Quartierplan Schlosshotel

Procedura da plan da quartier · Pontresina

Document

Numer
06.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Pontresina
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
11-04-2006

Karte

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Datotecas

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Text

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde

Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

Protokollauszu Protokol la uszug

Gemeindevorstand Gemeindevorstand Suprastanza cumünela cumünela Suprastanza

. ‚ 11. Gemeindevorstandssrtzung Gemeindevorstandssitzung 11.

vom Dienstag, Dienstag, 11. April 2006 2006 vom 11. April

17

4.6 4.6

Quartierplan Quartierpfan

und Genehmigungsentscheid, Genehmigungsentscheid, Quartierplan Schlosshotel EinspracheEinsprache- und Quartierpian Scilgsshotef

Während der öffentlichen öffentlichen Auflage Während der Auflage des des Quartierplans Quartierpians „Schlosshotel” „Schlosshotel“ sind sind verschiedene verschiedene Einsprachen Einsprachen eingegangen. eingegangen. Die Einsprachen Einsprachen wurden wurden an Dr. 0. Bänziger und 0. Bänziger und O. 0. Menghini Menghini zur zur Stellungnahme Stellungnahme weitergeleitet. weitergeleitet. Die an Dr. Der von von 0. 0. Bänziger Bänziger und und O. 0. Menghini Menghini ausgearbeitete ausgearbeitete EINSPRACHE Der EINSPRACHE - UND UND GENEHMl-GUNGSENTSCHEID GENEHMI-GUNGSENTSCHEID liegt liegt nun nun vor vor und muss muss vom noch gutgeheissen gutgeheissen werden. werden. Gemeindevorstand noch vom Gemeindevorstand und

—

QUARTIERPCAN SCHLOSSHOTEL SCHLOSSHOTEC QUARTIERPLAN

EINSPRACHEUND GENEHMIGUNGSENTSCHEID GENEHMIGUNGSENTSCHEID EINSPRACHE- UND

1.I.

Sachverhalt Sachverhalt

1. 1.

Am 31. 31. August August hat hat der der Gemeindevorstand Am Gemeindevorstand Pontresina Pontresina den den Quartierplan Quartierplan Schlosshotel Schlosshotel eingeleitet, eingeleitet, welcher welcher sich sich über die Parzellen 1693 1693 (teilweise), (teilweise), 1697, 1697, 1700, 1700, 1711, über die Parzellen 1711, 1712 1712 (teilweise), (teilweise), 1713, 1713, 1715 1715 (teilweise), (teilweise), 2063, 2063, 2297 2297 und 2298 2298 des Grundbuches Pontresina und des Grundbuches Pontresina erstreckt. erstreckt. Die Die Parzellen Parzellen liegen liegen in in verschiedenen verschiedenen Zonen, Zonen, nämlich nämlich in: in: Dorf - Dorfkernzone Hotelzone - Hotelzone Wohnzone WZA W2A - Wohnzone Wohnzone W3 W3 - Wohnzone Wohnzone W4 W4 - Wohnzone Forstwirtschaftszone - Forstwirtschaftszone UeG - UeG -

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Dieser Einleitungsbeschluss Einleitungsbeschluss ist ist in in der der Folge Folge unangefochten Dieser unangefochten in in Rechtskraft Rechtskraft erwachsen. erwachsen.

2. 2.

Nach entsprechenden Vorarbeiten Nach entsprechenden Vorarbeiten und Anhörung der und Anhörung der involvierten involvierten Grundeigentümer Grundeigentümer konnte konnte in in der der Zeit Zeit vom vom 08.12.2005 - 28.12.2005 08.12.2005 28.12.2005 die die öffentliche öffentliche Auflage Auflage des des Quartierplans Quartierpians erfolgen, erfolgen, und und zwar zwar mit mit folgenden folgenden BestandBestand teilen: teilen: -

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— -

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Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften (QPV) (QPV) mit mit Anhängen Anhängen (Bestandestabelle (Bestandestabelle und und Grenzänderungstabelle Grenzänderungstabelle sowie sowie GrundGrund buchauszüge) buchauszüge) Bestandesplan 1:500 Bestandesplan 1:500 Grenzänderungsplan 1:500 Grenzänderungsplan 1:500 Erschliessungsplan 1:500 Erschliessungsplan 1:500 Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:500 mit Richtplan Richtplan 1:500 mit Modell 1:500 Modell 1:500

Mit den erwähnten Mit den erwähnten Unterlagen Unterlagen wurde wurde auch auch das das zuständige zuständige Grundbuchamt Grundbuchamt Dberengadin Oberengadin bedient. bedient. 3. 3.

Gegen den den aufgelegten aufgelegten Quartierplanentwurf Gegen Quartierplanentwurf erhoben erhoben sowohl sowohl Grundeigentümer Grundeigentümer innerhalb innerhalb des des Beizugsgebiets Beizugsgebiets wie auch solche solche Einsprache, wie auch Einsprache, die die unmittelbar unmittelbar daran daran angrenzen. angrenzen.

.15 * - J

Gemeinde Pontresina, Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde Gemeindekanziel, GemeindeGemeinde- und und Kongresszentrum Kongresszentrum Rondo, Rondo, Via Via Maistra Maistra 133, 133, CH-7504 CH-7504 Pontresina Pontresina TT +41 +41 81 81 838 83881 85, FF +41 +41 81 91, [email protected], 81 85, 81 838 81 91, 83881 [email protected], www.gemeinde-pontresinach www.gemeinde-pontresina.ch

.

pi: plz barnlnlulnladln bernlnaaengadln

Gemeinde Pontresina Gemeinde Pontresina Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

Eingabe vom a) vom 15.12.2005 die Verwaltung Mit Eingabe Verwaltung der 15.12.2005 beantragte der STWEG beantragte die STWEG Chesa Chesa Ia la Baita Baita (Parzelle (Parzelle Nr. Nt. 2092), 2092), a) Mit Dach der der Autoeinstellhalle Autoeinstellhalle komplett dass komplett zu dass das das Dach begrünen sei. sei. Des zu begrünen weitern müsste zwingend Des weitem müsste zwingend dafür dafür gege werden, dass dass die sorgt sorgt werden, die Entlüftung Entlüftung der der gesamten gesamten Autoeinstellhalle Autoeinstellhalle nicht nicht in in Richtung Richtung der der Wohnhäuser Wohnhäuser Chesa Chesa la Baita Baita und und Ia la Torre Torre erfolgten, erfolgten, dies Anbetracht der dies in der zu in Anbetracht zu erwartenden la erwartenden Immissionen. Immissionen. Eingabe vorn vom 27.12.2005 b) In In ihrer ihrer Eingabe 27.12.2005 Iiess liess die die Parkhotel Parkhotel Pontresina Pontresina AG, AG, 7504 7504 Pontresina Pontresina folgende folgende Anträge Anträge b)

stellen: stellen: aufgelegten Erschliessungsplan „1. Die „1. Die im Erschliessungsplan 1:500 im aufgelegten vorgesehene Fusswegverbindung 1:500 vorgesehene Fusswegverbindung auf Parzelle Nr. auf Parzelle Nr. 1700 1700 zugunsten (P1) sei sei aufzuheben aufzuheben bzw. zugunsten der der Öffentlichkeit bzw. ersatzlos ersatzlos zu Öffentlichkeit (P1) zu streichen. streichen. Der Passus „und 1700 1700 (Fusswegverbindungen)“ Der Passus „und in Art.

Art. 88 der

(Fusswegverbindungen)" in aufgelegten Quartierplanvorschriften der aufgelegten Quartierpianvorschritten sei sei zu streichen. streichen. zu AlIfällige grundbuchliche grundbuchliche Eintragungen Eintragungen betreffend Allfällige betreffend besagte besagte Fusswegverbindung Fusswegverbindung seien nicht vorzunehvorzuneh seien nicht bzw. bereits bereits eingetragene eingetragene Dienstbarkeiten men men bzw. Dienstbarkeiten zu zu löschen löschen bzw. zu bereinigen. bereinigen. bzw. zu aufgelegten Gestaltungsplan 2. 2. Die Die im im aufgelegten Gestaltungsplan 1:500 dargestellte Fläche Fläche für 1:500 dargestellte für Besucherparkplätze Besucherparkplätze und und Umschlag Umschlag sei sei gemäss Beilage Beilage 11 zu zu vergrössern. gemäss vergrössern. 3. sei Art. Art. 26 3. Es 26 QPV QPV wie Es sei wie folgt folgt zu zu ergänzen ergänzen (Ergänzung (Ergänzung kursiv): kursiv): Parkierungsanlage P1: Parkierungsanlage P1: sofern gemischte gemischte Nutzung Nutzung (Hotel — unterirdisch, unterirdisch, sofern (Hotel mit mit Wohnanteil)" Wohnanteil)“ weitern wurde wurde die Des Des weitem die Durchführung Durchführung eines eines Augenscheins Augenscheins beantragt. beantragt. -

ihrer gemeinsamen c) In In ihrer Eingabe vom gemeinsamen Eingabe vom 28.12.2005 28.12.2005 Iiessen liessen die die Stockwerkeigentümergemeinschaften Stockwerkeigentümergemeinschaften La La Cuort, Cuort, d'immez und d‘Immez und Suler, Suler, alle alle 7504 7504 Pontresina Pontresina folgendes folgendes Rechtsbegehren Rechtsbegehren stellen: stellen: der Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften sei „Art. 24 „Art. 24 der folgt abzuändern, abzuändern, bzw. sei wie wie folgt zu ergänzen: bzw. zu ergänzen:

Im Bereich Im Bereich der der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 2063 2063 und und 1713 eine neue 1713 wird wird eine neue Bushaltestelle Bushaltestelle mit Kreisel als mit einem einem Kreisel als Wendplatz Wendplatz

sämtliche Motorfahrzeuge für sämtliche Motorfahrzeuge erstellt. für erstellt. Masse des Für die Für die Masse sind die die Normen Normen des des Kreisels Kreisels sind Vereins Schweizerischer Schweizerischer Strassenfachleute des Vereins Strassenfachleute (VSS) (VSS) einzuhaleinzuhal ten. ten. Die Bushaltestelle Die Bushaltestelle und und der der Kreisel Kreisel sind sind öffentlich öffentlich und und von von jedermann jedermann benutzbar.” benutzbar.“

d) In In der der Eingabe Eingabe vom vom 28.12.2005 28.12.2005 beanstandete beanstandete die die Engasim Engasim SA SA die gegenwärtige Formulierung die gegenwärtige Formulierung von von Art. Art. 24 24 d) betreffend die die neue betreffend neue Bushaltestelle. Bushaltestelle. Insbesondere Insbesondere könnte könnte der der in in Abs. Abs. 22 vorgesehene vorgesehene Vorbehalt Vorbehalt zugunsten zugunsten der für eine der Gemeinde Gemeinde für jedermann nutzbare eine von von jedermann Bushaltestelle nicht nutzbare Bushaltestelle nicht akzeptiert akzeptiert werden. Eine solche werden. Eine solche BeBe sei in stimmung stimmung sei in Anbetracht der damit Anbetracht der damit verbundenen verbundenen Einschränkungen Einschränkungen zu zu vage. vage.

Eingabe vom vom 28.12.2005 e) In In der der Eingabe 28.12.2005 erhoben erhoben und und als als Eigentümer Eigentümer der der Chesa Chesa Piz Piz Alv AIv (Parzelle (Parzelle Nr. Nr. 1709) 1709) „gegen das geplante geplante Bauvorhaben „gegen das Bauvorhaben auf auf der der Nachbarparzelle Nachbarparzelle 1711 1711 auf auf alle alle in in Betracht Betracht kommenden kommenden rechtlichen tatsächlichen Gesichtspunkte, rechtlichen und und tatsächlichen Gesichtspunkte, Einspruch”. Einspruch“. Der Der Einspruch Einspruch erfolge erfolge zunächst zunächst nur nur fristwahrend; fristwahrend; eine eine ausführliche ausführliche Begründung Begründung werde werde „innert „innert angemessener angemessener Frist noch nachgeFrist und nachge und Form” Form“ noch reicht. reicht.

4.

f) In In einem einem nicht nicht datierten datierten aber aber vorJahresende vor Jahresende der der Gemeinde Gemeinde zugestellten zugestellten Schreiben Schreiben gab gab ,, Pontresina seiner seiner Bestürzung Pontresina darüber Ausdruck, Bestürzung darüber Ausdruck, dass dass eine eine der der schönsten schönsten Sichtachsen Sichtachsen von von Pontresina Pontresina ins ins Rosegtal Rosegtal durch durch eine eine eher Grosstädte typische eher für für Grosstädte Riegelbebauung verstellt typische Riegelbebauung verstellt werde. werde.

Bei den Bei den Abklärungen Abklärungen durch durch die Gemeinde hatte die Gemeinde herausgestellt, dass hatte sich sich herausgestellt, dass die die der gehörende Par— der Engasim Engasim SA SA gehörende Par zelle Nr. zelle Nr. 2063 2063 mit mit folgenden Dienstbarkeiten belastet folgenden Dienstbarkeiten ist: belastet ist: Baurecht Baurecht für für Tankstellenanlage Tankstellenanlage (Tankstellenrecht), (Iankstellenrecht), 24.11.1959 24.11.1959 Beleg Beleg 60.84 60.84

Gewerbebeschränkung, Gewerbebeschränkung, 24.11.1959 24.11.1959 Beleg Beleg 60.84 60.84

-

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Gemeinde Pontresina Gemeinde Pontresina Vschinauncha da Puntraschigna da Puntraschigna Vschinauncha

Dienstbarkeit gegebenenfalls Da Da diese diese Dienstbarkeit gegebenenfalls das das Parkierungskonzept Parkierungskonzept hätte hätte gefährden gefährden können, können, war war eine eine Klärung Klärung der der

Situation unumgänglich. unumgänglich. Situation

Zwischenzeit hat In In der der Zwischenzeit das Grundbuchamt Grundbuchamt Oberengadin hat das Oberengadin der der Gemeinde Gemeinde eine 15.03.2006 datierte eine vom vom 15.03.2006 datierte LöLö schungsbewilligung der schungsbewilligung berechtigten Erpag der berechtigten Erpag Erdölprodukte Erdölprodukte AG AG bzw. bzw. der der Aral Aral (Schweiz) (Schweiz) AG AG bzw. bzw. des Liquidators des Liquidators zukommen lassen. zukommen lassen. II.

Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand zieht zieht in Der Erwägung in Erwägung Mit dem Begehren, das dem Begehren, Dach der Mit der Autoeinstellhalle Autoeinstellhalle auf das Dach Parzelle Nr. auf Parzelle komplett zu Nr. 2063 2063 komplett zu begrünen, begrünen, rennt rennt die die Zala AG AG offene Niggli Niggli Er& Zala offene Türen Türen ein, in Art. ein, denn denn in Art. 14 14 Abs. Abs. 22 QPV exakt diese QPV wird wird exakt Begrünung vorgeschrieben. diese Begrünung vorgeschrieben. dabei befestigte befestigte Sitzplätze Sitzplätze zulässig Dass Dass dabei sind, ändert zulässig sind, daran nichts. ändert daran nichts. Mangels Mangels eines eines entsprechenden entsprechenden Rechtstitels Rechtstitels Bewohnern eine kann den den Bewohnern eine solche solche Nutzung kann Nutzung der der Fläche Fläche über über der der Tiefgarage Tiefgarage auch auch nicht untersagt werden. nicht untersagt werden. Dem Dem die Entlüftung Begehren, Begehren, die Entlüftung der der gesamten gesamten Autoeinstellhalle Autoeinstellhalle in in eine eine andere andere Richtung Richtung zu führen, kann zu führen, von vornkann von vorn nicht entsprochen entsprochen werden, herein herein nicht werden, weil weil die die Sicherstellung Sicherstellung der der gesetzeskonformen gesetzeskonformen Abluftbeseitigung Abluftbeseitigung aus aus der der Garage Sache Sache des des Baubewilligungsverfahrens Baubewilligungsverfahrens ist. Garage ist.

Einsprache der Die Die Einsprache Niggli & der Niggli Zala AG wird vollumfänglich & Zala vollumfänglich abgewiesen. AG wird abgewiesen. 2.

Parkhotel Pontresina a) Die a) Die Parkhotel Pontresina AG AG wehrt sich vor vor allem wehrt sich gegen die allem gegen aufgelegten Erschliessungsplan die im im aufgelegten Erschliessungsplan über über ihre ihre

verlaufende Fusswegverbindung Parzelle verlaufende Fusswegverbindung zugunsten Parzelle zugunsten der der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit. Aufgrund Aufgrund der der verwaltungsgerichtliverwaltungsgerichtli Rechtsprechung könnte chen chen Rechtsprechung könnte eine eine solche solche Anlage Anlage zugunsten zugunsten der der Öffentlichkeit Öffentlichkeit nur nur dann dann gegen den Willen gegen den Willen der betroffenen betroffenen Grundeigentümerin der Grundeigentümerin durchgesetzt durchgesetzt werden, werden, wenn sie im im Generellen wenn sie Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan festgelegt wäre, wäre, was festgelegt was jedoch jedoch nicht der Fall Fall ist. nicht der ist. Daher Daher ist ist diese diese Fusswegverbindung Fusswegverbindung zugunsten zugunsten der der ÖffentÖffent lichkeit aufzuheben aufzuheben und lichkeit und dementsprechend dementsprechend in in Art.

Art. 88 QPV

QPV der der Passus Passus „und „und 1700 1700 (Fusswegverbindungen)” (Fusswegverbindungen)“ zu streichen. streichen. Der korrigierte Art. zu Der korrigierte

Art. 88

Abs. Abs. 11 QPV lautet somit QPV lautet somit wie folgt: wie folgt: Gemeinde ist „Die „Die Gemeinde berechtigt, für ist berechtigt, für die die Erstellung Erstellung und und den den Betrieb Betrieb der der im im Erschliessungsplan Erschliessungsplan vorgesehenen vorgesehenen öffentlichen Erschliessungsanlagen öffentlichen Erschliessungsanlagen und und durch Öffentlichkeit benützen durch die die Öffentlichkeit benützen zu lassen. Dies Dies betrifft zu lassen. betrifft die die ParPar Nrn. 2297 2297 (Trottoir/Fussgängerdurchgang zellen zellen Nrn. (Trottoir/Fussgängerdurchgang Weisses Weisses Kreuz), Kreuz), 2063 2063 (Bushaltestelle (Bushaltestelle mit mit Trottoir) Trottoir) und und 1713 1713 (Trottoir). (Trottoir). Die Die betroffenen betroffenen Grundeigentümer Grundeigentümer sind sind verpflichtet, die damit verpflichtet, die verbundenen Belastungen damit verbundenen Belastungen

zu zu dulden." dulden.“

Sicht der der Allgemeinheit Aus Aus Sicht Allgemeinheit wäre wäre eine eine solche solche Verbindung Verbindung allerdings allerdings sinnvoll, sinnvoll, nämlich nämlich um durchge um einen einen durchge-

henden henden Spazierweg Spazierweg am am Hang Hang von von der der Via Via Mengiots Mengiots über über Areal Areal Parkhotel Parkhotel bis bestehenden Fussweg bis zum zum bestehenden Fussweg weiter zur und und weiter Giassa Stipa Stipa über zur Giassa das Quartierplangebiet Quartierplangebiet Laret über das Laret bis zur Via Via dals bis zur zu führen. führen. Die dals Ers Ers zu Gemeinde Die Gemeinde im Rahmen Rahmen der wird wird im laufenden Revision der laufenden Revision der der Ortsplanung Ortsplanung deshalb deshalb eine eine entsprechende entsprechende Festlegung prüfen Festlegung prüfen müssen. Die müssen. Die Parkhotel Parkhotel Pontresina Pontresina AG AG hat hat diesen diesen Hinweis Hinweis zur zur Kenntnis Kenntnis zu zu nehmen. nehmen.

Die Die Einsprache Einsprache der Parkhotel Pontresina der Parkhotel Pontresina AG wird bezüglich bezüglich des AG wird Rechtsbegehrens Ziff. des Rechtsbegehrens Ziff. 17 im Sinne im Sinne der der Erwägungen Erwägungen gutgeheissen. gutgeheissen. Der Der geplante geplante Fussweg Fussweg über über die die Parzelle Parzelle Nr. 1700 im Nr. 1700 im ErschliessungsErschliessungs

1:500 wird plan plan 1:500 gestrichen und wird gestrichen Art. 8$ Abs. Abs. 11 QPV und Art. QPV wie wie folgt folgt angepasst: angepasst:

„Die „Die Gemeinde Gemeinde ist ist berechtigt, berechtigt, für für die die Erstellung Erstellung und und den den Betrieb Betrieb der der im im Erschliessungsplan Erschliessungsplan vorgevorge

sehenen sehenen öffentlichen öffentlichen Erschliessungsanlagen Erschliessungsanlagen das Land der das Land der betroffenen betroffenen Grundeigentümer Grundeigentümer in in AnAn spruch zu zu nehmen spruch nehmen und und durch durch die Öffentlichkeit benützen die Öffentlichkeit benützen zu lassen. Dies zu lassen. Dies betrifft betrifft die die Parzellen Parzellen Nrn. Nrn. 2297 2297 (Trottoir/Eussgängerdurchgan (Trottoir/Fussgängerdurchgang Weisses Kreuz), 2063 Weisses Kreuz), 2063 (Bushaltestelle (Bushaltestelle mit mit Trottoir) Trottoir) und 7713 und 1713 (Trottoir). (Trottoir). Die betroffenen Grundeigentümer Die betroffenen Grundeigentümer sind sind verpflichtet, verpflichtet, die die damit verbundenen Belastungen damit verbundenen Belastungen zu zu dulden.” dulden.“

b) b) Demgegenüber Demgegenüber kann dem Begehren, kann dem die im Begehren, die ausgelegten Gestaltungsplan im ausgelegten Gestaltungsplan dargestellte dargestellte Fläche Fläche für für BesuBesu cherparkplätze cherparkplätze und und Umschlag Umschlag zu zu vergrössern, vergrössern, nicht nicht entsprochen entsprochen werden. werden. Die Die in in diesem diesem Plan Plan dargestellte dargestellte

„befestigte Fläche" „befestigte Fläche“ entspricht entspricht nämlich nämlich der der heutigen heutigen als als Parkplatz Parkplatz genutzten genutzten Fläche Fläche und und hat Richt hat lediglich lediglich Richtplancharakter plancharakter ohne Verbindlichkeit. Gerade ohne Verbindlichkeit. Gerade weil diese Darstellung Darstellung nicht weil diese nicht verbindlich verbindlich ist ist und Gemeinde und die die Gemeinde ohnehin ohnehin gestützt gestützt auf

Art. 32

32 Abs. Abs. 22 BauG auf Art. BauG verlangt, verlangt, dass dass alle alle neuen neuen Parkplätze Parkplätze unterirdisch unterirdisch angelegt wer angelegt werMr;

pl: ph hlrllnmnndln biIniiiiiidIn

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde Vschinauncha da Vschinauncha da Puntraschigna Puntraschigna

den müssen, müssen, macht macht die den die beantragte beantragte Erweiterung Erweiterung keinen keinen Sinn. Sinn. Die Ausscheidung von Die Ausscheidung von Flächen Flächen für für oberirdioberirdi ist nicht sche sche Parkplätze vorgesehen. Der Parkplätze ist nicht vorgesehen. Warenumschlag ist Der Warenumschlag ist demgegenüber demgegenüber jederzeit jederzeit gewährleistet. gewährleistet. c) c)

Einsprache der Die Einsprache der Parkhotel Die Parkhotel Pontresina Pontresina AG bezüglich Rechtsbegehren Rechtsbegehren liff. AG bezüglich Ziff. 22 wird abgewiesen. wird abgewiesen.

Aus eben eben denselben denselben Gründen Gründen kann Aus kann auch auch der der Forderung Forderung nach Ergänzung von nach Ergänzung von Art. QPV nicht nicht entspro—

Art. 26 26 QPV

entspro werden. Wie Wie bereits chen chen werden. ausgeführt, verlangt verlangt die bereits ausgeführt, die Gemeinde Gemeinde stützt stützt auf auf Art.

Art. 32

32 Abs. Abs. 22 BauG, BauG, dass dass alle alle neuen Parkplätze Parkplätze aus neuen gestalterischen Gründen aus gestalterischen Gründen (erhaltenswerte (erhaltenswerte Bauten, Bauten, reizvolle Umgebung mit reizvolle Umgebung mit Wald/Park) Wald/Park) unterirdisch unterirdisch angelegt angelegt werden werden müssen. müssen. Eine Eine Unterscheidung Unterscheidung zwischen zwischen WohnWohn- und und HotelnutHotelnut oder Mischnutzung Mischnutzung macht zung zung oder macht deshalb Sinn; die keinen Sinn; deshalb keinen gestalterischen Überlegungen die erwähnten erwähnten gestalterischen Überlegungen rechtrecht fertigen keine keine Differenzierung. Differenzierung. fertigen

Die Einsprache Einsprache der der Parkhotel Parkhotel Pontresina Die Pontresina AG wird bezüglich bezüglich Rechtsbegehren AG wird Rechtsbegehren Ziff. ebenfalls abgeZiff. 33 ebenfalls abge

wiesen. wiesen.

Unerfindlich ist, d) d) Unerfindlich ist, was was mit mit dem dem beantragten beantragten Augenschein Augenschein gewonnen gewonnen wäre. wäre. Die Die Sachlage ist allen allen Beteiligten Beteiligten Sachlage ist klar, insbesondere klar, insbesondere auch Gemeindevorstand. auch dem dem Gemeindevorstand. Der Antrag Antrag auf auf Durchführung Durchführung eines Der eines Augenscheins Augenscheins wird wird abgewiesen. abgewiesen.

3.

Was die die Forderungen Forderungen der Stockwerkeigentümergemeinschaften La der Stockwerkeigentümergemeinschaften Was Cuort, d’Immez d‘Immez und La Cuort, betrifft, so und Suler Suler betrifft, so fehlt fehlt für für deren deren Durchsetzung Durchsetzung die die erforderliche erforderliche Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage im im Generellen Generellen Erschliessungsplan. Erschliessungsplan. Im Im derzeit derzeit gelgel tenden Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan vom tenden vom 18.04.2000 18.04.2000 ist ist die vielmehr als die Via Via Maistra Maistra vielmehr als durchgehende durchgehende kantokanto nale Verbindungsstrasse Verbindungsstrasse qualifiziert. nale qualifiziert. In In der der Zwischenzeit Zwischenzeit ist ist diese diese Verkehrsanlage Verkehrsanlage zwar Eigentum der zwar ins ins Eigentum der GeGe

meinde übergangen, übergangen, ohne meinde eine neue ohne dass dass eine Klassifizierung stattgefunden neue Klassifizierung stattgefunden hätte. hätte. Dies Dies ändert ändert an an der der fehlenden fehlenden gesetzlichen Grundlage jedoch gesetzlichen Grundlage nichts, zumal jedoch nichts, Anlage mindestens zumal die die Anlage mindestens den den Charakter Charakter einer einer ErschliessungsErschliessungs- oder oder Sammelstrasse hat. hat. Auf Auf der Sammelstrasse Stufe Grundordnung Grundordnung ist der Stufe im Übrigen ist im nicht mit Übrigen auch mit einer auch nicht einer Änderung Änderung der der Einstufung Einstufung

der Via Via Maistra der Maistra im im Sinne Sinne der der Einsprecherinnen Einsprecherinnen zu rechnen. Die Verkehrskommission der zu rechnen. Die Verkehrskommission der Gemeinde Gemeinde Pontresina Pontresina erst kürzlich hat nämlich hat nämlich erst kürzlich beschlossen, beschlossen, dass dass das das bestehende bestehende Verkehrsregime Verkehrsregime (Gegenverkehr (Gegenverkehr mit mit LichtsignalanLichtsignalan lage für Iage für Engadin Engadin Bus Bus und und motorisierten motorisierten lndividualverkehr) Individualverkehr) unter unter allen allen Aspekten Aspekten die die beste beste Lösung Lösung ist ist und und das das jetzigen Zustand daher daher beim bleiben beim jetzigen Zustand bleiben soll. soll. Zusammenfassend Zusammenfassend lässt lässt sich sich also also feststellen, feststellen, dass die Idee Idee eines eines dass die Kreisels am Kreisels am nördlichen nördlichen Ende Ende von von Laret laret weder weder rechtlich rechtlich haltbar haltbar noch noch aus aus der der Sicht Sicht einer einer effizienten effizienten VerkehrserVerkehrser schliessung nötig nötig ist. ist. Der schliessung verbundene Eingriff Der damit damit verbundene Eingriff ins ins Eigentum Eigentum würde würde sich sich daher daher als offensichtlich unverunver als offensichtlich hältnismässig erweisen. hältnismässig erweisen.

Die Einsprache Einsprache der Die der Stockwerkeigentümergemeinschaften Stockwerkeigentümergemeins La La (uort, Cuort, d’Immez d‘Immez und Suler wird wird abgewieund Suler abgewie sen. sen.

4.

Die Engasim SA ist Engasim SA Die ist mit mit dem dem Quartierplan Quartierplan dem dem Grundsatze Grundsatze nach nach zwar zwar einverstanden, einverstanden, sie sie bemängelt bemängelt jedoch jedoch die die Regelung betreffend Regelung betreffend die die neue Bushaltestelle in neue Bushaltestelle 24 QPV. in Art.

Art. 24 QPV. Die

Die vorgetragenen vorgetragenen Einwände Einwände der der Engasim Engasim SA SA erer als nicht weisen sich weisen sich als nicht ganz ganz unbegründet. unbegründet. Tatsächlich Tatsächlich war war das

Art. 24

24 Abs. das Ziel Ziel von von Art. Abs. 33 QPV QPV nämlich nämlich nicht nicht die die EinEin richtung eines richtung eines öffentlichen öffentlichen Wendeplatzes Wendeplatzes für für öffentliche öffentliche (Engadin (Engadin Bus) oder fremde fremde Reisecars. Bus) oder Reisecars. Vielmehr Vielmehr wollwoll te die te die Gemeinde Gemeinde nur nur sicherstellen, sicherstellen, dass die Garage dass die mit Vorplatz Vorplatz für Garage mit für das Wenden von von Reisecars, das Wenden Reisecars, die die Gäste Gäste des des Schlosshotels transportieren, hier Schlosshotels transportieren, hier möglich möglich ist. ist. Damit Damit wollte wollte man vermeiden, dass man vermeiden, dass die die Reisecars Reisecars durch durch das das alte alte Dorf Dorf Laret Laret fahren fahren müssen. müssen. Um diesbezüglich klare Um diesbezüglich Verhältnisse zu klare Verhältnisse zu schaffen, schaffen, wird wird Art. Abs. 22 und und 33 QPV

Art. 24

24 Abs. QPV wie wie präzisiert: folgt folgt präzisiert:

„Die Gemeinde „Die Gemeinde behält behält sich sich vor, vor, im im Bereich Bereich der Parzelle Nr. Nr. 2063 der Parzelle 2063 besondere besondere Verkehrsanordnungen Verkehrsanordnungen zu zu treffen, treffen, welche das welche Wenden von das Wenden von Cars, die Gäste Cars, die Gäste des des Schlosshotels Schlosshotels transportieren, transportieren, ermöglichen ermöglichen sollen. sollen. Die Bushaltestelle Die Bushaltestelle ist ist öffentlich.” öffentlich.“

Die Einsprache Einsprache der der Engasim Die wird im Engasim SA SA wird im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen gutgeheissen gutgeheissen und 24 Abs. und Art.

Art. 24 Abs. 33 und

und 44 neu wie neu folgt formuliert: wie folgt formuliert:

„Die „Die Gemeinde Gemeinde behält behält sich sich vor, vor, im im Bereich Bereich der Parzelle 2063 der Parzelle 2063 besondere besondere Verkehrsanordnungen Verkehrsanordnungen zu zu treftref

fen, welche fen, welche das das Wenden Wenden von von Cars, Cars, die die Gäste Gäste des Schlosshotels transportieren, des Schlosshotels transportieren, ermöglichen ermöglichen sollen. sollen. Die Bushaltestelle Bushaltestelle ist ist öffentlich.“ Die öffentlich.”

;re1Lta -

plz ph bonlllnlnlldln hirnin.anadh,i

Gemeinde Pontresina Pontresina a Gemeinde ‚

5.

Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

von Die Eingabe Die Eingabe von und stellt keine und keine Einsprache, hh stellt Einsprache, sondern sondern lediglich eine Einsprachenlediglich eine Einsprachen ankündigung dar. dar. Nachdem Nachdem die ankündigung in Aussicht Aussicht gestellte die in gestellte Begründung Begründung bei der Gemeinde bei der Gemeinde nie nie eingegangen eingegangen ist, ist, kann kann auf diese diese Eingabe Eingabe von von vornherein vornherein nicht auf nicht eingetreten werden. eingetreten werden.

Auf die Eingabe von Auf die Eingabe von 6.

und und

wird nicht nicht eingetreten. wird eingetreten.

schliesslich die Was Was schliesslich die Eingabe Eingabe von von betrifft, so betrifft, so handelt handelt es es sich sich bei bei dieser dieser nicht nicht einmal einmal um um eine Einspracheankündigung, sondern eine Einspracheankündigung, um die sondern um die Anbringung Anbringung einer einer allgemeinen allgemeinen Kritik. Kritik. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand zur Kenntnis. nimmt diese Kenntnis. nimmt diese zur Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand nimmt Der nimmt die die Eingabe Eingabe von von

7.

zur Kenntnis. Kenntnis. zur

Die Abklärungen Abklärungen des Gemeindevorstandes haben Die des Gemeindevorstandes haben gezeigt, gezeigt, dass der vorliegende vorliegende Quartierplanentwurf dass der Quartierplanentwurf auch auch sonst sonst in in allen allen Teilen Teilen den den Vorgaben entspricht, welche Vorgaben entspricht, welche die die Grundordnung, Grundordnung, insbesondere insbesondere der der Zonenplan, Zonenplan, der der Gestaltungs- und Generelle GestaltungsGenerelle und Erschliessungsplan Erschliessungsplan in in diesem diesem Bereich Bereich macht. macht. Zu Zu präzisieren in Art.

Art. 12 präzisieren ist

ist in 12 Abs. Abs. 11 QPV lediglich lediglich noch, noch, dass QPV innerhalb der dass innerhalb keine Gebäudelänge der Bautenster Baufenster keine Gebäudelänge und und keine keine GrenzGrenz- und und GebäudeabGebäudeab stände zu beachten sind. stände zu beachten Abs. 11 QPV sind. Art.

Art. 12

12 Abs. QPV lautet lautet daher daher neu neu wie wie folgt: folgt:

„Die Überbaubarkeit „Die Überbaubarkeit der Flächen der der Flächen der Wohnzone Wohnzone W3 W3 und und W2A durch die W2A wird wird durch die im im Gestaltungsplan Gestaltungsplan einein gezeichneten gezeichneten Baufenster Bautenster festgelegt. festgelegt. Diese Diese bestimmen bestimmen den den Rahmen, Rahmen, innerhalb innerhalb dessen dessen Hochbauten Hochbauten erer stellt stellt werden werden dürfen. dürfen. Bauten müssen nicht Bauten müssen zwingend an nicht zwingend an die die Begrenzung Begrenzung der der Bautenster Baufenster gelegt gelegt werwer den. Innerhalb Baufenster sind den. Innerhalb der sind weder der Baufenster weder Gebäudelängen Gebäudelängen noch noch GrenzGrenz- und und Gebäudeabstände Gebäudeabstände zu zu bebe achten.“ achten.” III. Demnach erkennt der Demnach erkennt der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Einsprache der Die Einsprache Die der Niggli Niggli Er Zala AG AG wird wird vollumfänglich vollumfänglich abgewiesen. & ZaIa abgewiesen. 2.

a) Die a) Die Einsprache Einsprache der der Parkhotel Parkhotel Pontresina Pontresina AG AG wird bezüglich des wird bezüglich Rechtsbegehrens Ziff. des Rechtsbegehrens Zift. 11 im im Sinne Sinne der der ErwäErwä gutgeheissen. Der gungen gutgeheissen. gungen Der geplante geplante Fussweg Fussweg über über die die Parzelle Parzelle Nr. 1700 im Nr. 1700 im Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:500 1:500 wird wird gestrichen und und Art.

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Art. 88

Abs. gestrichen QPV wie wie folgt Abs. 11 QPV folgt angepasst: angepasst:

Gemeinde ist „Die Gemeinde ist berechtigt, berechtigt, für „Die für die die Erstellung Erstellung und und den den Betrieb Betrieb der im Erschliessungsplan Erschliessungsplan vorgesehenen der im vorgesehenen öffentlichen öffentlichen Erschliessungsanlagen Erschliessungsanlagen das Cand der betroffenen Grundeigentümer das Land der betroffenen Grundeigentümer in in Anspruch Anspruch zu zu nehmen nehmen und durch und durch die die Öffentlichkeit Öffentlichkeit benützen benützen zu zu lassen. Dies betrifft betrifft die lassen. Dies Parzellen Nrn. die Parzellen (Trot Nrn. 2297 2297 (Trottoir/Fussgängerdurchgang toir/Fussgängerdurchgang Weisses Weisses Kreuz), Kreuz), 2063 2063 (Bushaltestelle (Bushaltestelle mit mit Trottoir) Trottoir) und und 1713 (Trottoir). Die Die be1713 (Trottoir). be troffenen troffenen Grundeigentümer Grundeigentümer sind sind verpflichtet, verpflichtet, die die damit damit verbundenen verbundenen Belastungen Belastungen zu zu dulden.” dulden.“

Die Einsprache b) Einsprache der b) Die der Parkhotel Parkhotel Pontresina Pontresina AG bezüglich Rechtsbegehren AG bezüglich Rechtsbegehren Ziff. Ziff. 22 wird wird abgewiesen. abgewiesen.

Einsprache der c) Die Einsprache c) Die der Parkhotel Parkhotel Pontresina Pontresina AG AG wird wird bezüglich bezüglich Rechtsbegehren Rechtsbegehren Ziff. Ziff. 33 ebenfalls ebenfalls abgewiesen. abgewiesen.

d) Der Antrag auf d) auf Durchführung Der Antrag Durchführung eines eines Augenscheins Augenscheins wird wird abgewiesen. abgewiesen. 3.

Einsprache der Die Die Einsprache der Stockwerkeigentümergemeinsc Stockwerkeigentümergemeinschatten haften La Ca Cuort, Cuort, d’Immez d‘Immez und und Suler Suler wird wird abgewiesen. abgewiesen.

4.

Die Einsprache Einsprache der Die der Engasim Engasim SA wird im im Sinne Sinne der SA wird Erwägungen gutgeheissen der Erwägungen gutgeheissen und und Art.

Art. 24 Abs. 33 und

und 44 neu neu wie 24 Abs. wie folgt formuliert: folgt formuliert: „Die Gemeinde behält „Die Gemeinde behält sich im Bereich vor, im sich vor, Bereich der der Parzelle Parzelle 2063 2063 besondere besondere Verkehrsanordnungen Verkehrsanordnungen zu zu treffen, treffen, welche das weiche Wenden von von Cars, das Wenden Cars, die die Gäste Gäste des des Schlosshotels Schlosshotels transportieren, transportieren, ermögiichen ermöglichen soir'en. sollen. Die Bushaltestelle Die Bushaitestefle ist öffentlich.“ ist öffentlic

5.

Auf Auf die die Eingabe Eingabe von von

und und

wird wird nicht nicht eingetreten. eingetreten. r. J

‘ ‚

n.“

.«rßm‘resimg. -

plz bariili.aimpdhi pz hrninluundln

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde

Vschinauncha Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna

6. 6.

Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand nimmt nimmt die die Eingabe Eingabe von von Der

7. 7.

Von Amtes Amtes wegen wegen wird wird Art.

Art. 12

12 Abs. Abs. 11 QPV QPV ergänzt. ergänzt. Er Von Er lautet lautet wie wie folgt: folgt:

zur Kenntnis. Kenntnis. zur

„Die Überbaubarkeit Überbaubarkeit der Flächen der „Die der Wohnzone der Flächen Wohnzone W3 W3 und und W2A W2A wird wird durch durch die die im im Gestaltungsplan Gestaltungsplan eingezeicheingezeich neten Baufenster Bautenster festgelegt. festgelegt. Diese neten Diese bestimmen bestimmen den den Rahmen, Rahmen, innerhalb innerhalb dessen dessen Hochbauten Hochbauten erstellt erstellt werden werden

dürfen. Bauten Bauten müssen müssen nicht nicht zwingend zwingend an an die dürfen. die Begrenzung Begrenzung der der Baufenster Baufenster gelegt Innerhalb der gelegt werden. werden. Innerhalb der BauBaufenster sind sind weder weder Gebäudelängen noch GrenzGebäudelängen noch fenster Grenz- und und Gebäudeabstände Gebäudeabstände zu zu beachten.” beachten.“ 8. 8.

Der Quartierplan Quartierplan Schlosshotel Schlosshotel wird wird mit mit den Der den in in den den Erwägungen Erwägungen erwähnten erwähnten Änderungen Änderungen (Anpassungen (Anpassungen und und Ergänzungen) genehmigt. genehmigt. Diese Diese Genehmigung Genehmigung erfasst Ergänzungen) erfasst auch auch die die vom vom Grundbuchamt Grundbuchamt Oberengadin Oberengadin der der Ge— Ge meinde zur zur Kenntnis meinde Löschung des Kenntnis gebrachte gebrachte Löschung des Baurechts Baurechts für für Tankstellenanlage Tankstellenanlage (Tankstellenrecht) (Tankstellenrecht) auf auf Parzelle Parzelle Nr. 2063. 2063. Nr.

9. 9.

Die geänderten geänderten Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften und Die und Pl‘a'ne Pläne werden werden den den beteiligten beteiligten Grundeigentümern Grundeigentümern zugestellt, zugestellt, sobald der der Quartierplan Quartierplan in in Rechtskraft Rechtskraft erwachsen sobald erwachsen ist. ist.

10. Gegen Gegen diesen diesen EinspracheEinsprache- und Genehmigungsentscheid kann 10. und Genehmigungsentscheid kann innert innert 20 20 Tagen Tagen seit seit Mitteilung Mitteilung Rekurs Rekurs an an das das Verwaltungsgericht des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden erhoben Verwaltungsgericht erhoben werden. werden.

11. Mitteilung Mitteilung an: an: 11.

-

-

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sämtliche Grundeigentümer Grundeigentümer des sämtliche des Beizugsgebiets Beizugsgebiets Schlosshotel Schlosshotel Einsprecher, welche welche ihren ihren Grundbesitz Einsprecher, Grundbesitz ausserhalb ausserhalb des Beizugsgebiets haben des Beizugsgebiets haben Grundbuchamt Oberengadin Oberengadin Grundbuchamt

Abstimmung: Abstimmung: Der vorliegende vorliegende Einsprache— Einsprache- und Der Genehmigungsentscheid wird und Genehmigungsentscheid wird vom vom Gemeindevorstand Gemeindevorstand gutgeheissen gutgeheissen und und verabverab schiedet. schiedet.

Für en korrekten korrekten Protokollauszug: Protokollauszug:

„5m MM Gemeindeschreiber

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Pontresina, 14. 14. Februar Februar 2019 2019 Pontresina,

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