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun