Quartierplan Curtins
Procedura da plan da quartier · Pontresina
Document
- Numer
- 88.GDEf2
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Pontresina
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 28-04-1988
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
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Datotecas
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Text
3784_B_GP_Curtins.pdf
Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde
Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha
Protokollauszug PI'OtOkOIIBLISlug
Gemeindevorstand Gemeindevorsta Suprastanza cumünela cumünela Suprastanza
. . Gemeindevotstandssitzung 16. Gemerndevorstandssrtzung 16. Donnerstag, 28. April 1988 1988 vom 28. April vom Donnerstag,
3. Bauwesen Bauwesen 3. Curtins: a) Genehmigung, b) b) Inkraftsetzung, Inkraftsetzung, c) c) Einsprachen Einsprachen r) Gestaltungsplan a) Genehmigung, Gestaltungsplan Curtins: r) Gemeinderat in Kraft gesetzt. gesetzt. die Rechtslage Rechtslage nun nun klar klar zu zu legen, legen, wird wird der der Gestaltungsplan Gestaltungsplan Curtins Curtins durch durch den den Gemeinderat in Kraft Um Um die Einsprachen Costa AG und im Auffi Auf Die eingegangenen eingegangenen vier im AG und Costa vier Einsprachen Die trag der STWEG Chesa Florentina) werden abgelehnt und mit Begründungen zurückgewiesen. trag der STWEG Chesa Florentina) werden abgelehnt und mit Begründungen zurückgewiesen. nochmals die die Angelegenheit Angelegenheit an an das Verwaltungsgericht weiterziehen. weiterziehen. DesDes Natürlich kann kann jeder der Einsprecher das Verwaltungsgericht Einsprecher nochmals jeder der Natürlich Verhalten der der vier vier noch noch übrig übrig gebliebenen gebliebenen Einsprecher Einsprecher abhängig. abhängig. Falls Falls sich sich die die Einsprachen Einsprachen halb ist ist das das ganze ganze vom vom Verhalten halb Curtins freigestellt, freigestellt, wann wann erledigen lassen, lassen, wird wird dann dann die die Anmerkung Anmerkung im im Grundbuch Grundbuch erfolgen erfolgen und und den den STWEG STWEG in in Curtins so so erledigen Giebeldächer herangehen herangehen wollen. wollen. sie bei Leckwerden der der Flachdächer Flachdächer an den Umbau Umbau in in Giebeldächer an den bei Leckwerden sie
Pontresina, 14. 14. Februar Februar 2019 2019 Pontresina,
Für den den korrekten korrekten Protokollauszug: Protokollauszug: Für
Ganzen Text zeigen
Mr WM Urs Dubs Dubs Urs
Gemeindeschreiber Gemeindeschreiber
bernlnaaengadin piz pTz hernlnmengadln
Gemeindekanzlei, GemeindeGemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Gemeinde Pontresina, und Kongresszentrum Rondo, Via Via Maistra Maistra 133, 133, CH-7504 CH-7504 Pontresina Pontresina Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde +41 S1 81 838 83881 85, FF +41 83887 91, 91, [email protected], www.gemeinde-pontresina.ch gemeinde@pontresina‚ch, www.gemeinde-pontresina.ch 81 83881 +41 81 81 85, TT +41
3784_V_GP_Curtins_GPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Pontresina
Quartierplan Curtins Quartierplanvorschriften
Erlassen vom Gemeinderat am 28. April 1988
GESTALTUNGSPLAN CURTINS
gestützt auf die Art,
38
ff.
KRG und Art.
Ganzen Text zeigen
47/62 BG
erlässt der Gemeinderat von Pontresina folgenden OEFFENTLICHEN GESTALTUNGSPLAN
(GP Curtins)
I.
Begrenzung des Gestaltungsplan—Gebietes und beteiligtes Grundeigentum
1. Betroffenes Grundeigentum Der GP Curtins umfasst die Parzellen und Parzellenteile
Pontresina Nr.
2240, 2245,
1985,
1988,
1989,
2026,
2214,
2246, 2247, 2260, 2280, 2296,
2232,
2368,
soweit
sie im Bestandplan des Architekten Ido Ferrari vom 12.01. 1988, Masstab 1:500,
im Gestaltungsplangebiet aufgenom—
men sind„ In diesem Plan sind auch die näheren Angaben über den
Halt der Parzellen,
das Flächenmass,
die Zonenzugehörigm
keit und die Ausnützungsberechtigung enthalten. 2.
Eigentümer der im Gestaltungsplan gelegenen Parzellen Eigentümer der von diesen Vorschriften betroffenen Parw zellen:
a)
Nr.
1985,
GBmBlatt 496:
b) Nr.
1988, GBmBlatt 498: Stockwerkeigentum Blätter
50'024
bis
50'039,
nämlich:
1/4 Anteil
an
16/1000 Miteigentum
1/4 Anteil
an
16/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
16/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 50/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum
70/1000 Miteigentum Koller Uebermittlungstechnik AG St.
Moritz
52/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 72/1000 Miteigentum 53/1000 Miteigentum
Grafiscrit Roseg AG,
Pontresina
72/1000 Miteigentum 74/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum
e — u
Seiler AG, Hoch“ und Tiefbau,
74/1000 Miteigentum
Pontresina
76/1000 Miteigentum 56/1000 Miteigentum
76/1000 Miteigentum C) Nr.
1989,
d)
2260, GBmBlatt 2260:
Nr.
GBmBlatt 500: Eigentümer Blätter 50'266
bis 50‘299: 2/23 Anteil an
23/1000 Miteigentum
r
r
1/23 Anteil
an
2/23 Anteil
an
II
II
2/23 Anteil
an
II
II
1/23 Anteil
an
II
II
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
23/1000 Miteigentum
1/23 Anteil 2/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil
an
1/23 Anteil 2/23 Anteil 1/23 Anteil
an
Islas Immobilien AG, Zürich 1/2
Anteil
1/2
Anteil
1/2
Anteil
1/2
Anteil
1/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum 17/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 28/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum 12/1000 Miteigentum 12/1000 Miteigentum
11/1000 Miteigentum 42/1000 Miteigentum 19/1000 Miteigentum 20/1000 Miteigentum 30/1000 Miteigentum 52/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum Lamm Sport AG,
Pontresina
12/1000 Miteigentum 40/1000 Miteigentum
Lamm Sport AG,
Pontresina
20/1000 Miteigentum
21/1000 Miteigentum
31/1000 Miteigentum 49/1000 Miteigentum 13/1000 Miteigentum 14/1000 Miteigentum 78/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
22/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
22/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 58/1000 Miteigentum
n Gesamteigentümer inf.allg.
Gütergemeinschaft
15/1000 Miteigentum 89/1000 Miteigentum 89/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 25/1000 Miteigentum 68/1000 Miteigentum
e) Nr„ 2232: Grundbuchblatt 2232 67/1000 Miteigentum 1/2 Anteil
an
19/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
19/1000 Miteigentum 31/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 20/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 70/1000 Miteigentum 72/1000 Miteigentum 21/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum
Koller Uebermittlungstechnik AG
72/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
74/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
74/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
55/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
55/1000 Miteigentum 74/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
76/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
76/1000 Miteigentum
an
56/1000 Miteigentum
76/1000 Miteigentum
Blätter 50'089—
50'106
je 1/18 Anteil
an
3/1000 Miteigentum 7/1000 Miteigentum
— 1/2 Anteil
an
6/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
6/1000 Miteigentum
Nr.
2280,
Nr.
2296, GBwBlatt 2296:
GBmBlatt 2280:
bis so'soq
Islas Immobilien AG
Politische Gemeinde Pontresina
Eigentümer Blätter 50'479
8/25 Anteil an 50/1000 Miteigentum 1/25 Anteil
an
1/25 Anteil
an
1/25 Anteil
an
1/25 Anteil
an
1/25 Anteil
an
2/25 Anteil
an
1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil 1/25 Anteil
an
1/25 Anteil an 50/1000 Miteigentum
1/25 Anteil an
"
1/25 Anteil
an
II
1/25 Anteil
an
II
1/25 Anteil an
"
Islas Immobilien AG
7/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
3/1000 Miteigentum 32/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum 41/1000 Miteigentum 1/2 Anteil an
35/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
35/1000 Miteigentum 31/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
1/2 Anteil
an
22/1000 Miteigentum
22/1000 Miteigentum 33/1000 Miteigentum 67/1000 Miteigentum
42/1000 Miteigentum
75/1000 Miteigentum 23/1000 Miteigentum
42/1000 Miteigentum
58/1000 Miteigentum 42/1000 Miteigentum
76/1000 Miteigentum
23/1000 Miteigentum
93/1000 Miteigentum
111/1000 Miteigentum 27/1000 Miteigentum
h) Nr. 2026, GB—Blatt 501: Eigentümer Blätter 50'676 bis 50'681,
50683 bis 50'689 und 50'704 7/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
3/1000 Miteigentum
73/1000 Miteigentum
73/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
85/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
85/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
68/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an 130/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an 130/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
85/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
85/1000 Miteigentum
68/1000 Miteigentum
89/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
76/1000 Miteigentum 123/1000 Miteigentum
98/1000 Miteigentum 22/1000 Miteigentum
i) Nr. 2240‚ GBnBlatt 2240:
j)
Nr.
2247,
GB-Blatt 2247:
Eigentümer der Blätter 50'859
bis 50‘867 137/1000 Miteigentum Politische Gemeinde Pontresina
120/1000 Miteigentum 136/1000 Miteigentum
120/1000 Miteigentum 136/1000 Miteigentum Politische Gemeinde Pontresina
h
120/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
136/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
136/1000 Miteigentum 85/1000 Miteigentum
Politische Gemeinde
Pontresina
STWE—Gemeinschaft
k)
Nr.
2214,
2/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
2/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
1/10 Anteil
an
GB—Blatt 2214;
Costa AG,
10/1000 Miteigentum
Hoch— und Tiefbau,
Pontresina
l) Nr. 2245, GB—Blatt 2245: Eigentümer Blätter 50'143 bis 50'155 und 50’353 i
81/1000 Miteigentum
81/1000 Miteigentum
— Gesamteigentümer inf.allg. Gütergemeinschaft m
102/1000 Miteigentum 96/1000 Miteigentum 1/2 Anteil
an
46/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
46/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
89/1000 Miteigentum
1/2
an
89/1000 Miteigentum
Anteil
100/1000 Miteigentum 38/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
1/2 Anteil
112/1000 Miteigentum 112/1000 Miteigentum 105/1000 Miteigentum 153/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
1/2 Anteil
18/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
10/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
10/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
10/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
10/1000 Miteigentum
1/2 Anteil
an
10/1000 Miteigentum
u Gütergemeinschaft „ t
40/1000 Miteigentum m)
Nr.
2246,
50‘171
GB—Blatt 2246:
Eigentümer Blätter 50 '156 bis
45/1000 Miteigentum
„ 11 „
45/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum 55/1000 Miteigentum
Solam AG
57/1000 Miteigentum
Solam AG
62/1000 Miteigentum
Solam AG
62/1000 Miteigentum
Solam AG
62/1000 Miteigentum
Solam AG
67/1000 Miteigentum
Solam AG
67/1000 Miteigentum 1/2 Anteil an
67/1000 Miteigentum
1/2 Anteil an
67/1000 Miteigentum
200/1000 Miteigentum H.
Huber & Co. AG
80/1000 Miteigentum
H.
Huber & Co. AG
5/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
5/1000 Miteigentum
Islas Immobilien AG
66/1000 Miteigentum
n) Nr„ 2368, GBmBlatt 2368: Politische Gemeinde Pontresina
II.
Einleitung
Mit dem Gestaltungsplan werden folgende Ziele verfolgt:
a) Eine möglichst ansprechende und rationelle architektoni— sche Sanierung des Quartiers Curtins
b)
die bestehenden Flachdächer sollen möglichst durch Satm teldächer ersetzt werden können.
C)
im Rahmen der Sanierung des GestaltungsplannGebietes soll
eine gute Gestaltung der Fassaden angestrebt werden, die
zusammen mit der neuen Dachformgebung ein harmonisches
Bild erzeugen. Pläne
Folgende Pläne des Architekturbüros Ido Ferrari,
Pontresina,
bilden Grundlage und integrierende Bestandteile des Gestal—
tungsplanes Curtins:
a)
Plan bestehend (rev.
b) c)
l93/3a)
vom 12.01.1988
193/1a)
vom 25.01.1988
08.08.1988)
Gestaltungsplan (rev.
(Plan Nr. (Plan Nr.
08.08.1988)
Verkehrsplan
(Plan Nr.
193/2a)
vom 25.01.1988
(rev. 08.08.1988) Ergänzendes Recht
Soweit nicht durch diesen Gestaltungsplan Vorschriften abw weichendes Recht, das dem geltenden Baurecht der Gemeinde
vorgeht,
geschaffen wird,
gelten die Baugesetze der Gemein»
de Pontresina und das übergeordnete Bau» und Planungsrecht.
III.
Freihaltung und Ueberbaubarkeit der Parzellen und Bee bauungsvorschriften
1.
Gestaltungslinien a)
Auf den nicht oder nur teilweise überbauten Parzellen
des Quartiers Curtins sind Neubauten nur im Rahmen der
im Gestaltungsplan Nr.
linien zulässig.
l93/1a eingetragenen Gestaltungs—
b)
Auf den überbauten Parzellen des Quartiers Curtins,
auf
denen keine andere Gestaltungslinie im Gestaltungsplan
eingetragen ist, bestimmen sich die Gestaltungslinien durch eine in 0.2 Meter Abstand von den bestehenden Ume
fassungsmauern gemäss Plan Gestaltung Nr.
193/la um die
bestehenden Gebäude herumführende Linie.
2.
Ausnutzung
a)
Die Ausnützungsberechtigung der einzelnen Parzellen im Gestaltungsplangebiet gemäss Baugesetz sind ebenso wie
die bereits beanspruchte Ausnützung im Plan "Bestehend" Nr.
193/3a festgehalten. Aus diesem Plan sind ebenfalls
die Ausnützungsreserven und mmanki der einzelnen Par—
zellen nach Baugesetz ersichtlich.
b)
Gemäss Art.
59 Abs.
4 Baugesetz wird bei Annahme des Ge—
staltungsplanes auf die zulässige Ausnützung ein Bonus
von 10% gewährt.
Die unter Berücksichtigung dieses Bo—
nus bestehenden Ausnützungsrerserven der einzelnen Par=
zellen sind in der nachfolgenden Tabelle des Büros
Edy Toscano AG,
vom 8.
Januar 1988,
rev.
8.
August 1988,
auf Seite 14,
letzte Kolonne in m2 Bruttogeschossfläche
festgehalten.
Diese Tabelle gibt auch im Detail Auf—
schluss über die Berechnung dieser Reserven und Manki.
C) Die Parzellen Nr.
1988 und Nr.
2245 wurden nach Zonen-
plan 1964 überbaut. Nach heutigem Gesetz wären die zwei
Parzellen übernutzt.
Um diese nicht zu benachteiligen,
wird in der Tabelle Seite 14 davon ausgegangen, dass die» se Parzellen heute voll ausgenützt sind. Ein allfälliger
Bonus wird nur auf das Parzellenteilstück gewährt, wel—
ches heute in der Bauzone liegt.
d) Innerhalb des Gestaltungsplangebietes sind Nutzungstrans“ porte auch zwischen nicht angrenzenden Parzellen möglich.
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3.
Lage der Gebäude
Innerhalb der Gestaltungslinien ist die Lage der Bauten
frei.
Durch die Gestaltungslinien werden sämtliche Gren2m
und Gebäudeabstandsvorschriften ersetzt„
Innerhalb der Gen
staltungslinien bestehen keinerlei Beschränkungen betreffend Gebäudelänge und auch keine minimalen Gebäudeabstände.
Gebäude» und Firsthöhe,
Geschosszahl
Die Gebäudee und Firsthöhen gemäss Baugesetz dürfen um man
ximal 3 m,
die gesetzlich zulässige Wohngeschosszahl um ein
Geschoss überschritten werden,
Soweit die Firsthöhen und die Kniestockhöhen im Gestal— tungsplan 193/la festgehalten sind, gehen sie den aufgrund
der in Abs.
l enthaltenen Regelung ermittelten vor.
Vorbehalten bleibt Art,
59 Abs.
3 Baugesetz, wonach gegen—=
über den Grenzen des GestaltungsplaneAreals die zonengemäSw
sen gesetzlichen Grenzabstände vermehrt um die allfällige Mehrhöhe gegenüber der in der betreffenden Zone höchstzum
lässigen Gebäudehöhe einzuhalten sind.
Dachgestaltung
Für die Dachgestaltung und die Firstrichtung gelten die im
Gestaltungsplan enthaltenen Vorschriften sowie Art.
gesetz.
41 Bauw
Kleinere Abweichungen sind gestattet,
Dacheinschnitte und Dachlukarnen sind nur
in bescheidenem
Masse und bei guter gestalterischer Lösung zulässig.
Die Sanierung und Beibehaltung der bestehenden Flachdächer
ist weiterhin ausdrücklich gestattet.
6°
Energietechnische Massnahmen
Bei wesentlichen Umbauten sind energietechnische Verbes— serungen anzustreben.
IV.
Erschliessung, Versorgung und Entsorgung
l. Verkehrserschliessung Die öffentliche Strasse und die Zufahrten zu den einzelnen
Parzellen hat sich nach dem Verkehrsplan Nr.
193/2a zu rich—
ten. Angesichts der vorhandenen Ueberbauung mit vielen offenen
Parkplätzen wird auf die Vorschrift der mehrheitlichen unterirdischen Anordnung der Parkplätze verzichtet.
2.
Fussgängererschliessung
Die Fussgängererschliessung richtet sich ebenfalls nach
dem Verkehrsplan.
3. Wasser und Kanalisation
Das Gestaltungsplangebiet ist hinsichtlich Wasser und Abm wasser erschlossen.
i 17 i
Kehrichtn und Glasentsorgung
Die Kehrichtu und Glasentsorgung erfolgt im Gestaltungen plangebiet zentral an der im Gestaltungsplan 193/1a fest—
gehaltenen Stelle. Die Zustimmung des Grundeigentümers (Kanton Graubünden)
wurde bereits am 27.
Mai 1987 erteilt.
Schlussbestimmungen
.
Kosten
Sämtliche im Zusammenhang mit der Errichtung des Gestal»
tungsplans Curtins entstehenden Kosten, wie die Kosten der Planung,
der Ausarbeitung der GP—Vorschriften,
buchamtes sowie Gebühren usw.‚
des Grund—
sind von den Parteien nach
Massgabe ihres Bruttogeschossflächen—Anspruches nach fol— gendem Schlüssel zu bezahlen:
Parz.
Nr.
Name
BGF+ 10%
Bonus
%
BGF + Kostenanteil
1985 1988 1989 2026 2214 2232 2240 2245 2246
920.70 1’809.97 2'295.70 1'238.82 778.14 1'930.28 963.60 1'262.01 980.10
5.57 10.95 13.89 7.49 4.7l 11.68 5.83 7.64 5.93
2260 2296
2'340.80 1'059.52
14.16 6.41
Total
16'528.72
100.00 %
2247
949.08
5.74
Der Gemeinderat erstellt nach Genehmigung und Anmerkung des vorliegenden Gestaltungsplanes die Schlussabrechnung mit
definitivem quantitativem Kostenverteiler nach obigem Schlü5m
sel und stellt diese den Eigentümern obiger Parzellen zu.
Diese Abrechnung wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zum
integrierenden Bestandteil dieser Gestaltungsplanvorschriften.
Bei Stockwerkeigentümergemeinschaften werden die Kosten für
alle Stockwerkeigentümer von der STWE—Gemeinschaft bezogen
und die Mitteilung der Schlussabrechnung erfolgt nur an die“
se zuhanden der einzelnen Stockwerkeigentümer.
Kostenfinanzierung auf Basis Vorfinanzierung
Der erstbauende Eigentümer bzw.
die erstbauende Stockwerk"
eigentümergemeinschaft hat die Gestaltungsplankosten vor—
zufinanzieren, die späterbauenden Eigentümer haben im Zeit— punkt der Vornahme von baulichen Veränderungen an ihren
Liegenschaften im Sinne der vorliegenden Gestaltungsplanm
Vorschriften den vorfinanzierenden Eigentümern ihren Beim
trag an die Planungskosten zu entrichten.
Rechtskraftbescheinigung und Grundbuchanmeldung
Die unterzeichnete Behörde bescheinigt hiermit,
dass wähm
rend der öffentlichen Auflage dieser Gestaltungsplanben
stimmungen und der dazugehörenden Pläne sowie gegen die
definitive Genehmigung der vorliegenden Gestaltungsplan—
Vorschriften gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 28.
April 1988 keine Rechtsmittel ergriffen worden sind. Der Gestaltungsplan Curtins ist deshalb in Rechtskraft erwachw 5611.
Der Gestaltungsplan,
Ziff.
2,
umfassend alle Planunterlagen gem.
II.
und die vorliegenden Gestaltungsplanvorschriften
wird hiermit zur Anmerkung im Grundbuch Pontresina angemeldet. Das Grundbuchamt St. Moritz wird beauftragt und
ermächtigt}
alle erforderlichen grundbuchlichen Verfügun—
gen vorzunehmen.
Pontresina, den 24‚AU9.1988 Für den Gemeinderat:
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Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun